Beiträge von Berny

    Ja, seine Anschrift ist auch im Mietvertrag gewesen. Genau die gleiche, die im Internet zu finden ist. Aber dort war niemand anzufinden. Auch nicht im Umkreis. Ich habe zur Sicherheit nochmal abgeglichen und ich bin mir sicher. Mir wurde eine Änderung auch nicht mitgeteilt. Und online wurde sie auch nicht aktualisiert.


    Also schickste dann die Kündigung an die im MV benannte Anschrift.

    Danke für die Antwort Berny :D,
    aber das würde ja bedeuten, dass ich bis nächstes Jahr noch die Miete zahlen müsste. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt wäre ja laut Vertrag erst nächstes Jahr. Ich habe heute auch versucht, die Vermietung und den Makler zu erreichen aber beide sind nicht aufzufinden. Also die Adresse stimmt nicht, auch nicht online und Briefkästen sind auch nicht zu finden. Wie soll ich dann schriftlich kündigen?


    Dass Vermieter nicht zu erreichen sind und auch nicht reagieren (ausser dann, wenn die Miete nicht kommt:mad:), ist nichts Aussergewöhnliches.
    Der VM müsste aber mit Anschrift im Mietvertrag benannt sein - es sei denn, er hat Dir schriftlich seine Anschriftänderung mitgeteilt.

    Ich schon.
    Unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte.


    Hmm, ja, aber wenn die Mutter ihren damals 15-jährigen Sohn zu sich nahm?
    Aber an Nico's Stelle würde ich nichts ändern... getreu dem Motto: Wenn man in der Schei*** rührt, fängt es an zu stinken.

    Hallo Ckr_116,
    ausziehen kannste immer...:rolleyes:, lediglich entbindet Dich das nicht von der Verpflichtung der Mietzinszahlung bis Mietende.
    Das einzige, was zu klären wäre, wie die Bestimmung im § 2, Absatz 1., Satz 2 bzgl. der Monatsmitte auszulegen ist.
    Auf der sicheren Seite wärest Du, wenn Du per Einwurfeinschreiben kündigst "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" (diese Formulierung ist rechtssicher). Bittest dann um Bestätigung mit Terminangabe und verbleibst
    mit freundlichen Grüssen...

    Hallo ciscodancer8,
    da dies ein Forum für Mietrecht ist, werde ich mich zu strafrechtlichen o.ä. Themen nicht äussern.
    Was die beschädigte Wand betrifft, würde ich den Vermieter per Einwurfeinschreiben auffordern, den vertragsgerechten Zustand der Mietsache zeitnah wiederherzustellen, um Schadenersatzforderungen und evtl. Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB verweisen.

    Da du ja nun auch dein Recht auf Satelitenfernsehen bestehst solltest du in der Tat auch die Konsequenz daraus ziehen und die Miete mindern und zwar so lange, bis 2 Monatsmieten Rückstand bestehen, dann erledigt sich das Problem für den Vermieter recht schnell.


    Du sagst es...*lachenderteufel*

    Zunächst einmal muß seit 1.1.2014 für Warmwasseraufbereitung/ -verbrauch ein Wärmemengenzähler installiert sein. Dann kann es sein, daß 1. die Eichfrist für den Warmwasserzähler abgelaufen ist; 2. Erfassungsfehler (=Ablesefehler) in einer der beiden Wohnungen vorliegen (Endbestand minus Anfangsbestand = Verbrauch), zur Kontrolle besteht das Recht, die Ablesedaten der anderen Wohnung einzusehen; 3. eine oder mehrere Warmwasserzapfstellen im Haus ohne Warmwasserzähler vorhanden sind; 4. der Warmwasserzähler, was hin und wieder vorkommt, mitzählt, wenn Kaltwasser verbraucht wird; 5. der Warmwasserzähler einen Verbrauch registriert, wenn außerhalb Ihrer Wohnung Warmwasser verbraucht wird (konnte ich verschiedentlich feststellen); 6. die Gesamtkosten für das Gebäude unrealistisch sind (erforderlich: Kontrolle der Rechnungen nebst Kontrolle des Anfangs- und Endbestands des Gebäudes).
    Manchmal sind auch die in die Abrechnung eingebrachten Heiznebenkosten unzutreffend (z.B. Reparaturkosten in den Wartungskosten versteckt; Stromkosten des Gebäudes werden vollständig über die Heizkostenabrechnung verteilt).
    MfG Roland


    Danke für die Info, Roland.
    Beim letzten Satz könnte es m.E. auch öfters umgekehrt passieren...:rolleyes:

    Falls dich folgende Aussage aber glücklicher macht: "Ja, du kannst die Miete auf jeden Fall um 50% mindern" (Ich hoffe du nimmst das nicht ernst)


    Ich würde um 150% mindern:p; vielleicht fällt ihm aber noch ein "besseres" Argument zur Rechtfertigung einer Mietminderung ein...:o

    Wenn schon Handwerkertips in einem Mietrechtforum, dann richtig: Der Abstand zur Wand ist von der Dicke des Laminates abhängig und die Ausdehnung entsteht nicht durch Temperatur, sondern wenn das Material Feuchtigkeit aufnimmt.


    Danke für die "Aufklärung".

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