Holzboden zumutbare Abnutzung ?

  • Hallo.
    Mein Mietvertrag besteht seit dem 1.4, es wurde mehrfach von beiden Vermietern gesagt, dass der Holzboden abgeschliffen und versiegelt wird, nun wird behauptet, dass es diese Vereinbarung niemals gab.
    Der Boden ist in der Küche extrem abgenutzt und besteht an einigen Stellen sozusagen nur noch aus Kratzern, ist der Vermieter verantwortlich daran etwas zu ändern oder muss ich (da er sich weigert das zu machen) PVC oder ähnliches in die Wohnung legen ? Der Boden ist zudem noch uneben und hat 5mm breite Fugen, deswegen wäre das mit dem PVC auch nicht so günstig.
    Ich konnte bisher nichts in die Wohnung stellen, weil das mit dem Boden noch nicht geklärt wurde ...

  • Nur so nebenbei: Die 5mm-Fugen wirst Du durch abschleifen aber auch nicht los.

    Mündlich ist im Streitfall immer etwas wenig. Besser wäre es, es stünde irgendwo auf Papier - z.B. in einem Übergabeprotokoll.

    Wenn der Vermieter sich nicht selbst (z.B. im erwähnten Übergabeprotokoll) verpflichtet hat, unterliegt er eher keinen derartigen Verpflichtungen, würde ich sagen. Ausnahme vielleicht, wenn ein Mangel versteckt war. Dass die Wohnung gar nicht zu benutzen ist, dürfte ja eher nicht der Fall sein, denke ich.

    Und nein, wenn Du Dich nicht Deinerseits verpflichtet hast, musst Du auch kein PVC legen.

  • gibt kein übergabeprotokoll ... ist meine erste wohnung, aber aus solchen fehlern lernt man.

    die haben mich jetzt auch schön lange hingehalten, sonst hätte ich mich schon anfang des monats um die rechtlichen aspekte gekümmert.

    ich habe jetzt mehrfach gelesen, dass der vermieter für den boden verantwortlich ist, nur ist wirklich die frage was bei holzboden zumutbar ist und was nicht.

  • ......, nur ist wirklich die frage was bei holzboden zumutbar ist und was nicht.

    Zumutbar ist das, was Sie bei der Übernahme vorgefunden haben. Ich bezweifele, das seit dem 1.4. diese Fugen erst entstanden sind.
    Wenn Sie das stört bleibt Ihnen nur die Abdeckung mit Belag.

  • um die fugen geht es nicht, es geht um den stark abgenutzten boden, der vermieter hatte mündlich 100% versichert da was dran zu machen, hab aber leider nichts schriftlich.

  • Ja, aber was willst Du jetzt hören?

    Dass - wenn Deine Beschreibungen der Angelegenheit zutreffen - Du nach Menschenmoral im Recht bist und der Vermieter sich "nicht anständig" verhält? Das wird Dir sicher jeder bestätigen.

    Wenn Du den Vermieter nicht dazu bringen kannst, sein Versprechen zuzugeben und einzulösen, dann hast Du nach Lage der Dinge eine Wohnung mit abgenutzten, verkratzten Fußboden gemietet. Das ist erlaubt.

  • der vermieter hatte mündlich 100% versichert da was dran zu machen, hab aber leider nichts schriftlich.


    ... nach dem Motto: Was kümmert mich mein dummes Geschwätz von gestern?

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