Zusatzkosten zahlen bei 2.Termin Ablesung Legionellenüberprüfung

  • Hallo
    Bräuchte Hilfe!
    Sachverhalt: Probeentnahme Trinkwasser & Untersuchung auf Legionellen
    Ich konnte den 1. angeküngigten Termin nicht wahrnehmen, da ich im Urlaub war. Wir waren 9 Tage weg. Im Briefkasten fand ich bei meiner Ankunft die schriftliche Ankündigung der Wasserprobe. War schon 1 Tag verstrichen! Ich konnte also auch nicht vorher bei der Firma bescheid geben, da ich das Schriftstück ja nicht lesen konnte(weil im Urlaub)
    Haben dann 2. Termin ausgemacht & wahr genommen.
    Jetzt habe ich eine Rechnung für den 2. Termin bekommen, in welcher auch Zusatzkosten auf mich(und 3 andere Mietparteien, welche nicht da waren) umgelegt werden.

    Ich finde, dass ich die zusätzlichen Kosten nicht zu zahlen brauche, weil es mir beim ersten Termin gar nicht möglich war darauf zu reagieren.

    Frage: Gibt es auch hier Fristen, welche die Firma einhalten muss mit der Ankündigung?

    Habe mich beschwert bei der Verwaltung!
    Dort wurde argumentiert: ich muss immer zugang gewähren- die Frist von einer Woche sei durchaus angemessen- ich muss die Zusatzkosten übernehmen- hier ist eine gewisse Wichtigkeit vorhanden für die Termine(weil ich die Fristen bei Warmwasserablesung ins Spiel gebracht hatte)


    Habe erstmal Widerspruch eingelegt

    Der Streitwert von 140 EUR ist die Anwaltskosten nicht wert...

    Bin für Infos und Anregungen dankbar!
    Danke Euch


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    Einmal editiert, zuletzt von tomtum (26. Mai 2014 um 11:48)

  • Ich würde sagen, Du hast da Pech.

    Du musst in dringenden Fällen Zugang gewähren. Wenn Du nicht da bist, sollte ein Nachbar einen Notschlüssel haben. Allein schon wegen allem was passieren kann, wenn Du weg bist (Rohrbruch, Brandt, Sturmschaden, ...)
    Da die Legionellenprüfung gesetzliche Pflicht ist, bist auch Du dazu verpflichtet, Zugang zu gewähren.
    Da bei der Legionellenprüfung an mehreren Zapfstellen gleichzeitig (also am selben Tag ohne große Zeitdifferenz) Proben entnommen werden müssen, ist das einer der wenigen Fälle, wo der Vermieter, oder das Entnahmeunternehmen, dem Mieter Termine aufoktroieren darf.

    Es sollte Dir klar sein, dass Du eine Obhutspflicht für die Wohnung hast. Die besagt auch, dass bei längerer Abwesenheit, und das sind 9 Tage auf alle Fälle, der Zugang zu der Wohnung gewährleistet sein muss, z. B. über Freunde, Verwandte, Nachbarn. Allerdings sollte auch der Verwalter wissen, WER für die Abwesenheitsphase der Ansprechpartner ist.
    Derjenige sollte auch Deine Post prüfen... es kann ja immer mal eine wichtige Fristsache drin liegen... Gericht, o. Ä.

  • Na, aber die Legionellenprüfung ist eine fristige Auflage, die der VM zu erfüllen hat, ob der Mieter da ist oder nicht. Wenn das Gesundheitsamt die Prüfung anordnet, hat der Vermieter keine andere Möglichkeit.
    Das ist ja keine normale Instandhaltung o. Ä., sondern eine Verpflichtung von Gesetz wegen.
    Und da es eine vorgeschriebene Art und Weise der Durchführung gibt (Entnahme möglichst zeitgleich der Proben), ist der ET auf den Zugang zur Wohnung angewiesen. Bei einem großen Objekt mit 50 WE ist es nicht möglich, individuelle Terminvereinbarungen zu machen. Da heißt es "friss oder stirb".

    Da diese Pflicht zur Legionellenprüfung ja noch nicht sooo alt ist, und wir bisher nur nette Mieter hatten, die den Zugang gewährt haben, kann ich nicht sagen, wie man vorgehen sollte, wenn es tatsächlich Querolanten gibt, die keinen Zugang gewähren. Wahrscheinlich muss man per Klage den Zugang erwirken... Und das kann Problematisch werden, wenn man mehrere davon hat...

  • Da diese Pflicht zur Legionellenprüfung ja noch nicht sooo alt ist, und wir bisher nur nette Mieter hatten, die den Zugang gewährt haben, kann ich nicht sagen, wie man vorgehen sollte, wenn es tatsächlich Querolanten gibt, die keinen Zugang gewähren. Wahrscheinlich muss man per Klage den Zugang erwirken... Und das kann Problematisch werden, wenn man mehrere davon hat...


    Normalerweise steht doch in Mietverträgen zum Zugangsrecht des Vermieters u. a. drin, dass es diesem bei rechtzeitiger Ankündigung zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten zu gewähren ist. Ein Mieter, der das komplett verweigert, verstößt (nicht nur gegen seine möglicherweise irgendwo gesetzlich verankerte Mitwirkungspflicht, sondern auch) gegen den Mietvertrag.

    Hier stellt sich eher die Frage, was - nicht nur im Fall der Legionellenprüfung - eine rechtzeitige Ankündigung ist.

    Bei einem großen Objekt mit 50 WE ist es nicht möglich, individuelle Terminvereinbarungen zu machen. Da heißt es "friss oder stirb".

    Schon richtig, aaaaber: ;)

    Es kann m.E. nicht sein, dass es pauschal dem Mieter angelastet wird, wenn diesem eine Ankündigungsfrist von einer Woche nicht reicht. Ich kenne Mietverträge, in denen steht extra, dass auf die Belange des Mieters Rücksicht zu nehmen ist beim Zutrittsbegehren des Vermieters.

    Und ich kann mir auch sehr gut eine gegebene Pflicht des Vermieters vorstellen, diese Legionellenprüfung besser zu planen, mit der Test-Firma abzustimmen und die Mieter rechtzeitiger zu informieren ... und eben nicht nur den Dingen (und die Benachrichtigungen) bei der Test-Firma ihren Lauf zu lassen.

  • ... kann ich nicht sagen, wie man vorgehen sollte, wenn es tatsächlich Querolanten gibt, die keinen Zugang gewähren. Wahrscheinlich muss man per Klage den Zugang erwirken... Und das kann Problematisch werden, wenn man mehrere davon hat...


    Und bei 50 WE landet eher jemand auf dem Mars, eh dass man alle Mieter unter einen Hut bekommt.

  • Und bei 50 WE landet eher jemand auf dem Mars, eh dass man alle Mieter unter einen Hut bekommt.

    Da hast Du vollkommen Recht!
    Daher bin ich auch dankbar, dass meine Mieter alle kooperativ sind :D

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