Neue Küche - Kosten

  • Moin moin,

    ich weiß, vielleicht nicht umbedingt Mietrecht, aber vielleicht weiß ja dennoch jemand weiter.
    Also folgendes:

    Seit letztem Monat bin ich zur Miete in ein relativ großes Haus eingezogen. Der vermieter meinte zu mir (persönlich, nichts schriftliches o.ä.) Das ich mir die Küche besorgen kann oder aber er kann es machen, da er mit einer Firma schon etwas länger zusammen arbeitet und die wird dann auch aufgebaut. Ich zahle dann Monatlich so um die 59 Euro extra für die Küche.

    Da ich in meinem neuem Job eingebunden bin und keine Zeit und lust habe mich mit der Küchenplanung zu befassen und es sich nun nicht teuerer anhörte - klar, mach dann mal. Wieso nicht.

    Also habe ich ihm gesagt, das er sich gern kümmern kann.

    Küche kam auch an.. Jedoch habe ich vergeblich auf jemanden gewartet, der sie aufbaut. Also hab ich das mal selbst getan. Küche steht nun auch und bis auf den Anschluss des Herdes funktioniert alles. (Hierzu später..)

    Nun schau ich in die Post und da leigt ein schreiben drin:

    " Sehr geehrter Herr.....

    hiermit wird eine schriftliche Vereinbarung für die Einbauküche in Höhe von 1.000 € inkl. einbau (einbau ist durchgestrichen) mit E-Geräten bestehend aus (...) geschlossen, diese wird mtl. mit 59 EUR Ratenzahlung abbezahlt und ist immer mit der Miete fällig.

    anschließend der Ratentilgungsplan...

    dann SONDERVEREINBARUNG: Es wird vereinbart das die Küche in der Wohnung bleibt bei auszug und dem Nachmieter mit einer Abstandssumme überlassen wird.
    "

    Nun meine Fragen:

    Die Küche kostet laut Rechnung 970 Eur. - Sollte ich Ihn drauf ansprechen und die Schlussrate um 30 Eur. mindern? Denn die Küche wurde ja, wie eig. abgesprochen nicht aufgebaut.

    Die Dose für den Anschluss des Herdes ist nicht "Fachmännisch" angebracht - also die Kabel sind nicht so, wie sie sein sollten. (Farben sind nicht an vorhergesehenen Polen angebracht) Ist der Vermieter - oder bin ich dann derjenige, der dafür zu Sorgen hat, das der Herd angeschlossen wird?

    Ich zahle die Küche ja ab und somit ist es mein Eigentum - nachdem ich alle Raten beglichen habe - wie kann man dann Vertraglich vereinbaren, das die Küche in der Wohnung bleibt?

    Vielen Dank für eure Antworten!

    Lieben Gruß,

    der Neu-Mieter..

  • " Sehr geehrter Herr.....

    hiermit wird eine schriftliche Vereinbarung für die Einbauküche in Höhe von 1.000 € inkl. einbau (einbau ist durchgestrichen) mit E-Geräten bestehend aus (...) geschlossen, diese wird mtl. mit 59 EUR Ratenzahlung abbezahlt und ist immer mit der Miete fällig.

    anschließend der Ratentilgungsplan...

    dann SONDERVEREINBARUNG: Es wird vereinbart das die Küche in der Wohnung bleibt bei auszug und dem Nachmieter mit einer Abstandssumme überlassen wird.

    Wenn es so vereinbart wurde, dass die Küche in deinen Besitz übergeht, heißt, von dir gekauft wird (die Finanzierung ist da nebensächlich), dann kannst du mit der Küche anstellen, was Du willst, also auch bei Auszug mitnehmen.
    Dieser Sondervereinbarung würde ich erst einmal schriftlich (!) widersprechen.

    Ist ein Auf-/Einbau der Küche nicht vereinbart, bist Du für den Anschlusses des Herdes verantwortlich.

    Ansonsten zahlst Du nur das, was auf der Rechnung steht. Kosten die Küche nur 970 EUR, dann zahlst du genau diesen Betrag.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • "SONDERVEREINBARUNG: Es wird vereinbart das die Küche in der Wohnung bleibt bei auszug und dem Nachmieter mit einer Abstandssumme überlassen wird."

    Wenn der Nachmieter keine Abstandssumme zahlen will?

    Rat: Lassen Sie die Finger von diesem undurchsichtigen Konstrukt weg.

    2. Möglichkeiten könnten Sie in Erwägung ziehen:

    - Die Einrichtung ordentlich kaufen und wird Ihr Eigentum oder
    - Der Mietpreis wird um eine Art Nutzungsgebühr angehoben(weil das Mietobjekt mit Küche mehr Wert ist als ohne)

  • Ich sehe es im Prinzip so, wie die beiden Vorposter ...


    Auf dieses Schriftstück kannst Du zwar antworten und Deine Meinung dazu kundtun (und das solltest Du auch machen), aber selbst wenn Du das - warum auch immer - nicht tust, erlangt der Wisch m.E. in seiner derzeitigen Einseitigkeit keine Wirkung als Vereinbarung. Wenn Du also das nicht vereinbaren willst, darfst Du es halt nicht unterschreiben.

    Man kann natürlich auch die Zukunft Deiner Küche vereinbaren. Aber dabei einen unbekannten Dritten (einen potentiellen Nachmieter) mit in die Pflicht nehmen zu wollen, ist ja lustig.

    So eine Küche, die dem Mieter gehört, würde meistens
    - (1) der Mieter nach Mietende ausbauen und mitnehmen oder
    - (2) der Mieter dem Vermieter überlassen (für welches Geld auch immer) oder
    - (3) der Mieter einem Nachmieter überlassen (für welches Geld auch immer).

    Pkt. (1) muss nicht vorher vereinbart werden. Das wäre Regelfall.
    Pkt. (2) kann vorher (oder auch später) vereinbart werden.
    Pkt. (3) kann als Absichtserklärung dokumentiert werden; die eigentliche Vereinbarung dabei wäre aber, dass der Vermieter einem möglichen Verbleib der Küche in der Wohnung zustimmt.

    Wie es hier ausschaut, möchte der Vermieter sich gerne die Küche sichern. Ich würde tatsächlich versuchen abzuwägen, ob nicht vielleicht sogar Pkt. (2) für mich das Beste wäre. Er wird nämlich umso besser, je länger ich dort wohne und je weniger Wert die Küche dann hat. Das Ding bei Mietende nicht ausbauen, abtransportieren und die dahinterliegenden Wände renovieren zu müssen, hat ja auch Charme. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (6. Mai 2014 um 16:31)

  • Meinen Vorrednern schliesse ich mich an.
    Selbst würde ich solch eine Individualvereinbarung nie unterschreiben.
    Und nochwas: Der Herdanschloss sollte dringend durch eine Elektrofachkraft nach VDE0100 geschehen. Die Farben der Leiter in der HAD sind m.E. nicht falsch bzw. durcheinander, sie entsprechen lediglich der früheren Norm, welche Bestandsschutz geniesst.

  • Vielen Dank schonmal für die Antworten!! :)
    Habe ihm mal geschrieben, das er die Klausel rausnimmt und die Ratenzahlung auf den korrekten Betrag ändert.
    Mal schauen was passiert.

  • Vielen Dank schonmal für die Antworten!! :)
    Habe ihm mal geschrieben, das er die Klausel rausnimmt und die Ratenzahlung auf den korrekten Betrag ändert.
    Mal schauen was passiert.


    Wirst hoffentlich wohl noch nicht unterschrieben haben. Kannst uns gerne über den Fortgang informieren...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!