Kündigungsverzicht

  • Hallo,
    mir wurde zum 31. Juli gekünidigt. In meinem Mietvertrag steht allerdings, folgendes:Das Mietverhältnis beginnt am 01.05.2011. Die Mietparteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 3 Jahren ab Beginn des Mietverhältnisses auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist damit erstmals nach Ablauf dieses
    Zeitraums am 30.04.2014 unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und der gesetzlichen
    Bestimmungen zulässig.
    Künidgung ist übrigens wegen Eigenbedarf, und vom Inhalt wohl gültig...

    Ist die Kündigung dann überhaubt gültig??

    Vielen Dank für eure Hilfe!!

  • Mai, Juni, Juli, sind für mich 3 Monte. Wenn dich die Kündigung also bis zum 3. Werktag im Mai erreicht hat, würde ich sagen ja.
    Das ist aber nur meine leihenhafte Meinung. Wenn du Nummer sicher gehen willst frag den Anwalt deines Vertrauens.

  • Die 3 Jahre waren am 30.4.2014 um.

    Wenn Dir die Kündigung spätestens am 3. Werktag im Mai (5.5.) zugegangen ist, ist sie zum 31.7.2014 wirksam.


  • Künidgung ist übrigens wegen Eigenbedarf, und vom Inhalt wohl gültig...


    Was den Termin betrifft, hat meine Vorbeterin recht. Falls das "wohl" diskutiert werden sollte, müsstest Du mehr Infos liefern.

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