Hallo Sonne84,
"in unserem Mietvertrag steht " Nach Beendigung des Mietvertrags ist die Wohnung bei bedarf durch eine Fachfirma in den Urzustand zu bringen.""
- Halte ich für ungültig wegen Benachteiligung des Mieters. Gibt es ein Übergabeprotokoll?
"Dies galt für das streichen der Wohnung, da hier ein spezieller Edelputz an den Wänden ist."
- Schriftlich mietvertraglich vereinbart?
"Dafür mussten wir keine Provision zahlen. So weit so gut."
- Bitteschön, wenn Du meinst...
"Wir reinigen den Teppichboden maschinell, die kosten für das streichen lassen übernehmen wir ebenfalls außerdem wird die Wohnung mit deinem Dampfreiniger von mir Grund-gereinigt."
- OK.
"Die besagte Einbauküche ... "
- Gibt immer wieder Stoff für Amtsgerichte... Rechtsanwälte, Gutachter und Gerichtskassen freuen sich.
Durch bestimmungsgemässen Gebrauch hervorgerufene Abnutzungen gelten mit der Miete als abgegolten. Beschädigungen habt Ihr i.O. zu bringen (lassen). Der VM muss sich Abzüge "neu für alt" m.W. gefallen lassen.
"wie sieht es aus mit Fenster -Silikon - muss man das erneuern?"
- Wieso?
"vielleicht hat Jemand noch ein paar Tipps, kommt da noch mehr auf uns zu was wir übernehmen müssten?"
- Tipp: Mietvertrag, Übergabeprotokoll vom Mietbeginn, (sofern vorhanden), §§ 535+536 BGB lesen.