Beiträge von Berny

    du könntest dich durch dein Verhalten schadensersatzpflichtig gemacht haben, sprich du würdest dem Vermieter den Mietausfall schulden, solltest du jetzt partout nicht unterschreiben wollen.


    Glaube ich nicht. Zumindest schuldet der Mieter dem VM die Miete.

    Dessen ungeachtet könnten wir ja mal darüber diskutieren, ob Mietvertrag und Mietverhältnis dasselbe sind oder nicht.

    Muss ich jetzt die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten?
    Der Vermieter sagt ja, da ich das Übergabeprotkoll unterschrieben habe und auch mündlich zugesagt habe das ich die Wohnung mieten werde.


    Mein Vorredner und Dein Vermieter haben recht. Kündigen kannst Du, falls nichts anderes vereinbart, jetzt frühestens zum 31.01.2015.

    Okal:

    "Warum die Wände streichen? Ich dachte momentane Gesetzeslage ist dass ein Mieter die Wohnung nur streichen muss wenn er die Wandfarbe wirklich unannehmbar gemacht hat. Schwarze Wände oder dunkelrot usw. Aber helle Farben müssen akzeptiert werden. Ist das nicht so oder empfehlen Sie das weil Vermieter dann trotzdem gern Ärger machen?"
    - Einmal mit einer gutdeckenden Farbe streichen vermeidet Ärger, Diskussionen, Gutachter-, Anwalts- und Gerichtskosten...

    "Ich habe jetzt gelesen dass ich das mit dem Waschbecken wohl mit meiner privaten Haftpflicht regeln könnte. Aber erst wenn der Vermieter Schadenersatzforderungen stellt."
    - Hatte ich neulich selbst gemacht: WB 13€, Silikon 2€... (aber jedermann wie er mag...).

    Halo Julia,

    "Der Kaltwasserdruck bei mir im Bad am Waschbecken ist sehr niedrig."
    - Dies bedeutet m.M. ein Mangel, den der VM gem. § 535 BGB zu beheben hat; es sei denn, der Mangel bestand bereits (und vom Mieter erkennbar und auch toleriert) bei Mietbeginn,.

    "Ich hatte bereits einen Installateur hier, der meinte, dass die Leitung erneuert werden müsste. Die Kosten dafür (sehr teuer, weil die Wände aufgebrochen werden müssten) möchte mein Vermieter nicht aufbringen."
    - Müsste er aber, (fast) egal, wie teuer das käme.

    "Er will das erst ordentlich machen lassen, sobald ich ausziehe."
    - Wenn Du ihn aufforderst, müsste er in angemessener Zeit die Arbeiten erledigen.

    "Er hat mir eine Alternative vorgeschlagen, um das Problem zu umschiffen, indem er eine Leitung vom Spülkasten zum Waschbecken verbauen möchte. (Also die Leitung am Spülkasten soll angezapft werden, da dort der Wasserdruck normal ist.)"
    - Würde ich ohne Mietminderung nicht mitmachen, habe jedoch keine Ahnung wv.%, aber wohl eher im unteren einstelligen Bereich.

    Hallo Okal,

    so langsam wird es Zeit, mit den Arbeiten zu beginnen... Natürlich müsste man auch wissen, ob es im MV oder ÜP besondere Vereinbarungen noch gibt. Davon mal abgesehen...:

    "Als ich die Wohnung übernommen habe war überall Rauhfasertapete und weiß gestrichen. Die Decke hatte keine Tapete. Jetzt habe ich beim Einzug fast alle Räume in leichten Farben gestrichen. Also nur leichte Farbtöne jeweils. Einfarbig und zum Raum passend. Die Decke habe ich mitgestrichen."
    - Ich würde alles weiss streichen.

    "Ich weiß dass Klauseln ala "alle x Jahre renovieren" oder "bei Auszug renovieren" ungültig sind. Gilt das auch in meinem Fall? Die Farben sind definitiv nicht weiß aber eben auch nur schwach farbig jeweils. Küche hellblau und das ist noch die deutlichste Farbe."
    - Antwort wie vor.

    "Meine Mitbewohnerin hat in den Fluren Bilder an die Wand gemalt. Ein chinesischer Drache, im anderen Weinranken, Backsteine usw."
    - Antwort wie vor.

    "Der Fußboden hatte überall so häßliche graue Platten. Viele waren kaputt und lose. Wie übrigens auch das Mauerwerk schnell mal bröselt wenn man ein Loch für irgendwas bohrt. Von der Decke bröckelte es oft genug beim Malern usw. Und nicht selten halten Dübel bzw Schrauben erst gar nicht. Auf jeden Fall habe ich in der ganzen Wohnung diese Plastikscheuerleisten abgemacht, Laminat verlegt und dann Holzimitatscheuerleisten angebracht."
    - Ich würde mit dem VM eine Vorabnahme machen und schriftlich festlegen, was ich noch zu machen hätte, damit die Mietsache im vertragsgemässen Zustand zurückgegeben werden kann.

    Hallo sockenschreck,

    leider lieferst Du viel zu wenig Infos. Daher:

    "Habe heute meine Neben/Betriebskostenabrechnung ... bekommen,"
    - Wie ist der übliche Abrechnungszeitraum dieser Immobilie?
    - Wie war Dein Nutzungszeitraum innerhalb des Abrechnungszeitraums?

    "Gegenüber meiner monatlichen Vorauszahlung von monatlich 75€ hat diese sich erhöht auf 155€"
    - Begründung?
    - Liegt eine schriftliche Berechnung vor?

    "mit einer Nachzahlung von 927€ somit erhöht sich auch die [Brutto-] Miete rückwirkend von 465€ auf 545€ ab den 01.08.2014,"
    - Nicht statthaft, sondern frühestens ab 01.01.2015.

    "die Hausverwaltung möchte das ganze auch noch zum 01.11.2014 abbuchen,"
    - "Möchte"... haha.

    "mir bleibt auch keine Zeit und möglichkeit, die Abrechnung auf Fehler überprüfen zu lassen. Was kann ich tun um erstmal das ganze zu prüfen und zu regulieren."
    - Ich würde mir von der HV die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Originalbelege zeigen lassen. Dazu ist sie verpflichtet.

    PS: "Und relevante Teile des Mietvertrages sind die Klauseln, die sich mit den Betriebs/Nebenkosten befassen."
    - Richtig, wie der Kollege vom Main sagt. Das müssten wir gaanz genau wissen.

    Wir haben ja abgemacht dass ...


    Ihr habt wohl viel "abgemacht"... - Zeugen? Beweise? Lohnt es sich zu streiten? Lasst Euch von einem Fachanwalt beraten. Vielleicht hilft da ein deutliches Anwaltsschreiben...
    Ansonsten, wenn die VMn immer seltsamer wird, würde ich ausziehen. Hat ja vielleicht auch einen Grund, weshalb in dem Haus bereits eine Wohnung leer steht.

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