Fristlos kündigen, da Schädlinge + unzuverlässige Vermieterin

  • Guten Abend,

    ich wohne in einer WG seit 2,5 Jahren. Es ist eine Altbau Wohnung und in meinem Zimmer sind alte Holzdielen verlegt, wobei der Abstand zwischen den Dielen zum Teil bist zu 0,5 cm beträgt und diese Spalten sind sehr tief. Unter den Dielen können sich also leicht organische Materialien sammeln. Seit über einem Monat habe ich Speckkäfer in meinem Zimmer, wobei täglich zwischen 2 und 8 auftreten.

    Ich fühle mich sehr unwohl und werde in meinem alltäglichen Leben sehr eingeschränkt. Ich kann mich nicht aufs lernen konzentrieren, wenn immer wieder Käfer über meine unterlagen krabbeln und Besuch kann ich ebenfalls nicht erwarten.

    Vor ca 6 Wochen haben ich, sowohl telefonisch als auch über E-Mail, versucht meine Vermieterin zu erreichen. Nach 7 Tagen erreichte ich sie und ihre Ausrede war, dass sie bei so einem schönem Wetter nicht im Büro sei.
    Nachdem sie für die Analyse der Käfer weitere 2 Wochen gebraucht hat, vertröstete sie mich mit einem Dampfreiniger, obwohl klar war, dass man diese plage so nicht los wird.
    Aufjedenfall dauert es immer mehrere Tage, bis ich meine Vermieterin erreiche und bis sie etwas erledigt (zb. Kammerjäger anrufen) dauert es min. 6 Tage.
    Der unprofessionell klingende Kammerjäger meine vor 2 Tagen, dass er mich gleich zurück rufen würde um einen Termin zu vereinbaren. Da kam auch nichts

    Meine Frage ist nun, ob ich fristlos Kündigen kann, da sich meine Vermieterin so viel Zeit lässt und ich zb auch keine Strom- / Wasserrechnung erhalte, obwohl ich dafür vorauszahlen muss.

    1000 Dank, falls sich jemand die Zeit nimmt und mir antwortet!

    Lieben Gruß

  • § 573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

    (2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.

    (3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

    (4) .......

    Wenn Sie also ein möbiliertes Zimmer in einer vom Vermieter selbst genutzten Wohnung haben, gilt diese kurze Kündigungsfrist.

  • Ja ich wohne möbliert. Da ich die Käfer meistens auf dem Boden finde, 'vermute' ich, dass diese sich bisher nur dort eingenistet haben.


    Die Frage bezog sich aber nicht darauf, ob die Krabbeltiere auch schon im Sofa sitzen, sondern ob das Zimmer von Dir leer angemietet wurde oder es überwiegend ausgestattet war von der Vermieterin.

  • Oh, das habe ich falsch verstanden. Die Vermieterin wohn nicht in selben Gebäude und das Zimmer war unmöbliert.
    Im Mietvertrag steht, dass ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe.

  • Zitat

    Seit über einem Monat habe ich Speckkäfer in meinem Zimmer, wobei täglich zwischen 2 und 8 auftreten.

    Wegen 2 - 8 Käfer fristlos kündigen? Nein.

    'Wie wärs damit ihnen die Nahrungsgrundlage zu entziehen?


    Zum Beispiel Teppich und Textilien aus Wolle entfernen.


    Zitat

    Meine Frage ist nun, ob ich fristlos Kündigen kann, da sich meine Vermieterin so viel Zeit lässt und ich zb auch keine Strom- / Wasserrechnung erhalte, obwohl ich dafür vorauszahlen muss.

    Auch das ist kein Grund fristlos zu kündigen.

    Muß denn die VMn überhaupt abrechnen? Das muß sie nämlich nur wenn vertraglich monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind. Und wann spätestens sie abrechnen muß kommt auf den Abrechnungszeitraum an.

    Zitat

    ich wohne in einer WG

    Hat jeder WGler einen eigenen Vertrag mit der VMn oder alle zusammen einen?

  • Jeder hat einen eigenen Vertrag. Ich leiste jeden Monat Vorauszahlungen für Strom und Miete(1140€ pro Jahr). Für 2011 und 2012 ist die Abrechnungsfrist schon abgelaufen. Ich hatte sie darauf angesprochen, wobei sie mich wiedermal vertröstete und die Schuld auf die Wasserwerke und co schob.

    Ich habe keinen Teppich oder Essen im Zimmer. Aber durch die tiefen Spalten im Boden kann man trotz saugen, die Grundlage der Käfer nicht entziehen. Zudem ernähren sie sich auch von Holz, also von meinem Boden

  • Ich habe keinen Teppich oder Essen im Zimmer. Aber durch die tiefen Spalten im Boden kann man trotz saugen, die Grundlage der Käfer nicht entziehen. Zudem ernähren sie sich auch von Holz, also von meinem Boden


    Wenn Du von einem Staubsauger die Bodendüse abnimmst und somit nur das Rohr bzw. Schlauchende nimmst, haste ungemein grössere Saugkraft.... entweder als Fleischeinlage für die Suppe oder geröstet...
    Ersthaft: Wenn Du jetzt zum nächstmöglichen Termin kündigst, wäre das dann der 31.08.2014.

  • Ich sauge jeden zweiten Tag ohne Aufsatz, aber das bringt nicht so viel, da sich unter den Dielen eine art Gerüst befindet mit genug Freiraum. Zudem legen die Speckkäfer ihre Larven in Holz ab.

    Danke dennoch für die Antworten. Vielleicht kann ich ende Juni ausziehen, wenn ich mit ihr rede und einen Nachmieter finde.

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