Beiträge von Berny

    vanilla24:

    "Ist die Terminankündigung nicht zu kurzfristig?"
    - Ja, viel zu kurz.

    "Und sie möchte Einen Vertrag machen das wir für die zweite Katze 10 euro mehr an miete zahlen. Darf sie das verlangen?"
    - Nein.

    "Wir brauchen einen Rat da wir uns zuhause nicht mehr wohlfühlen durch ihre Belästigungen."
    - Notfalls ausziehen, wenn ein energischer Hinweis nicht fruchtet..

    Die waren sofort "freudig erregt" tätig werden zu dürfen, denn offenbar gibt es eine Baulast, die besagt, dass das Tor ein offizieller Rettungsweg und Feuerwehrzugang ist, die rund um die Uhr zu öffnen sein muss (von Anwohnern und Rettungskräfte).
    Das Amt wird die Verwaltung anschreiben den Mangel zu beseitigen, da es ansonsten ein Bußgeld gibt.
    Ich werde das Ding im Auge behalten :D


    Suuupi!! Und Du wirst uns sicherlich auf dem Laufenden halten.:o

    kokodil:

    "wenn ich dert Untermieterin kündige und ..."
    - Fällt es denn soo schwer, etwas zu begreifen? Da Du nicht in der Wohnung wohnst, wo auch die "Unter"Mieterin wohnt, ist sie Deine Mieterin, per Mietvertrag an Dich gebunden.

    "sie nicht auszieht und mir meine Vermieterin dann auch gekündigt hat....wie ist die Lage dann?"
    - Wenn Deine Mieterin keine Miete zahlt, ist das Deine Sache, ihr fristlos zu kündigen.

    "Gibt es da evtl. Schadenersatzansprüche? Muss meine Vermieterin dann dafür sorgen, dass die Untermieterin auszieht.....?"
    - Nein und nein.
    Deine VMn hat GARNICHTS mit Deiner Mieterin zu tun.

    "Ich kann mich leider nicht vor ort um die Sache kümmern, da ich hunderte Kilometer entfernt lebe und arbeite......ja, meine Finanzdecke ist sehr dünn. Anwalt nehmen übersteigt meine Möglichkeiten."
    - So peinlich, wie es auch klingen mag..., aber das sind letztendlich Deine Probleme.

    "Hmmm, was tun?"
    - Sieh' zu, dass Du die Mieterin 'raus kriegst und vermiete neu.

    Hallo Marie,

    leider habt Ihr die A-Karte. Vorweg: Wegen eines Softwarefehlers sollteste zwischendurch mal F5 drücken.

    "Unser Mietvertrag ... Unter §2 Mietzeit, Punkt 1 b) steht folgendes (unterstrichen, was der Vermieter eingetragen hat):
    Befristeter Kündigungsausschluss.
    Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2013. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 30.09.2015 für Mieter und Vermieter zulässig. Kündigungsfristen siehe 2. (umseitig)
    "
    - Eine glasklare zulässige Individualvereinbarung.

    "Nun hat der Vermieter den entsprechenden Punkt allerdings nicht angekreuzt, mein Vater meinte, demnach sei der Punkt ungültig ..."
    - Nöö.

    "Es ist nun so: Wir sind aus einer Notlage heraus hierher gezogen ..."
    - Das ist zwar schade für Euch, hat jedoch mit dem abgeschlossenen MV nichts zu tun.

    "... fühlen wir uns hier sehr, sehr unwohl und würden lieber heute als morgen umziehen."
    - Niemand hält Euch davon ab, bereits jetzt "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" (geht eigentlich mit jedem Vertrag) zu kündigen.

    "Daher meine Frage: Stimmt das? Ist der Punkt durch das fehlende Kreuz unwirksam?"
    - Eine klare Individualvereinbarung muss nicht noch zusätzlich mit einem Kreuzchen/Häkchen/Smiley/... noch gültiger gemacht werden...

    "Sollte sich etwas ergeben und/oder die Situation (noch) unerträglich(er) werden, ..."
    - Habe bis jetzt derartiges noch nicht lesen können...

    "Sollte er sich nun querstellen, wäre es gut zu wissen, ob ich rechtlich was in der Hand habe?"
    - Tja, das wäre gut zu wissen...

    Ultimate202:

    "Da die Wohnung leer stand und renoviert werden musste bekamen wir am 8.5. schon die Schlüssel (von der Maklerin)."
    - Mit diesem Tag begann also der mündliche Mietvertrag (meinetwegen auch Nutzungsvertag).

    "Wir haben Gestrichen, Tapeziert und Laminat verlegt. Vor 3 Tagen rief uns die Vermieterin an das sie die Kaution zwar bekommen hat aber nicht die Miete für Mai. Zudem meinte sie auch das bei Schlüssel Übergabe das Mietverhältnis beginnt."
    - So isses.

    "In unserem Mietvertrag steht beginn: 1.6.2014 unterschrieben von uns und den Vermietern."
    - 08.-31.05. eben ohne schriftl. MV.

    "der Vermieter hatte mit dem Makler vereinbart Mieter ab Mai zu finden."
    - Geht Euch nichts an.

    "Jetzt rief uns der Makler an und schlug vor 500 Euro unserer Kaution als Kaltmiete zu nehmen."
    - 1. geht ihn das nichts an, 2. wäre sowas rechtswidrig/rechtsmissbräuchlich.

    "1. Darf er überhaupt Geld von der Kaution als Miete nehmen?"
    - Wer ist "er"? Der Maggler sowieso nicht.

    "2. Beginnt das Mietverhältnis wenn man den Schlüssel bekommt?"
    - Yes.

    "(Wir wohnen nicht in der Wohnung - Kein Möbelstück drin - noch nie drin geschlafen oder sonstiges)"
    - Noch nicht mal "Sonstiges"?:cool:

    kokodil:

    "ich habe eine Wohnung in einer anderen Stadt seit Jahren untervermietet"
    - Geht nicht, da Du ja nicht darin wohnst. Du hast sie also einer Person gegen Entgelt zum Gebrauch überlassen und das in einem (Miet)Vertrag festgehalten.

    "Jetzt zahlt die Untermieterin die Miete nicht mehr....und auch ich kann deshalb dann die Miete an meine Vermieterin nicht mehr zahlen?"
    - Warum "?" ? Aber abgesehen davon, beide Verträge haben miteinander nichts zu tun.
    Ich verstehe schon, dass das schlimm sein kann für Dich, da Deine finanzielle Decke nicht besonders tragfähig zu sein scheint.

    "Wenn ich zwei Monate nicht bezahle, kann doch die fristlose Kündigung erfolgen?"
    - Richtig.

    "Soweit gut.....aber was passiert dann mit der Untermieterin? Wer muss dafür sorgen, dass diese dann auszieht?"
    - Du kannst Ihr ja ebenfalls kündigen.

    "Und hat diese dann einen Anspruch auf Schadensersatz gegen mich, obwohl sie ja durch Nichtbezahlung der Miete quasi die Kündigung meines Mietvertrages verursacht hätte?"
    - Ich bin mir nicht so sicher, ob dieses Konstrukt belastbar ist.

    Wenn Dein Vermieter diese Terrasse sieht, könnte er Dir sogar Frist geben, die Verunreinigung durch Unkraut zu beseitigen, oder selber eine Firma beauftragen, das Moos auf Deine Kosten zu beseitigen.


    Ich muss jetzt hier keinen Vortrag darüber halten, welche Kraft Pflanzenwurzeln entwickeln können. Also: Das Zeugs wegkratzen und mit KOCHENDwasser nachspülen, um auch letztes Wachstum zuverlässig zu unterbinden.

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