Beiträge von Berny

    Ist sowas erlaubt?:confused:


    Weiss ich nicht.
    Jedenfalls weiss ich, dass, wenn der Mieter nicht auszieht, er dann eine Nutzungsentschädigung i.H. der bisherigen Bruttomiete zu zahlen hat. Von einer (Mindest-)Dauer habe ich noch nichts gelesen.

    Hallo Stuckmann,

    in dem von mir vermieteten vergleichbaren 5erMFH hatte ich eine Ausschreibung gemacht für Einbau von 18 Funk-HKVs und Durchführung der Jahresabrechnungen.
    Die Angebotspreise beliefen sich zw. ~206€ für einen örtlichen Betrieb und ~350€ (Techem, Ista).
    Einmalige Montagekosten waren ~45€.
    Der VM ist übrigens zur Kosteneinsparung verpflichtet.

    Ich würds vor Allem ganz sein lassen. Leerrohre haben den hehren Zweck, dass man problemlos neue Kabel einziehen kann, wenn man was verändern oder erneuern will. Wenn du da Bausschaum reinsprühst, muss man die Wand aufstemmen wenn man was ändern will. Der Schaden kann in die Tausende gehen!


    Woher der Qualm kommt, kann man sehr leicht feststellen: Steckdose öffnen, Stinkbombe in das Leerrohr und abwarten...

    Berny... ich bin mir nicht sicher ob ich das mit der Naivität und Dummheit persönlich nehmen sollte aber ich nehme mal an es war nur allgemein gemeint. Und du scheinst auch nicht der Typ zu sein der beleidigen würde. ;) Ich wußte zumindest nicht dass Waschbecken derart billig sind. Ich hätte gedacht die kosten um die 100€. Aber gut wenn es anders ist.


    Nee, nicht persönlich... ;)
    Habe noch mal nachgeschaut: 13,50€ waren es im örtlichen Baumarkt für ein Handwaschbecken.

    Eva Hibler:

    "... Frage, ob eine Kündigung vor dem Ablauf des ersten Jahres tatsächlich nicht möglich ist"
    - Für diesen Zeitmietvertrag fehlt mir die Begründung. Bei einem gültigen ZMV wäre eine vorzeitige Kündigung nur in besonders schwerwiegenden Fällen möglich.

    "(abgesehen davon, wenn ich mich selbst um einen Nachmieter kümmere)."
    - Wird im Vertrag nicht genannt, also gegenstandslos.
    - Die jährliche Verlängerung halte ich bei Wohnraum-MVs für rechtswidrig; die kenne ich nur bei Gewerbe-MVs.

    es gibt keine Protokolle die dem Mieter ausgehändigt,
    da die Ablesung elekronisch erfasst wurden. Wie soll ich da wohl einen Nachweis erbringen können?


    Ist wohl gesetzlich nicht vorgeschrieben, also war's das dann wohl. Es ist dem Mieter ja freigestellt, die Zählerstände selbst zu notieren.

    sockenschreck,

    ohne den ganzen Sermon nochmal zu studieren (keine Lust):

    Du scheinst Mieter einer Eigentumswohnung zu sein.

    ""Wunschgemäß haben wir die Einzugsermächtigung gelöscht. Bitte achten Sie auf eine pünktliche Zahlung unter Angabe der exakten Wohnungsnummer 220XXXXXXXXX.
    Zu erstens, hier haben Sie natürlich Recht, es handelt sich um einen redaktionellen Fehler. Es sollte auch der 01.01.2015 werden.
    Zu zweitens - wir verlängern Ihren Termin zur Fälligkeit bis zum 15.11.2014.
    Zu drittens handelt es sich um Heizkosten, die sich nach den individuellen Verbrauchswerten richten. Wie Sie den Wert in Vergleich mit Nachbarn setzen wollen ist bei individuellen Verbräuchen unklar.
    Die Ableseunternehmen kommen 2x kostenfrei zur Ablesung, ein drittes Mal können zusätzliche Gebühren abgerechnet werden.
    Die Termine hängen vor dem stattfinden mindestens 2 Wochen aus und es kann bei Kontaktaufnahme ein Ausweichtermin vereinbart werden. Augenscheinlich haben Sie alle Ablesetermine ignoriert, sonst käme es nicht zu einer Schätzung. Wenn, wie Sie schreiben, bei Ihnen doch abgelesen wurde, bitte ich um Übermittlung des Ableseprotokolls. Mit entsprechenden Eintragungen kann die Abrechnung überprüft und ggf. geändert / korrigiert werden.
    Sollten Sie hier nichts vorlegen können, behält die Heizungsabrechnung Ihre Gültigkeit.""
    - Finde ich völlig korrekt.

    "Ihre eigenen Recherchen können wir nicht nachvollziehen, können Ihnen aber mitteilen, dass laut Statistischen Bundesamt ein Verbrauchswert von ca. 127 Liter pro Tag pro Person angesetzt wird."
    - Richtig. Nach meinen Erfahrungen sind es ~110 L/Tag.

    "Die anderen Betriebskosten wurden von der WEG Eigentümergemeinschaft in der Eigentümerversammlung beschlossen. Das Sie diese Kostenumlage akzeptieren, haben Sie mit Ihrem Mietvertrag unterschrieben."
    - Halte ich für ein Gerücht, denn die BK, die einem WEigentüber von der HV berechnet werden, unterscheiden sich deutlich von denen, die ein VM einem M gem. BetrkVO berechnen kann.

    sth43,

    "Zu Beginn bei der Wohnungsübergabe stand hinter jedem Bestandteil der Wohnung (Dusche, Boden, Wände etc.) nur i.O. - ich hab nicht jeden Kratzer auf dem Fußboden und jeden Fleck an der Wand bemängelt.
    Nun ist der Verwalter aber plötzlich so pingelig? :mad:"
    - Denk' mal nach, warum wohl...

    "Was kann ich tun um noch etwas mehr Geld wieder zu bekommen?"
    - Das ist eine Sache der Beweisbarkeit, dies trifft Dich allein.

    Okal,

    Naivität, Unwissenheit und Dummheit liegen oft sehr nahe zusammen...

    "Dieses Nachbarland ist mittlerweile weit weg für mich. Daher ist das keine Option."
    - Nein, nicht Du sollst irgendwo hin, sondern Waschbecken werden dort sehr preiswert hergestellt; man bekommt sie dann in hiesigen Baumärkten zu kaufen...

    "Ich denke aber, wenn Versicherungen nur den Zeitwert eines Waschbeckens ersetzen, dann muss ich auch nur den Zeitwert ersetzen."
    - Dürfte hinkommen.

    "Und bei einem so alten Waschbecken dürfte das sogar 0€ sein."
    - Aber Null Wert kann ein unbeschädigtes WB vorhanden sein.

    "Ich denke ich pokere erstmal dahin."
    - Mach' das...

    "Ist es ein Problem dass ich kein Übergabeprotokoll habe?"
    - Könnte aber eines werden.

    "Wenn ich eine Vorabnahme machen lasse, kann ich den Prüfer auf seine Aussagen festnageln? ZB ein Protokoll verlangen?"
    - Auf Deine Kosten ja.

    "So dass ich ihn zB davon überzeugen könnte dass Gerichte mir Recht geben dass ich die Wände nicht streichen muss und falls er das zugibt ich dann Sicherheit habe wegen einem Protokoll?"
    - Der Gutachter ist kein Richter.

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