das stinkt Abzoge!!!!

  • bin vor 2 monaten aus meiner alten wohnung ausgezogen in der ich 13 jahre gewohnt hab.
    heute kam ein brief ,der wie er mir erscheint überzogen ist. der vermieter veranschlagt kost für türen u. drückergarnituren die auf eine modernisierung hinaus laufen. meine wohnugs ausstattung sag ich mal war das günstigste was es vor 10 jahren gab. ich sehe gar nicht ein auf meine kosten den ihre sanierung zu zahlen. was dürfen die überhaupt veranschlagen ,wie soll ich mich verhalten?

    dazu kommt noch das , der kostenvoranschlag von dem handwerker am 26.082014 ausgestellt wurde und mir erst zum 10.10.2014 zugestellt wird und die arbeiten am 15.10.2014 beginnen sollen.das ich ja so wenig wie möglich zeit hab zu reagieren.
    freu mich über jede hilfe ....
    danke im vorraus

  • Vielleicht fährst du dich mal ein bisschen runter und wirst in aller Ruhe etwas genauer! Nur so kann man dir helfen.
    Wofür genau will der Vermieter Geld? Gab es Schäden in der Wohnung? Wurde ein Übergabeprotokoll erstellt?

  • andely0510:

    "bin vor 2 monaten aus meiner alten wohnung ausgezogen"
    - Gibt es ein Protokoll über den Zustand der Mietsache bei Rückgabe an den Vermieter?

  • Zitat

    wie soll ich mich verhalten?

    Gar nicht wenn Du ein gutes Gewissen hast.

    Sprich die Schäden nicht verursacht hast und diese im Übergabeprotokoll dokumentiert sind.

    Und auch nicht wenn der Vermieter, falls Du die Schäden verursachst haben solltest, Dir keine Gelegenheit gibt diese selbst zu beheben bzw. beheben zu lassen.

    Allerdings sind nun kaputte Türen und Drückergarnituren keine Mängel die man übersehen kann (verdeckte Mängel).

  • Ich weiß nicht was "Abzoge" ist, aber wir können feststellen:
    1. Die Mängel müssen im Übergabeprotokoll schon festgehalten worden sein, sofern es sich nicht um verdeckte Mängel handelt
    2. Da es sich offenbar nicht um verdeckte Mängel handelt und du das Übergabeprotokoll, in dem die Mängel vermerkt sein sollten, vermutlich unterzeichnet hast, musst du die Mängel ausgleichen.
    3. Der VM muss dir Gelegenheit geben die Mängel selbst zu beseitigen, tust du das nicht, musst du zahlen.
    4. Stehen die Mängel nicht im Übergabeprotokoll, bist du fein raus.
    5. Es gibt eine Hochstelltaste und vor Kommata gehört kein Leerzeichen, dafür aber dahinter.

    CW

  • Ich weiß nicht was "Abzoge" ist, aber wir können feststellen:

    Ich glaube die Mühe hättest Du Dir sparen können. Wäre dem TE das Thema wichtig, hätte er nochmal geschrieben. da wollte nur jemand Dampf ablassen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • das stinkt Abzoge.

    Für Schäden, die ein Mieter verursacht hat, muß keine Frist gesetzt werden. Dies nur bei Renovierung.
    Der V.darf dem M. nicht auferlegen, die Reparaturen selbst vorzunehmen oder sich um die Beauftragung eines Handwerkers zu kümmern.
    (BGH WuM 92, 355) Der M.kann lediglich verpflichtet werden, die Kosten zu tragen.

    Ich selbst würde mir vom Mieter ungern Pfusch ins Haus holen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!