Vermieterverschulden: Der Vermieter hat die SAT Schüssel demontiert und stattdessen lediglich eine Antenne installiert, wodurch sich nun der TV Empfang verschlechtert.
Klar gibt es Einzelfallentscheidungen und es gibt auch Urteile dazu, daß man bei der Reduzierung von TV Sendern die Miete mindern darf.
Sinn eines Hilfeforums ist aber, daß man eine Anfrage an Leute stellt, die sich auskennen und Erfahrungswerte haben, ggf schon die entsprechenden Paragraphen oder Urteile dazu wissen, damit man eben nicht selber stundenlang im Internet recherchieren und sich alles mühsam selbst erarbeiten muss. Klar kann man sich auch selbst durch die Flut der Gesetze, deren Auslegung und dazugehörige Urteile wühlen und sich so selbst helfen, aber dann ist ein "Mietrecht-Hilfe Forum" redundant.
Nur schwallen und wichtig tun hilft keinem. Dann kann man es lieber Plauder Forum nennen.
Moment mal, du schreibst in deiner Erföffnung doch selber, das der Empfang nach der Umstellung auf DVBT sich gar nicht verschlechtert hat? Und bislang hast du ja wohl auch nicht die Miete gemindert, richtig?
Eine Minderung fällt dir nun ein, weil auf DVBT-2 umgerüstet werden muß.
Ob und in wieweit das möglich ist, wird sich im Einzelfall dann vor Gericht erst noch zeigen, weil noch hast du ja wohl Empfang. Insofern kann man eigentlich nur auf sein juristisches Bauchgefühl hören, was in meinem Fall das besagt, was ich nicht zum dritten mal wiederholen will.
Falls dich folgende Aussage aber glücklicher macht: "Ja, du kannst die Miete auf jeden Fall um 50% mindern" (Ich hoffe du nimmst das nicht ernst)