Chr1Ss:
"ich habe ein paar fragen bezüglich einer Rechnung die ich von meiner Vermieterin bekommen habe."
- EINE Rechnung?
"Facharbeiterstunden für die Erneuerung der Silikonfugen in der Dusche
Arbeitszeit angeblich 2 Std Gesamtpreis 83.00 Euro
Pauschale für eingesetztes Kleinmaterial (Silikon, Waschbenzin etc) 20 Euro"
- Halte ich für VM-Sache gem. § 535 BGB.
"Fensterarbeiten in Höhe von 74 Euro. Die Fenster wurden nur neu eingestellt."
- Falls Du nicht fahrlässig selbst etwas verbogen hast: Siehe Antwort wie vor.
"Flurtür
Defekten Lichtausschnitt demontieren und entsorgen und einen Lichtausschnitt (4mm ESG-Glas) liefern und montieren.
Kosten 150 Euro.Ist das Sache des Vermieters was er zB an Glas verbaut oder muss er sich vorher mit dem Mieter in verbindung setzen?.Bevor das ESG Glas eingesetzt wurde war nämlich noch kein ESG-Glas verbaut."
- Falls Du nicht fahrlässig selbst etwas beschädigt hast: Siehe Antwort wie vor. Verbesserungen gahen sowieso auf VM-Kosten.
"In meinem Mietvertrag steht.Kleinreparaturen bis zu einem betrag von 75 Euro im Einzelfall gehen unabhängig von seinem Verschulden immer zu lasten des Mieters."
- Mietrecht: Kleinreparaturklausel oder Bagatellschadensklausel in Mietvertr
Die Fensterrechnung (1€ unter der Grenze) würde ich mal genau überprüfen, evtl. mit ihr den Reparateur befragen...
"Nun meine Frage.Muss ich jetzt alles was über den Betrag von 75 Euro fällt nicht selber zahlen?"
- Eine Rechnung von bspw. 75,01€ bräuchtste überhaupt nicht zu bezahlen (um es mal deutlich zu sagen).