Eichgebühren in der NK-Abrechnung, obwohl die Uhren nicht geeicht sind!

  • Hallo Mietrecht.de -Forum,

    ich wohne in meiner Mietwohnung seit 2010. Im Jahre 2010/2011 wollte unser Vermieter die Wasseruhren tauschen lassen durch eine Firma. Am angegeben Termin konnten wir allerdings nicht da sein um die Firma hinein zulassen (wegen Arbeit).
    Wochen später war die Firma nochmals da und ich habe mir extra Frei genommen für den Tag. Da stellte sich heraus, das die Firma das falsche Werkzeug mithatte und konnte so die Uhren nicht wechseln.

    Ich habe jeweils 2 Uhren in Küche und Bad, davon je 1x Warm- und 1x Kaltwasser.

    Die Warmwasseruhren sind jeweils bis 2009 und
    die Kaltwasseruhren jeweils bis 2010 geeicht.

    In der NK-Abrechnung 2012 und 2013 rechnet mir der Vermieter allerdings die Eichkosten für HKV (Heizung, weis leider nicht bis wann der geeicht ist, weil ich darauf keinen Zugriff habe) und die 4 Wasserzähler anteilig an!

    Im Jahr 2012 waren das:

    Eichgebühr Wasseruhren: 232,99 (Mein Anteil 4 von 16) = 58,25€
    Eichgebühr HKV Zähler: 323,72€ (Mein Anteil 1 von 6) = 53,95€


    Genau das selbe im Jahr 2013.

    Meine Frage

    Kann ich mir diese Kosten für 2012 und 2013 wiederholen, denn die Uhren wurden ja nicht geeicht und sind es auch nicht?!


    Ich habe bereits mit dem Vermieter gesprochen. Er meinte: Er ist dran, bisher hat sich noch niemand beschwert. Hat mir wieder vorgeworfen, das ich zum 1. Termin nicht da war. Dann meinte er noch, wenn ich der Meinung bin, das ich denke das die Uhren nicht richtig zählen, schaltet er eine Firma ein die ab sofort bei mir Abliest und ich habe die Kosten zu tragen (Anteilig). Ich sagte daraufhin, das es mir nicht darum geht, sondern warum die Gebühren aufgelistet sind, ich sie bezahle aber die Uhren gar nicht geeicht sind!

    Vielen Dank im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen
    Gleichi

  • Hallo gleichi,

    im Rahmen der BK-Abrechnung kann der VM nur die Kosten in Rechnung stellen, welche im MV vereinbart wurden und ihm nachweislich im Abrechnungszeitraum selbst entstanden waren. Darauf sollteste mal überprüfen und Dir die Originalbelege vorweisen lassen.

  • Hallo Berny,

    danke für deine Antwort. lt. VM: Hat er die neuen Wasseruhren schon vor Jahren beschafft. Diese sind allerdings bis heute noch nicht eingebaut. (Seit 2009+2010) - dementsprechend Zahle ich ja Eichgebühren für Wasseruhren welche gar nicht geeicht sind.

  • lt. VM: Hat er die neuen Wasseruhren schon vor Jahren beschafft. Diese sind allerdings bis heute noch nicht eingebaut. (Seit 2009+2010) - dementsprechend Zahle ich ja Eichgebühren für Wasseruhren welche gar nicht geeicht sind.


    Toll: Dann sollte er sich die Einbaukosten besser ersparen und die Uhren gleich in die Tonne kloppen, denn Kaltwasseruhren haben eine Arbeitszeit von max. 6 Jahren, WW-Uhren nur von fünf Jahren...

  • Toll: Dann sollte er sich die Einbaukosten besser ersparen und die Uhren gleich in die Tonne kloppen, ....

    Ja, das dachte ich mir auch schon. :rolleyes:

    Habe ich denn eine Möglichkeit diese Eichgebühren zurückzuverlangen?

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