Beiträge von Berny

    Ich habe keinen Teppich oder Essen im Zimmer. Aber durch die tiefen Spalten im Boden kann man trotz saugen, die Grundlage der Käfer nicht entziehen. Zudem ernähren sie sich auch von Holz, also von meinem Boden


    Wenn Du von einem Staubsauger die Bodendüse abnimmst und somit nur das Rohr bzw. Schlauchende nimmst, haste ungemein grössere Saugkraft.... entweder als Fleischeinlage für die Suppe oder geröstet...
    Ersthaft: Wenn Du jetzt zum nächstmöglichen Termin kündigst, wäre das dann der 31.08.2014.

    Könnte bitte jemand Licht ins Dunkel bringen ^^?


    Ja, ich schätze, jemand vor Ort, der sich alle Unterlagen mal ansieht und auch aussortiert, was verjährt und/oder verfristet ist UND welche Belege noch im Original (was Euch zusteht) eingesehgen werden müssten.
    Und, Ina, merke: Die Anwälte fordern gerne, um ihren Mandanten zu imponieren und Eindruck zu schinden. Und noch etwas Püchologie: Die Gegner sollten dann ach einen RA engagieren, sozusagen Arbeitsbeschaffung für die Freunde/Kollegen...
    (böse Gedankem von mir, wird Zeit für's Bett... :rolleyes: )

    Hallo Matthias,

    auch, wenn meine beiden Vorredner recht schroff geantwortet hatten: Leider hatten sie recht. Dein Vertragspartner ist einzig und allein Dein VM, welcher sogar einen Rückbau von gut nach schlecht verlangen kann - es sei denn, dass Ihr einen bestimmten Bauzustand schriftlich nachweislich individuell vereinbart hattet.

    Aber Dank Google hab ich gefunden was ich suche, Ja auch als Mieter kann ich fristlos kündigen,alle dafür erforderlichen Tatsachen sind gegeben !


    Dann ziere Dich doch nicht, sondern kläre bitte die anderen User auf, sie wollen sicherlich noch gerne hinzulernen.

    petitemary:

    "Als ich damals eingezogen bin, war bereits die waschmaschine in der wohnung enthalten ( im mietvertrag ist sie aber nicht vermerkt) nun ist sie aber komplett kaputt, schleudern kann sie nicht mehr.
    wer muss sie reparieren/ersetzen?"
    - Derjenige, der si kaputt gemacht hat.

    "die anschlüsse der maschine scheinen auch nie ordnungsgemäß angebracht worden sein."
    - Mit dieser Aussage kann ich nichts anfangen.

    Erst kürzlich wurde ein Schild erneuert, welches das Fußballspielen auf der gesamten Fläche untersagt. Leider halten sich die Kinder, im Alter von ca.8 - 13 Jahren, nicht daran. Die Eltern lassen es zu, spielen mitunter auch mal mit.


    Das ist ja wirklich eine Unverschämtheit, dass sich die Leute draussen aufhalten, Sie sollten lieber zuhause am Computer spielen!
    Ich würde von jeder gegen das Verbot verstossenden Person die Personalien feststellen und gegen sie bei Gericht eine Einstweilige Verfügung beantragen, wonach ihr unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250t€ untersagt wird, gegen das Verbot zu verstossen.

    Fab1n:

    "Hilft mir allerdings wenig, da wir nicht mehr in der Wohnung wohne (wie beschrieben). Es sind sogar schon Nachmieter drin. Außerdem glaube ich nicht, dass die Vermieterin einen Eigen-Einbau zulässt. Ich weiß ja nicht, wie das rechtlich ist."
    - Da sind Deine Chancen gering, denn: Beim bzw. vor dem Auszug hättest Du den Schaden noch selbst beheben können. NUN aber kann der VM...

    "Welche Kosten muss ich dann tragen? Der Spülkasten ist ja nicht so teuer auf der Rechnung. Die Arbeitszeit kostet alleine fast 200€..."
    - Die Kosten der Schadensbehebung. Ob hier ein Abzug Neu für Alt möglich ist, weiss ich nicht, denn Keramik verschleisst ja nicht, und über 5€-Dichtungen kann ich nichts sagen.

    "Ich habe sowieso nie Lust auf Streit, aber ich bin auch nicht bereit 400€ zahlen zu müssen, wenn es rechtlich nicht nötig ist.
    Sehr interessant ist jetzt auch, dass ich auf dem Kostenvoranschlag gelesen habe, dass sie das gesamte Klo mit austauschen wollen.
    Nicht nur den Spülkasten."
    - Dann halte ich (sowieso) eine Einigung für dringend angeraten. Ein Kratzer an meinem Rolls Royce-Kotflügel resultiert auch nicht (mehr) zu einer Ganzlackierung...

    "Das ist rechtlich schon noch einmal ein Unterschied. Kann mir bitte jemand helfen? 400€ und 100-200€ ist schon ein krasser Unterschied..."
    - Letzten Endes ein Anwalt mit Gutachter... Vierstelliges Eurokostenrisiko inclusive.

    Hallo Fab1n,

    das relevanten Teile des Mietvertrags als Images/PDF an (Link auf Dropbox-Dokument) möchte ich mir nicht herunterladen.
    Auf dieser Seite findest Du etliche Modelle Keramik-Spülkästen: http://www.amazon.de/s/ref=nb_sb_ss_i_0_18?__mk_de_DE=%C5M%C5%B4%D5%D1&url=search-alias%3Daps&field-keywords=keramik+sp%FClkasten&sprefix=keramik+sp%FClkasten%2Caps%2C382
    Ich würde mir und der VMn keinen Stress machen und ihn selbst austauschen.

    Aus dem Grundbuchauszug werde ich auch nicht schlau. Andere scheinen hier leider nicht mehr mitzulesen ...
    Und warum fragst Du den Sohn oben nicht direkt, für was genau er angeblich bezahlt hat? Wenn er die Wohnung oben bezahlt hat, dann müsste er Dir das ja sagen können. Und ...


    ... die Erfahrung lehrt, dass man heutzutage fast niemandem mehr trauen darf bzw. sollte. Und Lügen ist nicht strafbar, bestenfalls als Zeuge vor Gericht.

    Hallo Saschat,

    ich würde die VM, welche sich offensichtlich um die Rückzahlung der Kaution drücken will (denn so ist da ganze Gehampele wohl zu verstehen, und ich hoffe, dass Du die Mails alle schriftlich mit Datum gesichert hast), würde ich sie, auch mit Verweis auf die Tatsache, dass die anderen Mieter ihre BK-Abrechnungen bereits seit ... erhalten haben und kein Grund zur weiteren Zurückbehaltung mehr besteht, per Einwurfeinschreiben auffordern, die Kaution plus Zinsen binnen zwei Wochen abzurechnen, anderefalls ich das gerichtliche Mahnverfahren gegen sie einleiten würde.


    Künidgung ist übrigens wegen Eigenbedarf, und vom Inhalt wohl gültig...


    Was den Termin betrifft, hat meine Vorbeterin recht. Falls das "wohl" diskutiert werden sollte, müsstest Du mehr Infos liefern.

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