Darf Freund mit bei mir Wohnen

  • Hallo
    Hab mal eine frage
    meine Wohnung ist ca 55qm nun möchte ich gerne das mein Freund bei mir mit einzieht.

    darf mein Vermieter das ablehnen. da der Mietvertrag nur auf meinen Namen läuft.

  • Freund allein reicht wohl nicht. Eingetragene Lebenspartnerschaft und sonstig neumodisches Zeug eher schon.

    Möglicherweise bliebe eine Untervermietung. Bedarf aber auch der Genehmigung des Vermieters.

  • Hallo,

    ich würde davon ausgehen, dass dein Freund bei dir einziehen darf, wenn du ein berechtigtes Interesse hast (hast du ja) und die Wohnung damit nicht überbelegt ist (bei 55qm unwahrscheinlich).

    Allerdings mußt du deinen Vermieter um Erlaubnis fragen. Diese darf er nur ablehnen, wenn es wirklich begründet ist (Überbelegung, stadtbekannter Raudie o.ä.). Im Normalfall dürfte der Vermieter dir die Zustimmung nicht verweigern dürfen. (BGH Urteil vom 5. November 2003 - VIII ZR 371/02).

    Du hast allerdings keinen Anspruch, dass dein Freund in den Mietvertrag aufgenommen wird. Ausserdem darf der Grund nicht schon bei Einzug vorhanden gewesen sein. D.h. du hast die Wohnung nicht alleine gemietet und hattest schon bei Vertragsabschluss vor deinen Freund einziehen zu lassen. (Wäre durch den Vermieter sehr schwer zu beweisen).

    Sollte der Vermieter tatsächlich ablehnen und du läßt deinen Freund trotzdem einziehen, wäre eine darauffolgende Kündigung unwirksam, weil sich der Vermieter mit der Ablehnung nicht vertragskonform verhalten hat.

    Untervermietung wäre im Grunde ähnlich, aber rechtlich noch etwas komplexer.

    So wie ich es verstehe hast du den Vermieter noch nicht gefragt. Es würde mich wundern, wenn er das ablehnt. Ist doch das Normalste der Welt, dass Menschen nicht ewig alleine wohnen wollen.

    Gruss
    H H


    Diese ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Auf jeden Fall sollte der VM schriftlich um Einverständnis gebeten werden. Der Freund sollte namentlich erwähnt und "beschrieben" werden. Hilfreich könnte auch sein, den Grund für das Zuzugbegehren zu nennen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!