Wenn die Wohnungsaufsicht von deiner Problematik kennt, dann bitte Sie doch mal um ein kurzes Schreiben, in der ersichtlich ist, dass du die Miete aus guten Gründen gemindert hast
Hahahah...
Wenn die Wohnungsaufsicht von deiner Problematik kennt, dann bitte Sie doch mal um ein kurzes Schreiben, in der ersichtlich ist, dass du die Miete aus guten Gründen gemindert hast
Hahahah...
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen , das die Küche von 1994 und damit in 5 Jahre komplett wertlos ist und ich keine Kleinreparaturen mehr zahlen muss.
Haste Pech gehabt. Soo einfach isses nämlich nicht. Dann könntest Du sie ja auch mutwillig zerstören...
Was aber bisher noch nicht erwähnt wurde ist die Tatsache, dass dieses Problem nicht das Mietrecht berührt. Hier geht es um unberechtigte Forderungen einer Inkassobude.
Der Fragesteller sollte mal darüber nachdenken was er machen würde, wenn er an der Tanke die Füllung des Kunden bezahlen soll, der vor ihm an der Säule getankt hat. Nichts anderes passiert nämlich hier.
Genauso isses.![]()
Dann wird es wohl so sein:
Der Vermieter ist natürlich verpflichtet die Küche nach 5 Jahren auszutauschen, weil sie dann abgeschrieben ist. Deshalb gibt es in Deutschlands Mietwohnungen auch keine Küchen die älter sind als 5 Jahre.
Übrigens, wenn ein Haus nach 50 Jahren abgeschrieben ist, muss der Vermieter es auch abreißen und neu bauen. Deshalb gibt es auch keine alten Häuser in Deutschland.
Genauso isses.:o
Im Internet könntest du nach folgendem suchen:
Ich bin sehr langsam, was tun?
Verjährung.
DER war gut...;)
Ansonsten wurde aber schon erwähnt, dass der Vermieter derartige Bürgschaften/Kautionen nicht annehmen muss.
Nur Bares ist Wahres...:o
Stellt dieser Sachverhalt nun einen Defekt der Hauseingangstür dar bzw. gilt als unabschließbare Hauseingangstür?
Ich würde sagen: Ja.
... allerdings hat der jetzige VM in den Bogen eingetragen dass ich bei ihm über 4000Euro Mietschulden habe. der Betrag kommt hin, allerdings sind das keinerlei Mietschulden sondern Minderungen wegen der Mängel!
Darüber könnt Ihr ja, wie die Juristen zu sagen pflegen, trefflich streiten.
Hatte hier schon mal nach Hilfe gefragt:
https://forum.mietrecht.de/thread/7348-um…egal/#post50394
... un weshalb jetzt ein neuer Thread???![]()
Wäre es rechtens, wenn ich die Miete der Wohnung auf annähernd 7,26 € erhöhen würde ?
Das ist schon recht so - genauso recht, wie Gier Hirn frisst.
Hallo METZGERR,
und wie lautet nun Diene Frage?
Wurden HKV-Zählerstände notiert?
mocha,
meinen Vorbetern muss ich mich wohl anschliessen.
Anbei die Abrechnung.
Das ist bestenfalls eine Aufstellung. Nutzerwechselgebühren können dem Mieter nur berechnet werden, falls im MV explizit vereinbart.
Und das halte ich für ein Gerücht, oder du hast nicht den Mietspiegel vor dir. Ein gleicher Quadratmeterpreis für Wohnungen von 40 bis 100 m² ist undenkbar.
Is doch klar, dat kleinere Wohnungen relatief teurer sind.
Die Nebenkostenabrechnung beläuft sich auf insgesamt 783€... das scheint mir doch sehr hoch. Die mtl. Vorauszahlung beträgt 90€.
Zudem ist sie recht formlos, nur die Auflistung der Posten samt Kosten.
Muss ich da nicht en Detail die Zusammenstellung erhalten?
Ja. Die Betriebskostenabrechnungen haben zu haben:
Gesamtbetrag der Position, Aufteilungsschlüssel, auf die Mietsache entfallener Einzelbetrag, Gesamtbetrag aller Positionen, geleistete Vorauszahlungen, Endbetrag nachzuzahlen bzw. zu erstatten. Ausserdem Abrechnungs- bzw. Nutzungszeitraum und Bezeichnung der Mietsache..
Zum besseren Verständnis: (Gesamt-)Betriebskosten beinhalten Heizungs- und Nebenkosten.
METZGERR:
"ich habe nun - wenn auch verspätet - meine Nebenkostenabrechnung für 06/2013 bis 12/2013 erhalten."
- Ist nicht verspätet.
"Ich hatte in 2013 die Heizung (2 Heizkörper) MAXIMAL 10 Stunden an - ansonsten stehen beide Thermostate auf 0."
- Sinngemäss sagt das hier jeder Beschwerdeführer.
"Heizung Grundkosten 30% = 90€
Heizung Verbrauchskosten 70% = 160€"
- Halte ich nicht für beanstandenswert.
"Die Nebenkostenabrechnung ist recht formlos, also keine Abrechnung des Versorgers."
- Ähem, wir sprechen doch hier über die HK-Abrechnung...?
"Nun die Frage: Kann die Abrechnung der Heizkosten derart hoch sein wenn sie eigentlich nie in Betrieb war?
Ich wohne in einer 1-Zimmer Wohnung mit ca 40qm."
- Yes, she can.
zury:
"Ich habe Ihr die Wahl gegeben:
1. Du kannst bleiben bis 30.9 aber das wurde nicht praktisch sein da ich selbe voher ausziehe und all meine Sachen mitnehme
oder
2. Du kannst am 31.8 am letzen ausziehen."
- Eher wäre hier das Ende des Mietverhältnisses interessant und nicht, wann jemand auszieht.
"Denn hat Sie gesagt: ich ziehe aus am 30.8 aber du muss mir den 2 Monatsmieten Schadenersatz zahlen."
- Welchen Schaden hast Du ihr zugefügt?
"Ich zahle nicht für die Monat September und du bekommst deine Schlussel nicht zurück wann ich das Geld nicht bekommen habe."
- Gesülze.
"Jetz habe ich einen Brief von eine Anwaltin bekommen die diese zwei Monatsmieten fordert oder Sie geht nach gericht damit."
- Latürnich geht sie nach gericht, denn daran verdient sie richtig - egal, wie das Urteil ausfallen sollte.
"Wass muss ich machen?"
- Da Rechtsberatung hier verboten ist, ein Tipp: Suche auch Du einen Anwalt, möglichst einen mit Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht.
Ihr streitet hier um vielleicht 100 Euro, wohl wissend, dass das Prozessrisiko schnell vierstellig sein kann.
Hallo Carolin990,
da der Begriff "Renovieren" nicht rechtsgültig definiert ist, würde ich die Wohnung mit exaktem Übergabeprotokoll anmieten. Ich entscheide dann selbst, was wie gemacht wird. Kann mir nämliuch nicht vorstellen, dass der VM nach zwei Monaten kommt, um die "Renovierung" zu kontrollieren.
Hallo Roddinho,
Du stellst hier mehrere Fragen an Ista. Die können jedoch nur die Daten verarbeiten, welche sie von ihrem Auftraggeber geliefert bekommen...
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