Fab1n:
"Hilft mir allerdings wenig, da wir nicht mehr in der Wohnung wohne (wie beschrieben). Es sind sogar schon Nachmieter drin. Außerdem glaube ich nicht, dass die Vermieterin einen Eigen-Einbau zulässt. Ich weiß ja nicht, wie das rechtlich ist."
- Da sind Deine Chancen gering, denn: Beim bzw. vor dem Auszug hättest Du den Schaden noch selbst beheben können. NUN aber kann der VM...
"Welche Kosten muss ich dann tragen? Der Spülkasten ist ja nicht so teuer auf der Rechnung. Die Arbeitszeit kostet alleine fast 200€..."
- Die Kosten der Schadensbehebung. Ob hier ein Abzug Neu für Alt möglich ist, weiss ich nicht, denn Keramik verschleisst ja nicht, und über 5€-Dichtungen kann ich nichts sagen.
"Ich habe sowieso nie Lust auf Streit, aber ich bin auch nicht bereit 400€ zahlen zu müssen, wenn es rechtlich nicht nötig ist.
Sehr interessant ist jetzt auch, dass ich auf dem Kostenvoranschlag gelesen habe, dass sie das gesamte Klo mit austauschen wollen.
Nicht nur den Spülkasten."
- Dann halte ich (sowieso) eine Einigung für dringend angeraten. Ein Kratzer an meinem Rolls Royce-Kotflügel resultiert auch nicht (mehr) zu einer Ganzlackierung...
"Das ist rechtlich schon noch einmal ein Unterschied. Kann mir bitte jemand helfen? 400€ und 100-200€ ist schon ein krasser Unterschied..."
- Letzten Endes ein Anwalt mit Gutachter... Vierstelliges Eurokostenrisiko inclusive.