Kann Miete für Untervermieterin nicht mehr zahlen, droht Kündigung?

  • Hallo,

    ich habe eine Wohnung in einer anderen Stadt seit Jahren untervermietet - hab ich gemacht, da ich nicht wusste, ob ich dahin nochmals zurückkehre. Jetzt zahlt die Untermieterin die Miete nicht mehr....und auch ich kann deshalb dann die Miete an meine Vermieterin nicht mehr zahlen? Wenn ich zwei Monate nicht bezahle, kann doch die fristlose Kündigung erfolgen? Soweit gut.....aber was passiert dann mit der Untermieterin? Wer muss dafür sorgen, dass diese dann auszieht? Und hat diese dann einen Anspruch auf Schadensersatz gegen mich, obwohl sie ja durch Nichtbezahlung der Miete quasi die Kündigung meines Mietvertrages verursacht hätte? Gibt es sonst etwas zu beachten? Ich weiß nicht mehr, was ich tun soll, da mein geringes Gehalt nicht ausreicht, um zwei Mieten zu bezahlen.

    Danke.

    kokodil

  • kokodil:

    "ich habe eine Wohnung in einer anderen Stadt seit Jahren untervermietet"
    - Geht nicht, da Du ja nicht darin wohnst. Du hast sie also einer Person gegen Entgelt zum Gebrauch überlassen und das in einem (Miet)Vertrag festgehalten.

    "Jetzt zahlt die Untermieterin die Miete nicht mehr....und auch ich kann deshalb dann die Miete an meine Vermieterin nicht mehr zahlen?"
    - Warum "?" ? Aber abgesehen davon, beide Verträge haben miteinander nichts zu tun.
    Ich verstehe schon, dass das schlimm sein kann für Dich, da Deine finanzielle Decke nicht besonders tragfähig zu sein scheint.

    "Wenn ich zwei Monate nicht bezahle, kann doch die fristlose Kündigung erfolgen?"
    - Richtig.

    "Soweit gut.....aber was passiert dann mit der Untermieterin? Wer muss dafür sorgen, dass diese dann auszieht?"
    - Du kannst Ihr ja ebenfalls kündigen.

    "Und hat diese dann einen Anspruch auf Schadensersatz gegen mich, obwohl sie ja durch Nichtbezahlung der Miete quasi die Kündigung meines Mietvertrages verursacht hätte?"
    - Ich bin mir nicht so sicher, ob dieses Konstrukt belastbar ist.

  • "Wenn ich zwei Monate nicht bezahle, kann doch die fristlose Kündigung erfolgen?"
    - Richtig.

    "Soweit gut.....aber was passiert dann mit der Untermieterin? Wer muss dafür sorgen, dass diese dann auszieht?"
    - Du kannst Ihr ja ebenfalls kündigen.

    Ja ok, und wenn ich dert Untermieterin kündige und sie nicht auszieht und mir meine Vermieterin dann auch gekündigt hat....wie ist die Lage dann? Gibt es da evtl. Schadenersatzansprüche? Muss meine Vermieterin dann dafür sorgen, dass die Untermieterin auszieht.....? Ich kann mich leider nicht vor ort um die Sache kümmern, da ich hunderte Kilometer entfernt lebe und arbeite......ja, meine Finanzdecke ist sehr dünn. Anwalt nehmen übersteigt meine Möglichkeiten. Hmmm, was tun?

  • Muss meine Vermieterin dann dafür sorgen, dass die Untermieterin auszieht.....?

    Nein! Deine Vermieterin wird das Mietverhältnis mit Dir (!!) kündigen. Du (!!) musst dann dafür Sorge tragen, dass die Untermieterin auszieht, bzw. das Du die Wohnung an deine Vermieterin rausrückst.
    Deine Vermieterin hat kein Vertragsverhältnis mit deiner Untermieterin und wird (oder besser: kann) rechtlich nicht gegen sie vorgehen.
    Der Untermietvertrag betrifft ja nur dich und deine Untermieterin, was heißt, dass Du deiner Untermieterin ebenfalls kündigen solltest.

    Im schlimmsten Fall läuft es dann auf eine Räumungsklage hinaus, die auch nur Dich betrifft. Du kannst natürlich auch rechtlich gegen deine Untermieterin vorgehen.

    Was meinst Du mit Schadenersatzansprüchen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    ich habe eine Wohnung in einer anderen Stadt seit Jahren untervermietet - hab ich gemacht, da ich nicht wusste, ob ich dahin nochmals zurückkehre. Jetzt zahlt die Untermieterin die Miete nicht mehr....und auch ich kann deshalb dann die Miete an meine Vermieterin nicht mehr zahlen? Wenn ich zwei Monate nicht bezahle, kann doch die fristlose Kündigung erfolgen? Soweit gut.....aber was passiert dann mit der Untermieterin? Wer muss dafür sorgen, dass diese dann auszieht? Und hat diese dann einen Anspruch auf Schadensersatz gegen mich, obwohl sie ja durch Nichtbezahlung der Miete quasi die Kündigung meines Mietvertrages verursacht hätte? Gibt es sonst etwas zu beachten? Ich weiß nicht mehr, was ich tun soll, da mein geringes Gehalt nicht ausreicht, um zwei Mieten zu bezahlen.

    Danke.

    kokodil

    Und warum kündigst Du Ihr nicht?

    Zitat

    Soweit gut.....aber was passiert dann mit der Untermieterin? Wer muss dafür sorgen, dass diese dann auszieht?


    Na wer wohl?

    Zitat

    Und hat diese dann einen Anspruch auf Schadensersatz gegen mich, obwohl sie ja durch Nichtbezahlung der Miete quasi die Kündigung meines Mietvertrages verursacht hätte?

    Das Du die Miete nicht an Deinen Vermieter gezahlt hast/zahlen konntest hat mit dem Mietverhältnis mit Deiner Mieterin nichts zu tun.

    Zitat

    Gibt es sonst etwas zu beachten?

    Kündige Deiner Mieterin fristlos wegen Mietrückstand und kündige die Wohnung komplett zu nächstmöglichen Termin. Wäre jetzt der 31.8.

  • kokodil:

    "wenn ich dert Untermieterin kündige und ..."
    - Fällt es denn soo schwer, etwas zu begreifen? Da Du nicht in der Wohnung wohnst, wo auch die "Unter"Mieterin wohnt, ist sie Deine Mieterin, per Mietvertrag an Dich gebunden.

    "sie nicht auszieht und mir meine Vermieterin dann auch gekündigt hat....wie ist die Lage dann?"
    - Wenn Deine Mieterin keine Miete zahlt, ist das Deine Sache, ihr fristlos zu kündigen.

    "Gibt es da evtl. Schadenersatzansprüche? Muss meine Vermieterin dann dafür sorgen, dass die Untermieterin auszieht.....?"
    - Nein und nein.
    Deine VMn hat GARNICHTS mit Deiner Mieterin zu tun.

    "Ich kann mich leider nicht vor ort um die Sache kümmern, da ich hunderte Kilometer entfernt lebe und arbeite......ja, meine Finanzdecke ist sehr dünn. Anwalt nehmen übersteigt meine Möglichkeiten."
    - So peinlich, wie es auch klingen mag..., aber das sind letztendlich Deine Probleme.

    "Hmmm, was tun?"
    - Sieh' zu, dass Du die Mieterin 'raus kriegst und vermiete neu.

  • - Sieh' zu, dass Du die Mieterin 'raus kriegst und vermiete neu.

    Zum ersten Teil stimme ich zu, aber er soll die Wohnung aufgeben. Wenn er sich um die Wohnung nicht kümmern kann und keine Ahnung von Mietrecht hat, sollte er die Finger davon lassen. Nicht neu vermieten sondern den Hauptmietvertrag kündigen!

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