Beiträge von Berny
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Meines Erachtens ist die Vereinbarung noch gültig, da diese keine zum Nachteil des Mieters erfolgt ist.
Falsch.
Der Passus "....Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Teile, spätestens am 15. eines Monats, zum Ende des Monats gekündigt .... werden." ist eindeutig ein Nachteil für den Mieter. -
(0_o): Danke, Deine Schei... Schleichwerbung hat in einem Mietrechtforum nichts zu suchen.
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Kündige deinem Mitbewohner ...
Und Koli schreibt von einem Freund...
Besser: (Unter)Mieter. -
lt. VM: Hat er die neuen Wasseruhren schon vor Jahren beschafft. Diese sind allerdings bis heute noch nicht eingebaut. (Seit 2009+2010) - dementsprechend Zahle ich ja Eichgebühren für Wasseruhren welche gar nicht geeicht sind.
Toll: Dann sollte er sich die Einbaukosten besser ersparen und die Uhren gleich in die Tonne kloppen, denn Kaltwasseruhren haben eine Arbeitszeit von max. 6 Jahren, WW-Uhren nur von fünf Jahren... -
Zitat von Fuchur
Danke, ich werde darauf achten. Bisher ist es aber eher die Standartformulierung.Die durchaus wirksam sein können.
Rüchtüch: Egal, ob Standart oder Standard...
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Gesetzt der Fall: der andere Mieter gibt keine Auskunft. Wie geht es weiter für den Mieter bzw. für den Vermieter, Wer hat nun die Beweislast?
Na, wer wohl?
Mieter haben untereinander KEINE Auskunftpflichten. -
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Auf jeden Fall sollte der VM schriftlich um Einverständnis gebeten werden. Der Freund sollte namentlich erwähnt und "beschrieben" werden. Hilfreich könnte auch sein, den Grund für das Zuzugbegehren zu nennen.
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Art des Mietvertrags? .. Es war ein Einzelmietvertrag mit dem Eigentümer.
Aber trotzdem eine WG...? -
Ich rechne aber in kürze mit der Kündigung. Der alte Mann ist sehr Jähzornig und wird nichts unversucht lassen.
Ich werde aber nicht nachgeben und den Stress aussitzen.
... und uns bitte weiterhin informieren, denn auch Berny möchte mit...lächeln. -
Hallo Jemmele,
ich würde, nachdem eine schriftliche Aufforderung zur Kautionsrückzahlung erfolglos sein sollte, einen FACH_Anwalt kontaktieren. Deine Chancen schätze ich positiv ein.
PS: Ein Doppelposting von Dir war nicht erforderlich. Falls Anzeigeprobleme auftauchen, mal F5 drücken.
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Tach, Berny, wieder mal online?
Jau, sämtliche Urlaubsreisen erfolgreich absolviert...

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Kleinreparaturklauseln dürfen sich nur auf die Gegenstände beziehen, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Weiter geht die o.g. Klausel auch nicht.
Sollte es an der Verkabelung liegen, wirst du gar nichts zahlen müssen.
Auch dieses trifft zu, weshalb bei der Reparatur unbedingt Zeugen mit DigiCam anwesend sein sollten. -
na nu hilf mir doch und stelle bitte nicht so schwierige Fragen.
Trotzdem bleibe ich dabei, dass die Begrifflichkeit "Mindestmietzeit" irreführend ist und es wie hier durch den Threadersteller ersichtlich ist, zu Irritationen führen kann, aber nicht zwingend muss. "Kündigungsausschluss von 1 Jahr, danach 3 Monate Kündigungszeit" wäre sicherlich besser.
Du sagst es...
Abba, wenn auch die Ausdrucksweise von manchen Rechtsverdrehern versuchsweise ausgenutzt würde, so sollte es doch (noch) Richter mit klarem Menschenverstand geben...:) -
Hallo,
habe mein Mietverhältnis fristgerecht zum 31.8 gekündigt, meinen dortigen Internetanschluss zum 8.9, die Leitung für die Wohnung wird aber noch bis zum 8.10 durch mich blockiert, sodass der Vermeiter sich weigert mir die gesamte Kaution zu erstatten
Ist der Internetanschluss im Mietvertrag als Teil der Mietsache ausdrücklich bezeichnet? -
Zu Punkt 3: Natürlich ist meine Mutter der Vertragspartner, trotzdem werde ich bei der Unterredung dabei sein und will deshalb nicht ganz ahnungslos daherkommen.
M.E. bedarf es keiner "Unterredung"; eine schriftliche (nachweisliche) Kurzmitteilung dürfte genügen.
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