Beiträge von Berny

    Hallo Vare87,

    "Früher waren Verdunstungszähler von Minol eingebaut - jetzt sind es elektronische oder Funk - Verteiler von Ista.
    Mit den alten Zählern hatten wir ca. 10% der gesamten Heizkosten vom Haus (8Parteien) zu zahlen. Jetzt, mit den neuen Zählern sind es plötzlich 30%!!"
    - Dann sollte man mal die frühere(n) mit der aktuellen HK-Abrechnung vergleichen.

    "Wenn sich bei der Prüfung herausstellen sollte, dass die Dinger RICHTIG funktionieren, wer übernimmt dann die Kosten für die Prüfung der Verteiler? Mein Vermieter hat mir angeboten, die Kosten in diesem Falle dann zu teilen - also er die Hälfte und wir die Hälfte. Muss ich daran etwas zahlen?? :confused::confused::confused:"
    - Ja, wurde doch so vereinbart...

    Die Anwältin sagte mir, ich soll schreiben, dass ich das Mieterhöhungsverlangen nicht anerkenne, da es formal unwirksam ist.
    Sie sagte, es ist deswegen formal unwirksam, weil man sich für einen Erhöhungsgrund entscheiden muss. Und, dass der mit der Heizung nicht geht, weil die Modernisierung nicht angekündigt war. Und der zweite Grund mit der Annäherung an die orstübliche Miete nicht zieht, weil kein Gutachten, Vergleichsmieten oder Mietspiegel benannt ist.
    Haben die damit recht?


    Ich meine Ja.

    Die Info über den Verwalterwechsel kam vom neuen Verwalter, aber auch nur im Zuge der Mahnung der angeblich offenen Miete. Von der alten Verwaltung habe ich diesbezüglich keine Info bekommen.

    (Gedächtnis)Zitat aus dem Schreiben [des neuen Verwalters?]:

    "Durch den Verwalterwechsel hat sich die Kontonummer geändert, bitte überweisen Sie die offene Miete auf folgendes Konto..."


    Würde ich nicht machen. Kann ja jeder schreiben, er sei der neue Verwalter...:eek:

    Hallo Nadine81,

    das Thema ist nicht soo einfach:

    "ich habe letzten Monat meinen Vermieter nochmal gefagt ob er denn nicht das alte Holtzfenster austauschen könnte, da wir das Zimmer im Winter nicht nutzen können und mein Sohn nicht immer bei mit schlafen kann. Muss dazu sagen das wir in diesem Zimmer auch keine Heizung haben und wie gesagt es ist ein altes Holzfenster, das undicht ist."
    - Aber Ihr hattet die Wohnung in diesem Zustand bereits so angemietet?

    "Der Vermierter wurde auch schon vor einigen Jahren von einem Energieberater darauf Aufmerksam gemacht worden, das man das Zimmer nicht richtig Nutzen kann und das es zu kalt in dem Zimmer ist, was nicht gerade gut ist und das sich da in nächster Zukunft der Schimmel bildet würde."
    - Wie war (nachweisbar) der Zustand bei Mietbeginn? Übergabeprotokoll?

    "Heute dachte ich mir, da das Wetter für einen Austausch gut wäre, ich frage noch mal nach. Da sagte er zu mir, dass dies eine Mieterhöhung mit sich bringen müsste."
    - Müsste , gar nicht. Es scheint mir eher der Fall zu sein, dass der Ärmste Ausgaben von 200-300€ nicht leisten kann oder will...

    "Muss aber dazu sagen, das unser Nachbar letztes jahr auch ein neues Fenster bekommen hat und dieser jetzt nicht mehr Miete zahlen muss. Ich habe irgendwie das gefühl das er das nur mit uns so macht."
    - Hat der Nachbar denselben Vermieter?

    "darf er einfach so sagen okay ich mach es aber die kosten müsst ihr mir erstatten, eben z.b. durch eine Mieterhöhung??"
    - Nein. An ein Mieterhöhungsverlangen sind nicht gerade simple Voraussetzungen gekoppelt.

    "Wie gesagt das Zimmer hat auch keine Heitzung und a habe ihm schon letzten Monat das Angebot gemacht, das er doch bitte das Fenster ausstacht und ich dafür mich um eine Heitzung kümmere und die kosten für die Heitung selbst trage."
    Willst Du Kosten für eine Erweiterung bzw. Sanierung der Heizungsanlage übernehmen? Das könnten u.U. Tausende sein...:o

    dödel:

    "Der Betriebskostenerhöhung habe ich via Einschreiben widersprochen, mit Hinweis auf §§ 560 Abs. 1+2 BGB. Des Weiteren habe ich freundlich um eine Kopie der Vollmacht gebeten die die Verwaltung dazu berechtigt Mieterhöhungsverlangen sowie Betriebskostrenerhöhungen zu fordern."
    "Auf mein Einschreiben aus Februar, in dem ich der angeblich offenen Miete aus 2016 widersprochen habe und um Aufklärung bat wie diese Forderung zustande kommt, wurde bis heute nicht reagiert..."
    - Sind das nun dieselben Einschreiben oder zwei verschieden? Bitte Daten angeben.

    "Ein Nachbar hat gerade seine fristlose Kündigung bekommen, bzw. nicht bekommen. Sie wurde laut handschriftlichem Vermerk auf dem Umschlag zwar "persönlich Eingeworfen" allerdings war der Brief mit der falschen Appartementnummer adressiert und auch in den falschen Briefkasten geworfen.
    Die Begründung für die fristlose war, dass er sich weigert die Betriebskostenerhöhung zu zahlen und 40€ schuldet :eek:"
    - M.E. Rechtsunwirksam.

    "Auf dem freien Markt werden die freien Wohnungen in diesem Haus aktuell für 340€ kalt angeboten, ich zahle 220€ kalt. Wohlgemerkt für 17qm Löcher und einem Mietspiegel zwischen 8,50 und 11,50€ für Wohnungen bis 30qm in dieser Gemeinde
    Langsam muss ich über die Verwaltung schmunzeln..."
    - Ohne Kommentar.

    Hallo DaFrank,
    m.W. haben die im Mittel 50W Leistungsaufnahme. Viel wichtiger ist jedoch die jeweilige Einschaltdauer, welche von der Steuerung vorgegeben wird.
    Eure Heizungsmentalität ist m.E. völlig kontraproduktiv und der beste Weg, Energie zu verschwenden, denn: Die Heizungsanlage muss nach der nächtlichen Abschaltung in der Regel stundenlang mit Höchststufe laufen, um die ausgekühlten Gebäude wieder aufzuheizen. Ich habe da ausreichend Erfahrungen gesammelt...
    Ich empfehle, die Nachtabsenkung lediglich um 2° einzustellen. Auch die Zeiten sollten mal überprüft werden.
    (Von der Warmwasserbereitung haben wir ja jetzt nichts erwähnt...?)

    Hallo sandmann84,

    anscheinend habt Ihr die Mietsache bei der Anmietung in diesem Zustand akzeptiert...:eek:
    Ich würde dem Vermieter per Einwurfeinschreiben die Mängel schildern, auch, seit wann sie ihm bekannt sind, und ihn auffordern, sie zeitnah zu beseitigen, um Mietminderungen und evtl. Schadenersatzforderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB hinweisen.
    Teile uns bitte die Reaktion mit.

    Buona sera Angelo,

    "Nach dem Ende des Vertrags ..."
    - Wann war das?

    "hat der Vermieter 500 Eur behalten und behauptet dass 26 Stunden Instandsetzung (normales Verschleiß) und 34 Stunden Reinigung gebraucht wurden."
    - Er kann viel behaupten. Gibt es ein Übergabeprotokoll vom Ende der Mietzeit? Gibt es eine Aufstellung der einzelnen Rechnungsposten?

    "Er hat kein Beweis vorgelegt, nur wegen ' Nachlassigkeit' meiner Frau angedeutet."
    - Ist kein Beweis.

    "Ich bin bereit 150 Eur, wie in dem Vertrag vereinbart, und einige Schaden, die ich selbst festgestellt und kommuniziert habe, bezhalen."
    - Dann mach' das.

    "Insgesamt will ich 250 Ihn anfordern,"
    - 500€ minus 150€ wären jedoch 350€.

    "indem ich ihn entweder mahnen oder verklagen wird. Kann jemanden mir sagen wie soll ich weitermachen?"
    - Hier bekommst Du keine Rechtsberatung, sondern nur Vorschläge bzw. Hilfen.
    Ich würde einen Online-Mahnantrag https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=6014929-1491081555076&Command=start stellen, evtl. mit deutschsprachiger Hilfe. Dort ist dann alle weitere (im Menu) erklärt. Er kostet 32€, welche automatisch im Antrag berücksichtigt werden.

    "Wie ihr vorstllen könnet, bin ich Ausländer (italiener) und bin ich mit dem deutschen Gesetz nicht vertraut."
    - Non fa niete, buona notte.

    Hallo Sunny92,

    der VM kann Dir von sich aus überhaupt keine Aufgabe, wofür er in erster Linie selbst zuständig ist, übertragen.
    In dem von mir bewohnten 8er-MFH habe ich über den Gelben Tonnen folgende Zettel an der Wand angebracht:

    "Werte Hausmitbewohner,

    bitte unbedingt beachten, dass die gelben Tonnen nicht geleert werden, wenn sie (offensichtlich) unzulässig befüllt sind.

    Also bitte ausschliesslich Verpackungs-materialien wie auf den Mülltonnen angegeben bzw. mit dem „Grünen Punkt“ gekennzeichnete einfüllen.

    [Grüner Punkt]

    Es kann nicht angehen, dass bei Bedarf irgendein “Dummer“ dies erledigt, um den Keller weiterhin in Ordnung und für alle Mieter angenehm nutzbar zu erhalten.

    Danke vorab für Ihr Verständnis und freundliche Grüsse,

    "Berny", Datum."

    Vielleicht hilft Dir/Euch diese Idee / dieser Vorschlag weiter.

    MaxMustermann:

    "Der Vermieter droht mir, mir Hausverbot zu erteilen, wenn wir ihren Vertrag nicht unterzeichnen."
    - Halte ich für Versuch der Nötigung.

    "Er nennt darin Fristen, bis zu denen alles repariert sein muss,"
    - OK, also bis zum Mietende...

    "sowie dass er aus Kulanz seiner Seite aus von 4 auf 3 Monatsmieten Kaution (die erste Hälfte zu zahlen bis in zwei Wochen) runtergehen würde."
    - Er kann noch nicht mal einen Cent verlangen.

    "Als Grund für Hausverbot gibt er an, dass ich zu Später stunde herumtrampeln würde. Die wahrheit ist, dass ich mich wirklich bemühe mich ruhig fortzubewegen, jedoch, da es ein Altbau ist, sind die Decken nicht ausreichend gedämmt, zudem ist es ein alter Dielenboden. Das heist, selbst bei größten bemühungen ist es nicht möglich, sich leise zu bewegen. Kann dass ein Grund sein, mir Hausverbot zu erteilen,"
    - Als Hauseigentümer liegt es an ihm, auf eigene Kosten schalldämpfende Massnahmen zu ergreifen.

    "bzw. mich aus der Wohnung zu werfen. Nochmal zur Erinnerung, ich stehe nicht im Mietvertrag."
    - Wie sollte er das (Dir Besucher ggü) ohne Hausfriedensbruch?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!