wenn ein Verbraucher Wasser mit starkem Strahl in die Badewanne einläßt, dreht seinen Wasserhan zu,
die Hauptwasseruhr dreht sich durch den Schwung 1 Sekunde weiter. Wer kennt es anders? Banane
Isch, isch 'abe keine Badewanne, Signora...
wenn ein Verbraucher Wasser mit starkem Strahl in die Badewanne einläßt, dreht seinen Wasserhan zu,
die Hauptwasseruhr dreht sich durch den Schwung 1 Sekunde weiter. Wer kennt es anders? Banane
Isch, isch 'abe keine Badewanne, Signora...
Hallo Jan Felder,
typisches WG-Durcheinander...
"...meiner Wg. Diese Wg besteht nur aus Untermietern, welche mit einem Hauptmieter, welcher jedoch nicht in dieser Wg wohnt jeweils einen Untermietvertrag haben."
- Im rechtlichen Sinne gibt es keine UNTER-MVs.
"Nun hat der Hauptmieter und gekündigt."
- Hat er Euch, also jedem seiner Mieter, einzeln gekündigt? Wenn ja, zu welchem Termin?
"In der Kündigung sind jedoch lediglich geänderte Lebrnsumstände als Kündigungsgrund angegeben."
- das ist äusserst schwach. Falls Ihr jedoch möbliert wohnt, kann der VM ohne Angabe von Gründen bis zum 15. zum Monatsende kündigen. Der M ebenso.
"Nun wollen meine Mitbewohner auch ausziehen. Ich habe auch schon eine neue Bleibe gefunden, welche jedoch absofort bezogen werden kann."
- Ist hier uninteressant, hat nichts mit Deinem bestehenden MV zu tun.
"Jetzt geht es natürlich darum dass ich ja die restlichen 3 Monate Miete bezahlen muss, diese Doppelbelastung jedoch als Student nicht tragen kann."
- Siehe zwei Absätze vorher.
Ich habe nun weitere Info's. Wenn ich das richtig in Erfahrung gebracht habe, dann wird die Hauptwasseruhr jedes Jahr gewechselt.
Hallo Achim,
das alte ich für ein Gerücht. Hast Du die (amtliche) Auskunft von Eurem Wasserversorger?
Hallo Saarmann,
wenn der VM auf Mails nicht reagiert (weil er entweder keine Lösung weiss, oder meint, das Problem würde sich durch Aussitzen von selbst lösen), würde ich nicht länger herumhampeln, sondern Nägel mit Köpfen machen.
"2 E-Mail an den Vermieter blieben bisher unbeantwortet. Die 3. E-Mail folgte heute Morgen nach einer schlaflosen Nacht."
- Ich würde ihm ein Einwurfeinschreiben schicken und diesen Zustand beschreiben, und wie er sich auswirkt. Ferner, seit wann er davon Kenntnis hat, jedoch nicht reagiert hat. Dann ihn auffordern, geeignete Massnahmen zu ergreifen, um diese unzumutbaren Belästigungen dauerhaft zu beseitigen, und dadurch Mietminderungen zu vermeiden. Auf § 535 BGB Bezug nehmen.
Halte uns bitte auf dem Laufenden.
Dennis22:
"Ich habe in meinem Vertrag nur dies gefunden was dazu passen würde:
( Der Mieter hat ferner auf seine Kosten die mitvermieteten anlagen und Einrichtungen in den Miete
Räumen wie Etagenheizungen, ..... Licht und Klingelanlagen zu pflegen. Alle an diesen Anlagen
Erforderlichen kleineren instandsetzungensarbeiten - diese sind solche bis zu 105,00 Euro im Einzelfall - führt der Vermieter nach vorheriger mängelanzeige durch den Mieter aus bzw lässt diese ausführen....)"
- Wahrscheinlich hast Du ein Problem mit unserer Sprache, aber wir haben schon verstanden. Der genannte Höchstbetrag von 105€ der Kleinreparaturklausel erscheint mir zwar etwas überhöht, aber sei es drum.
"Und dies hier noch:
(Sind nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Mieter zu vertretene instandsetzungsarbeiten, insbesondere Schönheitsreparaturen auszuführen, so haftet der Mieter für den mietausfall, für die Betriebskosten und für alle
Weiter anfällenden Schäden, die hieraus dem Vermieter entstehen.)"
- Halte ich für i.O.
"Heißt das jetzt im Klartext das ich dafür hafte bzw es pflegen sollte und wenns kaputt geht habe ich Pech und es wird mir direkt in Rechnung gestellt, so wie in meinem Fall jetzt mit der Sprechanlage mit der Haustür?"
- Du hast alles, was Dir anvertraut wurde, pfleglich zu behandeln. Ansonsten machst Du Dich schadenersatzpflichtig.
"Und sagen wir mal der zieht das Geld für die Kosten die bei der Reperatur entstehet ab, habe ich ein Recht darauf die Rechnung bzw Quittung zu sehen ..."
- Ja, er hat sie Dir sogar auf Verlangen im Original auszuhändigen (damit er sie nicht beim Finanzamt für sich selbst steuermindernd verwenden kann).
Hallo Mutter2Kinder,
dieses Thema bzw. Posting kommt mir bekannt vor... macht aber nichts.
Vorab: Ihr könnt beruhigt sein.
"Unser Vermieter hat uns heute eine Kündigung in den Briefkasten geworfen, das wir zum 31.07.2014 aus unserer Wohnung ausziehen sollen,"
- Bitte den genauen Text.
"weil die Eltern seiner Freundin die auch mit ihm in der Wohnung über uns wohnt, in unsere Wohnung einziehen werden. Die Eltern der Freundin haben deren Haus verkauft und müssen da zum 01.08.2014 raus."
- Ich kann hier keinen Grund für eine Eigenbedarfskündigung erkennen.
"Meine frage ist. Ist es wirklich Eigenbedarf wenn er die Eltern der Freundin hier einziehen lassen will?"
- Dreimal Nein, sagte Bohlen. - Und beim nächsten Freundin- bzw. Partnerwechsel müssen dann die Eltern auch 'raus...?
Nein, so herum ist es nicht richtig, sondern: Bis zu einer (im Mietvertrag innerhalb der Kleinreparaturklausel festgelegten) Summe muss der Mieter zahlen. Sonst der Vermieter. Hier hat Dennis22 den Vermieter genau umgekehrt zitiert.
Jaja, der Konjunktief in #8...:o
Trotzdem soll einen Räumungsklage erwirkt werden(Termin 08.05.2014)
Wie stehen meine Chancen das ich Recht bekomme.
1. Wie lautet der Antrag des VM?
2. Wie lauten die Begründungen?
Die Kündigung von vermieteten Wohnraum wegen Eigenbedarfs ist rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter schon bei Vertragsabschluss die Absicht hatte, die Immobilie bald selbst zu nutzen. (BGH Az.: VIII ZR 233/12).
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist an gewisse Bedingungen geknüpft und nicht ohne weiteres Durchsetzbar.
Der Mietvertrag hat Gültigkeit.
Die Schlüssel haben Sie, der Vertrag ist unterzeichnet. Alles ist gut.
Ausser dem letzten Sätzchen stimme ich zu. Wird Zeit, dass Ihr dem VM mal einen saftigen Brief durch einen Fachanwalt schreiben lasst... oder Euch eine neue Wohnung sucht - aber nicht wieder dieselben Fehler macht.
Hallo laura21,
ich befürchte, dass hier 2 Mietverträge miteinander vermischt werden.
Du als Untermieterin hast keinen Untermietvertrag, sondern einen Mietvertrag ... nicht mit Deiner Untervermieterin, sondern mit Deiner Vermieterin.
Zu betrachten ist hier also lediglich DEIN Mietvertrag.
Dennis22:
"Es ist die Freisprechanlage der Haustüre, es hat eine Störung bzw vermute ich das es Ein Wackelkontakt ist das man nicht mehr mit der unteren Eingangstür kommunizieren kann. Ab und zu wenn man am Hörerkabel ruckelt funktionierst dann mal wieder nicht. "
- Halte ich für einen versteckten Mangel; auch ich habe das bisher nicht getestet. Danke für die Idee!
"Er sagt bis zu einer bestimmten Summe muss er selber bezahlen, wenn es mehr ist bzw mehr Aufwand ist müsste ich es zahlen bzw von der Kaution abziehen."
- Richtig, das betrifft die sog. Kleinreparaturklausel. Hast Du sowas im MV?
Was das Hinzufügen im ÜP betrift, so sollte der Hinzufügende das Hinzugefügte besonders kenntlich machen und mit hinzugefügtem Namenszeichen und Datum autorisiert in Kopie dem Vertragspartner zukommen lassen.
Wenn Sie behaupten, das Laminat vorhanden war und der Vermieter das Gegenteil behauptet ist hier jede weitere Diskussion Makulatur.
Wäre noch zu klären, ob sich unter dem Laminat Makulatur oder Trittschalldämmung befindet...![]()
Es handelt sich hier um Sachbeschädiung. Der Eigentümer und somit hier der Vermieter enstscheidet sehr wohl was wie gemacht wird.
Richtig. Das Thema hatten wir auch schon mal im VM-Forum, afair.
Habe mich nun unwissend gestellt und zum 31.07.14 gekündigt. Im Schreiben habe ich um schriftliche Bestätigung der Kündigung gebeten. Angenommen der Vermieter bestätigt den 31.07. mit seinem Schreiben, ist das dann auch rechtswirksam
Auch ich meine: Ja.
Wir wären ja bereit die Tür fachmännisch durch einen Schlösser wieder machen zu lassen. Die Löcher würden neu verschweisst werden und die Tür neu lackiert. Somit würde sie besser aussehen als vorher...
Kann der Vermieter das verweigern??? Kann er eine neue Tür verlangen? (wie er es in dem Fall tut). Er ist mit keiner Reparaturlösung einverstanden. Ist das rechtlich ok?
Der Eigentümer hat auf die Art der Reparatur keinen Einfluss. Er kann lediglich die Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand verlangen.
Mein alter Mieter drängt nicht ganz unberechtigt auf seine Endabrechnung und ich muss ihn leider immer wieder vertrösten (zum Glück haben wir ein gutes Verhältnis).
NOCH habt Ihr das... Der Mieter hat recht, Deine Probleme haben ihn grundsätzlich nicht zu interessieren.
Hallo Müffchen,
"Die letzte Gasrechnung will das Jobcenter nur teilweise bezahlen."
- Wahrscheinlich war Dein Verbrauch (deutlich) zu hoch.
"Meine Mieterin hat dagegen Widerspruch eingereicht."
- Ähem...: 1. Meinst wohl Deine VERmieterin?
2. Deine Vermieterin ist nicht Vertragspartnerin des JC und kann somit auf Bescheide nicht reagieren.
"Muss ich jetzt auf mein Geld warten oder kann ich das Geld vom Jobcenter einklagen,"
- Natürlich kannst Du Rechtsmittel ein legen. Diese werden Dir sicherlich auch -zumindest auf Nachfrage- vom JC erläutert werden. Ich schätze jedoch, dass Du erfolglos bleiben wirst.
"... so dass das Jobcenter es sich von der Mieterin zurückholen muss?"
- Wieder mal etwas verwuchselt...?
der vermieter hatte mündlich 100% versichert da was dran zu machen, hab aber leider nichts schriftlich.
... nach dem Motto: Was kümmert mich mein dummes Geschwätz von gestern?
Hallo Philipp,
Bei einer Gesell- oder Genossenschaft als Vermieter hast Du grundsätzlich keinen festen zuverlässigen und vor allem rechtssicheren Ansprechpartner.
Das, was Dir die linke Hand zusagt, weiss die rechte bestimmt nicht. Bei Deinen Reklamationen gilt letzlich nur das, was schriftlich vereinbart wurde und jeder (Unbeteiligte) nachlesen und verstehen kann.
habe ich vom Vermieter keine Kopie vom Auszugs Protokoll erhalten
Selbst schuld. Ein richtiges Protokoll existiert immer für jede der beteiligten Parteien.
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