Beiträge von Berny

    Hallo Sonne84,

    "in unserem Mietvertrag steht " Nach Beendigung des Mietvertrags ist die Wohnung bei bedarf durch eine Fachfirma in den Urzustand zu bringen.""
    - Halte ich für ungültig wegen Benachteiligung des Mieters. Gibt es ein Übergabeprotokoll?

    "Dies galt für das streichen der Wohnung, da hier ein spezieller Edelputz an den Wänden ist."
    - Schriftlich mietvertraglich vereinbart?

    "Dafür mussten wir keine Provision zahlen. So weit so gut."
    - Bitteschön, wenn Du meinst...

    "Wir reinigen den Teppichboden maschinell, die kosten für das streichen lassen übernehmen wir ebenfalls außerdem wird die Wohnung mit deinem Dampfreiniger von mir Grund-gereinigt."
    - OK.

    "Die besagte Einbauküche ... "
    - Gibt immer wieder Stoff für Amtsgerichte... Rechtsanwälte, Gutachter und Gerichtskassen freuen sich.
    Durch bestimmungsgemässen Gebrauch hervorgerufene Abnutzungen gelten mit der Miete als abgegolten. Beschädigungen habt Ihr i.O. zu bringen (lassen). Der VM muss sich Abzüge "neu für alt" m.W. gefallen lassen.

    "wie sieht es aus mit Fenster -Silikon - muss man das erneuern?"
    - Wieso?

    "vielleicht hat Jemand noch ein paar Tipps, kommt da noch mehr auf uns zu was wir übernehmen müssten?"
    - Tipp: Mietvertrag, Übergabeprotokoll vom Mietbeginn, (sofern vorhanden), §§ 535+536 BGB lesen.

    Vielen Dank schonmal für die Antworten!! :)
    Habe ihm mal geschrieben, das er die Klausel rausnimmt und die Ratenzahlung auf den korrekten Betrag ändert.
    Mal schauen was passiert.


    Wirst hoffentlich wohl noch nicht unterschrieben haben. Kannst uns gerne über den Fortgang informieren...

    MaikWms:

    "ich bin am 30.04.2013 in meine Wohnung gezogen, also vor ein Jahr!"
    - Mietbeginn war wohl der 01.05.? Weshalb das "!"?

    "Es erfolgte noch keine Abrechnung!"
    - Braucht auch nicht. Weshalb das "!"?

    "Wann hat die Nebenkostenabrechnung zu erfolgen und ab wie vielen Tagen zu spät bin ich nicht mehr verpflichtet zu zahlen?"
    - Falls in dem Haus die Betriebskostenabrechnungszeiträume bspw. 01.05 . bis zum 30.04. des Folgejahres sind, hat der VM bis spätestens 30.04.2015 noch Zeit. Danach brauchste Nachzahlungen nicht mehr zu leisten.
    Tut mir (nicht) leid, dass ich Dein Wunschdenken nicht unterstützen kann.

    Auf Nachfrage hat er mir schriftlich einen späteren Nachzahltermin im Mai zugesagt. Also länger als die 4 Wochen- Nachzahlfrist.
    Wie kann ich jetzt vorgehen, damit ich die Nachzahlung nicht leisten muss?


    Du bist vielleicht lustich. Natürlich hast Du die Nachzahlung innerhalb eines Monats nach Zugang der BetrkAbrechnung zu leisten. Evtl. etwas später, da Dir der VM Nachfrist gewährte.

    im Mietvertrag ist nichts bezüglich des Zustandes oder etwaiger Renovierungen festgeleget wurden. Dort stht nur, dass das Hasu besenrein zu übergeben ist!


    Gut und schön... Bestenfalls kann der VM die Wiederherstellung in den Übergabezustand verlangen, Verbesserungen jedoch nicht.
    Klingt schwer danach, dass Ihr noch einen Fach(!)Anwalt benötigt... (vielleicht bringt das Euch einander wieder etwas näher...) :)

    Ich habe gelesen, dass die Vermieterin die Besichtigung mindestens 24 Stunden vorher, bei Berufstätigen sogar bis zu 4 Tage vorher ankündigen muss.


    Sie hat auch nichts anzukündigen oder zu bestimmen nach Gutsfrauenart, sondern höflich um einen Dir genehmen Besichtigungstermin zu bitten.

    Hallo Simone,

    wenn Einzelposten, die Ihr nicht habt, durchgestrichen sind, dann isses eben doppelt gemoppelt...

    "Wenn ich diese Verwaltungskosten 244,02 € nicht bezahlen muss und abziehe, muss ich nichts nachzahlen sondern mir bleibt sogar ein Guthaben von etwas über 50,- €. Kann ich das dann einfach von der nächsten Vorauszahlung abziehen?"
    - Nein, ohne Not keine Selbstbedienung! Ich würde der BetrkAbr. in diesen Punkten schriftlich widersprechen und bitten, den zu meinen Gunsten verbleibenden Betrag zeitnah auf mein Konto XY zu überweisen.

    Meinen Vorrednern schliesse ich mich an.
    Selbst würde ich solch eine Individualvereinbarung nie unterschreiben.
    Und nochwas: Der Herdanschloss sollte dringend durch eine Elektrofachkraft nach VDE0100 geschehen. Die Farben der Leiter in der HAD sind m.E. nicht falsch bzw. durcheinander, sie entsprechen lediglich der früheren Norm, welche Bestandsschutz geniesst.

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