Vielleicht sollte der Vermieter noch ein Flugzeug mit Insektiziden ordern, um die umherfliegenden Fliegen, Mücken, Käfer zu bekämpfen...
Du mit Deiner abwegigen Phantasie...![]()
Eine Cruise Missile tät's doch auch...:p
Vielleicht sollte der Vermieter noch ein Flugzeug mit Insektiziden ordern, um die umherfliegenden Fliegen, Mücken, Käfer zu bekämpfen...
Du mit Deiner abwegigen Phantasie...![]()
Eine Cruise Missile tät's doch auch...:p
OK, Johannes,
vor längerer Zeit hatten wir hier sowas mit dem Grossbuchstaben schon einmal. Hintergrund könnte sein, sich vom Verdacht der (unzulässigen) Rechtsberatung zu distanzieren. Darumdesterwegen auch unten mein "Spruch", die meisten Stammuser machen es ähnlich.
Bin ich eigentlich der einzige, der aus dem Eingangsposting herausgelesen hat, dass der Threadersteller die Belege sehr wohl bereits eingesehen hat? ![]()
Nöö, biste (jetzt) nicht. Dann dürfte doch wohl inzwischen alles gesagt worden sein...
Was kann ich tun?
Netze anbringen.
1. genehmigt : NATÜRLICH
2. : gewerbe : nein , dass ist kein Gewerbe, das unterliegt einer Sondernutzungsregelung mit dem Landesjugendamt
OK. Dann sehe ich, da Gerichte bekanntermassen (oftmals leider) mieterfreundlich - und in Abwägung der Interessen der streitenden Parteien wohl eher noch die Sozialkomponente hinzukommt - entscheiden, gute Chancen für Dich/Euch.
Zur Verhandlung bitte die zu betreuenden Kinder mitbringen...
Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob dies überhaupt Mietrecht, sondern eher allgemeines Vertragsrecht, ist.
Ich schätze, dass bei dieser Konstellation mal wieder das Amtsgericht gefragt werden wird...
Nun warte doch erst mal die Belege ab. Vorher mußt Du doch nicht zahlen.
... bzw. eine akzeptable Möglichkeit der Einsichtnahme.
Hallo Daniela1,
ich wiederhole meine Frage: Ist die Kinderbetreuung als Gewerbe angemeldet und genehmigt?
Damit hat der Richter also die von § 387 BGB geforderte Gleichartigkeit verneint und die Aufrechnung für rechtswidrig erklärt.
Folglich wäre eine Aufrechnung der laufenden Nebenkostenvorauszahlungen mit älteren Abrechnungen nicht wirklich ratsam.
So sehe ich das auch. Bei Beendigung eines Mietverhältnisses, wo auch noch die Kaution in's Spiel käme, wäre das latürnich etwas anderes.
er müsste wenigstens die Therme funktionsfähig machen
So isses lt. § 535 BGB.
Felice:
"Solche unqualifizierten Antworten nehme ich gar nicht erst ernst."
- Ich auch nicht.
"Ich lösche meinen Account hier jetzt."
- Wird Dir nicht gelingen.
"Habe Wichtigeres zu tun, als diesen Quatsch hier."
- LOL.
Felice, Du Glückliche,
ich habe die Soap an RTL2 weitergeleitet.
...
Ääändlich
mal wieder ein Roman...
Die Frage ist jetzt, ob ich direkt eine Mietminderung geltend mache
Nee, nicht direkt, aber per Einwurfeinschreiben schon, und zwar "in jetzt noch nicht abzusehender Höhe".
die Wohnung befindet sich in einem Top-Zustand.
Das sagen v.a. Makler und Vermieter...
Ansonsten schliesse ich mich meinen Vorbetern an.
[QUOTE=Zukunft98:
'wurde ein Übergabeprotokoll angefertigt, welches wir [B]unterschreiben mussten[/B]."
- Nöö.
"Dort ist dann vermerkt: Der Mieter/Vermieter (es ist keines von beiden angekreuzt) ..."
- Also gegenstandslos.
"malern ja oder nein. Eigentlich müßte die Klausel unwirksam sein, da festgesetzte Fristen."
- Meine ich auch.
"Aber jetzt kommt ja der Zusatz +neu streichen bei Auszug hinzu."
- Kann keinen wirksamen Zusatz erkennen.
Hallo Zuckerwatte,
keine Chance, denn Ihr hattet die Wohnung im Ist-Zustand angemietet.
... oder es ist schlichtweg zu heiss zum denken ...........
Tja, sogar für die Dachdeckerinnen...:o
(binschonweg)
Boehsesmaedchenstefanie,
es gibt weder für Mieter noch für Vermieter ein Recht auf lückenlose Performance.
Es ist Euch rechtlich durchaus zumutbar, einen oder mehrere Monate doppelt Miete zahlen zu müssen.
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