Hallo Sabine,
Eure private Situation ist hier kein Thema.
Gehe ich recht in der Annahme, dass sich in diesem Haus KEINE Heizkostenverteiler an den Heizkörpern befinden?
Hallo Sabine,
Eure private Situation ist hier kein Thema.
Gehe ich recht in der Annahme, dass sich in diesem Haus KEINE Heizkostenverteiler an den Heizkörpern befinden?
Auf diesen doppelten Thread werde ich nicht eingehen.
Hallo Schmarthur,
Deine Fragen betreffen zwar nicht direkt das Mietrecht, aber auch ich würde abwarten, was noch vom Gericht kommen wird (nur mit dem Gericht hast Du zu tun!) und dann ggf. das zulässige Rechtsmittel einlegen.
Ob der ehem. VM Flatrate hat...?
Hallo Der Seim,
konkret: Wird in Deinem Mietvertrag bei den zu leistenden Betriebskosten auf den § 2 der BetrkVO hingewiesen?
AjaxMH:
"Sorry, bis Seite 8 habe ich das Urteil sorgfältig gelesen, danach habe ich nicht mehr viel verstanden."
- So isses. Ist m.E. nur ein Vorwand, deren beträchtliche Einkommen zu rechtfertigen.
"Da steht also, dass bei gänzlich fehlender oder unwirksamer Tierhaltungsklausel eine Zustimmung beim Vermieter eingeholt werden muss?"
- Zumindest ratsam, um die Einkommen von Gutachtern, Rechtsanwälten und Gerichten nicht in's Uferlose wachsen zu lassen.
"Ich habe den Eindruck, dass bisher ist in jeder Diskussion herausgekommen ist, dass der Vermieter gefragt werden muss, er aber nicht einfach so ablehnen darf."
- Meine ich ebenfalls.
Diese Schätzung ist nämlich reichlich sinnfrei, denn man hat damit bei gleichem Verbrauch steigende Stromkosten, nur weil Öl und Gas ständig teurer wird. Die Heizungsanlage benötigt aber nicht mehr Strom, wenn der Verbrauch gleich bleibt.
... und was bisher noch nicht berücksichtigt wurde: Bei einer Anlage ohne Warmwasserbereitung gibbet i.d.R. nur eine Umwälzpumpe, bei einer mit ("Verbundene Heizungsanlage") sind es ja deren zwei. Korrekterweise nennt sich die zweite dann Speicherladepumpe.
In der neuen Nebenkostenabrechnung hat unser Vermieter die Kosten für Betriebsstrom von 3% auf 5% erhöht.
Ist das rechtens, ohne Angabe von Gründen von einem Jahr aufs andere diese Kosten einfach anzuheben?
Wenn die Heizungsanlage keinen eigene Stromzähler hat, ist es üblich, 4-5% der Brennstoffkosten als Strom zu berechnen.
Dieser Stromverbrauch wäre dann natürlich vom Gesamt-/Allgemeinstromverbrauch abzuziehen.
Hallo RomanT,
"Im Mietvertrag ist eine Gasetagenheizung aufgeführt, die es nicht gibt,"
- Und Du hast ihn trotzdem unterschrieben?
"stattdessen hat jedes Zimmer Gasaussenwandheizer.
Küche und Bad werden bei Bedarf elektrisch geheizt.
Der vorhandene Boiler (ebenfalls Gas) ist für Warmwasser.
Ich hatte den Hausverwalter schon einmal darauf angesprochen, er fing dann an
mit mir zu streiten, dass wir mit Sicherheit Gasetagenheizung hätten,"
- Dann hat er die vorhandenen Heizgeräte eben als eine solche angesehen.
"Kann ich beim Hausverwalter eine Mietminderung erwirken?"
- Njet, höchstens bei Deinem Vermieter. Aber ich wüsste nicht, weshalb.
"Wäre mir lieber als der Stress der Umrüstung, auch wenn es besser für die Umwelt wäre...
Bzw. kann ich da überhaupt irgend etwas machen?"
Nein. Eine evtl. Umrüstung der Heizungsanlage wäre Sache des Vermieters bzw. Hauseigentümers.
"in der Wohnung über uns gibt es einen Riss in der Wand (ca. 1,5cm stark),
der sich über die gesamte Länge des Flures zieht, da bei der Renovierung
der Wohnung vor ein paar Jahren (bin vor knapp einem Jahr eingezogen)
die Decke im Flur nicht oder nur unzureichend abgestützt wurde,
als die Mauer erneuert wurde bzw. durch Rigips ersetzt (wie es in der Wand aussieht, kann ich nicht sagen)
Was sagt ihr dazu?"
Nichts, denn die Bauschäden betreffen ja nicht Deine Mietsache bzw. den Zugang hierzu.
Hallo RomanT,
wie lautet nun Deine präzise Frage?
wo muß ich bei einem Besuch des Vermieters im Zuge einer - meines Wissens - schwebend unwirksamen Kündigung in übelsten Fällen mit rechnen?
Damit, dass er sich weigert, die Mietzahlungen anzunehmen.![]()
gOkay ihr Lieben, besten dank für die ganzen Info´s und Tip´s. Macht´s mal gut! Liebe Grüße EmB61
... was Dich jedoch nicht daran hindern sollte, uns gelegentlich über den Fortgang der Sache zu berichten...
Wutä:
"es sind in der Tat schon einige Dübel und Schrauben,"
- welche Du tunlichst hättest entfernen sollen.
"die Wand sieht nicht aus wie ein schweizer Käse."
- Dagegen gibt es ab und an bei Discountern,ständig jedoch bei Kodi oder im Baumarkt, Paste in Tuben zum Verschliessen von Löchern und Rissen.
"Die Wohnung ist offiziell zum 30.4. gekündigt worden und der Vermieter wollte letzte Woche nochmal vor Ort durchgehen, was gemacht werden muss."
- Das wäre am 30.04. fällig gewesen.
"Jetzt habe ich den Kostenvoranschlag dafür erhalten."
- Wen wundert's...
"Dübel und Schrauben sind noch in der Wand und ich habe jetzt auch keinen Zugang mehr zu der Wohnung. Diese war am 22.4. komplett geräumt. [und Du hättest noch prima Zeit bis zum 30.04 gehabt] Am besten werde ich mich dann an einen Anwalt wenden."
- Richtig, denn Du hattest "geschlafen"...
Ich seh das genaus so!
mit welcher Rechtsgrundlage (Aktenzeichen)?
Wenn das tatsächlich unwirksam ist, wie gehe ich am besten dagegen vor?
Entweder nichts unternehmen oder dem Wunschdenken des VM schriftlich widersprechen, da rechtswidrig.
Oder sind die "Regelungen" womöglich im MV individuell eingetragen und ausdrücklich von Dir anerkannt worden?
Hallo Wutä,
beide Klauseln sind ungültig. Es genügt, wenn Du die Mietsache am letzten Tag des Monats besenrein und ohne Beschädigungen dem VM zurückgibst.
Um unseren Firmenanwalt frei (seeeeehr frei) zu zitieren: Die Haltung an eine Genehmigung zu verknüpfen ist wie eine Verbot, wenn nichts beantragt wurde.
Wie schön, dass Euer Firmenanwalt nicht der Gesetzgeber ist. "sogut wie" und "quasi" etc. besagen rechtlich garnichts.
Sehr geehrte Babara Boehme,
ich vermisse einen Gruss. In diesem Forum sind unentgeltlich hilfsbereite Menschen aktiv.
"Sollte bei Auszug eine komplette Renovierung noch nicht nötig sein, der tatsächliche Wohnungszustand aber trotzdem deutlich schlechter sein als beim Einzug, so ist eine dem Abnutzungsgrad entsprechende Auszugszahlung zu vereinbaren."
- Falls hiermit eine Ausgeichszahlung gemeint ist, halte ich das für i.O.
"Schönheitsreparaturen obliegen dem Mieter."
- Richtig.
"Die müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen vorgenommen werden."
- Gibbet nich...
"Ich wohne schon länger als 7 Jahre in der Wohnung. Die Mietvertrag ist einseitig vom Vermieter verfasst. Hat jemand Ahnung wie die Rechtslage ist?"
- M.E. genügt, wenn keine übermässigen Nutzungsspuren zurückgelassen werden, keine Beschädigungen existieren und besenrein zurückgegeben wird.
Da der Vermieter hier eine generelle Tierhaltung verboten.
Falsch. Lies' noch mal das Startpostig!
Hallo Josef,
ich dachte eigentlich, dass Du eine Wohnung zum Wohnen, nicht zum Renovieren, gemietet hattest...
"1. Die Renovierungsarbeiten während der Mietdauer übenimmt auf eigene Kosten der Mieter. Die Baumaterialien werden vom Vermieter kostenlos bereit gestellt. Die einzelnen Baumaßnahmen werden vohrer miteinander abgesprochen.
2. Zu den Renovierungen gehören alle anfallenden Arbeiten an Haus, insbesonderer die anstehende Bad- und Küchenrenovierung."
- "Toll"... Noch nie sowas gehört. Ich kann nun nicht sagen, ob diese (Individual-?)Vereinbarung rechtlich haltbar ist.
"3. Die Schönheitsreperaturen während der Mietdauer übernimmt auf eigene Kosten der Mieter.
4. Zu den Schönheitsreperaturen gehören das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und außentüren von innen.
"5. Hat der Mieter die Schönheitsreperaturen übernommen, so hat er spätestens bei Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin je nach Grad der Abnutzung oder Beschädigung erfoderlichen Arbeiten auszuführen, soweit nicht der neue Mieter sie auf seinen Kosten - ohne Berücksichtigung des Mietpreises - übernimmt oder dem Vermieter die Kosten erstattet."
- OK, da üblich.
"Jetzt ist die Frage für was der Mieter hier alles zuständig ist. Das Bad wurde komplett auf Kosten des Mieters sanniert (Putz, Estrich, Trockenbau, Fliesen usw), in der Küche wurden die alten Kacheln entfernt, die Wände neu verputzt usw. In den anderen Räumen wurden Kabel- und Leitungsschlitze mit Putz verschlossen, fast komplett das ganze Haus neu Tapeziert und gestrichen, Dielen abgeschliffen und geölt und und und..."
- ALLES VM-Sachen.
"Beim Besichtigungstermin war nur die Rede von der Renovierung des Bades und der Küche, jetzt sollen noch die Fenster komplett, also auch von außen gestrichen werden und andere Arbeiten. Ist der Mieter hier verpflichtet ein zu springen und muss die Fenster auch von außen Streichen?"
- Ach hier alles VM-Sachen.
"Ich habe jetzt im Mietlexikon Mietrecht: die Instandhaltungspflicht des Vermieters
unter Instandhaltungspflicht einen Satz gefunden der heißt :"Es ist eine der mietrechtlichen Hauptverpflichtungen des Vermieters, die Wohnung während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Die Instandhaltungspflicht darf mit Ausnahme der Schönheitsreparaturen (siehe >>> Schönheitsreparaturen) und Kleinreparaturen (siehe >>>Kleinreparaturklausel ) nicht auf den Mieter durch vertragliche Vereinbarungen im Mietvertrag abgewälzt werden." Auf welcher Rechtsgrundlage basiert der Satz?"
- § 535 BGB.
möchte früher aus meinem Gewerbemietvertrag raus, da ich preiswertere und schönere Räume gefunden habe. Der Vermieter stellt sich stur und schikaniert mich stattdessen massiv. Die Situation ist angespannt. Habe gelesen, daß, wenn das Gebäude einem Ehepaar gehört auch beide auf dem Mietvertrag unterschreiben müssen. Auf meinem MV steht aber nur die Unterschrift des Ehemanns. Allerdings habe ich in dem 30-seitigen MV folgende Klausel gefunden, deren Bedeutung mir nicht ganz klar ist:
"Willenserklärungen müssen bei einer Mehrheit von Mietern oder Vermietern von oder gegenüber allen Vertragsparteien abgegegen werden. Die einzelnen Vertragspartner verpflichten sich jedoch hiermit unter Vorbehalt des schriftlichen Widerrufs jeweils gegenüber dem anderen Vertragsteil bis auf weiteres gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt insebesondere für die Entgegennahme einer Kündigung, sowie einer Vereinbarung über Mieterhöhungen, nicht jedoch für Kündigungen und für den Abschluss von Mietaufhebungsverträgen."
Bedeutet das nun, daß es ok und somit kein Formfehler ist, wenn nur ein Hausbesitzer den MV unterschrieben hat?
Hallo Rosa,
dieses wäre keine Frage an ein Forum, sondern eher an einen versierten Fachanwalt.
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