Begehungsrecht des Vermieters

  • Hallo,

    meine Vermieterin ist ein sehr schwieriger Fall. So kommt es, dass sie mir schon nach 3 Monaten wieder die Wohnung gekündigt hat, weil sie plötzlich meinen Hund mehr in der Wohnung haben wollte. Die Gründe für die Kündigung sind hier nicht wichtig. In 3 Wochen ziehe ich aus!

    Gestern aber legte die Vermieterin mir einen Zettel vor die Wohnungstüre, dass sie noch diese Woche eine Wohnungsbesichtigung zwischen 18.30 und 22 Uhr haben möchte. Da ich aber heute und morgen Abend jeweils nicht vor 21 Uhr in der Wohnung sein werde und danach gerne meine Ruhe hätte (da ich um 4 Uhr morgens aufstehe), bin ich nicht bereit, so kurzfristig und dann noch so spät am Abend einen Termin mit der Vermieterin zu vereinbaren.

    Ich habe gelesen, dass die Vermieterin die Besichtigung mindestens 24 Stunden vorher, bei Berufstätigen sogar bis zu 4 Tage vorher ankündigen muss. Kann ich mich darauf verlassen? Und kann ich mich darauf berufen, dass sie nicht in der Zeit zwischen 21 und 22 Uhr in die Wohnung darf?

    Danke für Hilfe.

  • Ich habe gelesen, dass die Vermieterin die Besichtigung mindestens 24 Stunden vorher, bei Berufstätigen sogar bis zu 4 Tage vorher ankündigen muss.


    Sie hat auch nichts anzukündigen oder zu bestimmen nach Gutsfrauenart, sondern höflich um einen Dir genehmen Besichtigungstermin zu bitten.

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