Was muss ich weiß streichen?

  • Guten morgen und Frohe Ostern an alle!

    Ich werde am Samstag umziehen und habe im alten Mietvertrag unterschrieben, dass ich die Wohnung weiß gestrichen überlassen muss. Ich habe damit kein Problem, sonst hätte ich es ja nicht unterschrieben.
    Jetzt möchte mein Vermieter aber, dass ich wirklich die GANZE Wohnung wieder weiße.
    Ich habe hier nur 19 Monate gewohnt und habe die Wohnung mit frisch gestrichenen weißen Wänden übergeben bekommen, an den Decken sah man sofort, dass diese nicht gestrichen wurde.
    Es wurde noch nicht mal abgeklebt, so dass man überall den unterschied sieht. Decken vergilbt, Wände weiß.
    Als der Nachmieter das gesehen hat, wurde er pampig als ich meinte die Wände streiche ich wieder weiß, er möchte auch die Decke weiß gestrichen haben. Mein Vermieter meint, das wären unterschiedliche Farben, deshalb sehe die Decke dunkler aus als die Wände. Man sieht aber deutlich, dass die Decke jahrelang keine Farbe gesehen hat.
    Jetzt zu meinen Fragen, muss ich auch die Decke weiß streichen, obwohl ich die Wohnung auch nicht mit einer frisch gestrichenen Decke bekommen habe?
    Es kann doch nicht mein Problem sein, dass mein Vermieter bei der letzten Abnahme sich nicht die Decken mit angeguckt hat!?
    Nach nur 19 Monaten Wohnzeit würde ich jetzt nur die Wände weiß streichen die ich anders farbig gestrichen habe oder die dreckig sind durch z.b. Regale oder in der Küche halt alles, weil da täglich gekocht wurde. Doch warum soll ich Wände die noch so weiß wie beim Einzug sind noch mal weiß anstreichen? Bin ich da echt zu verpflichtet?

    Da ich hochschwanger bin und mein Freund den ganzen Tag arbeiten ist, hat mein Vermieter mir angeboten, dass ich die Wände mache (Ja, dass kann ich noch) und er die Decke, ich ihm aber den Farbeimer zahlen muss (40 Euro), doch auch das würde ich nur ungern tun, denn die Decke war halt auch bei meinem Einzug nicht frisch gestrichen...

    Beim Einzug hier haben mir meine fleißigen Helfer das Laminat im Wohnzimmer beschädigt, kann ich das meiner Haftpflichtversicherung melden, oder übernehmen die so etwas nicht?

    Liebe Grüße

  • 1. Wie genau wurde im Einzugsprotokoll derZustand der Wohnung beschrieben?

    2.

    Zitat

    und habe im alten Mietvertrag unterschrieben, dass ich die Wohnung weiß gestrichen überlassen muss.


    Ist das tatsächlich als Individualvereinbarung unterschrieben worden? Was eine Individualvereinbarung ist steht hier: Individualvereinbarung - immowelt.de

    3. Grundsätzliches zu Schönheitsreparaturen kannst du hier nachlesen: Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen

  • Ein Wohnungs-Übergabeprotokoll gibt es nicht, es ist zwar am Mietvertrag angeheftet, doch ist es komplett leer.

    Im Mietvertrag steht §23 Individualvereinbarungen
    Dann kommt erst mal ein Gesetztetext dazu.
    Dann steht da noch vorgedruckt:
    In Abänderung bzw. Ergänzung des Mietvertrages treffen die Parteien folgende Individualvereinbarung:
    Dann hat mein Vermieter Handschriftlich vermerkt:
    => Die Wohnung muß Weiß gestrichen überlassen werden bei Auszug
    => Die Gartenarbeiten werden von Mieter Durchgeführt, somit fallen keine Kosten

    Das ist der genaue Wortlaut, er ist Türke, spricht zwar sehr gut Deutsch, aber mit der Rechtschreibung hapert es...

  • Hallo NeueMietwohnung14,

    an Deiner Stelle würde ich die stressfreieste Lösung wählen: Gib' ihm 40€ für die Deckenfarbe, und Du streichst die Wände.
    Ihr solltet aber irgendwie die Tätigkeiten zeitlich koordinieren, um Doppelarbeit zu vermeiden.
    Kannst ja auch selbst genügend Farbe einkaufen, und er streicht die Decke - und Du die Wände.
    Ich empfehle, Alpina-Farbe zu nehmen, denn da genügt i.d.R. einmal anstreichen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (21. April 2014 um 14:18)


  • Es kann doch nicht mein Problem sein, dass mein Vermieter bei der letzten Abnahme sich nicht die Decken mit angeguckt hat!?

    Und Sie wahrscheinlich auch nicht. Wer ist nun der größere Depp?

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