Beiträge von Berny

    Trotz unzähliger mündlicher und telefonischer Aufforderungen hat der Vermieter keine der Vereinbarungen eingehalten. Ich möchte nun den Vermieter Abmahnen und damit letztmalig schriftlich aufforden die Sondervereinbarungen umzusetzen (mit 2 wöchiger Frist). Nun wäre meine Frage, falls in den 2 Wochen wieder nichts passiert, ...


    Na, dann mache es doch erst mal, schriftlich und nachweisbar. Und unterrichte uns über den Fortgang.

    Chr1Ss:

    "ich habe ein paar fragen bezüglich einer Rechnung die ich von meiner Vermieterin bekommen habe."
    - EINE Rechnung?

    "Facharbeiterstunden für die Erneuerung der Silikonfugen in der Dusche
    Arbeitszeit angeblich 2 Std Gesamtpreis 83.00 Euro
    Pauschale für eingesetztes Kleinmaterial (Silikon, Waschbenzin etc) 20 Euro"
    - Halte ich für VM-Sache gem. § 535 BGB.

    "Fensterarbeiten in Höhe von 74 Euro. Die Fenster wurden nur neu eingestellt."
    - Falls Du nicht fahrlässig selbst etwas verbogen hast: Siehe Antwort wie vor.

    "Flurtür
    Defekten Lichtausschnitt demontieren und entsorgen und einen Lichtausschnitt (4mm ESG-Glas) liefern und montieren.
    Kosten 150 Euro.Ist das Sache des Vermieters was er zB an Glas verbaut oder muss er sich vorher mit dem Mieter in verbindung setzen?.Bevor das ESG Glas eingesetzt wurde war nämlich noch kein ESG-Glas verbaut."
    - Falls Du nicht fahrlässig selbst etwas beschädigt hast: Siehe Antwort wie vor. Verbesserungen gahen sowieso auf VM-Kosten.

    "In meinem Mietvertrag steht.Kleinreparaturen bis zu einem betrag von 75 Euro im Einzelfall gehen unabhängig von seinem Verschulden immer zu lasten des Mieters."
    - Mietrecht: Kleinreparaturklausel oder Bagatellschadensklausel in Mietvertr
    Die Fensterrechnung (1€ unter der Grenze) würde ich mal genau überprüfen, evtl. mit ihr den Reparateur befragen...

    "Nun meine Frage.Muss ich jetzt alles was über den Betrag von 75 Euro fällt nicht selber zahlen?"
    - Eine Rechnung von bspw. 75,01€ bräuchtste überhaupt nicht zu bezahlen (um es mal deutlich zu sagen).

    amigdala:

    "Also wohne ich ja grad zur Miete,ohne Mietvertrag...glaube ich..."
    - Das glaubst Du aber auch nur...

    "Ein paar Stunden später hat mir geschrieben, dass mir laut Mietvertrag ja gar kein Keller zu steht..."
    - Steht er nicht im Mietvertrag als mitgemietet, ist das auch so zutreffend.

    "Meine Wohnung war schon eingerichtet...unter anderem auch eine Küche mit Herd.Der Herd heizt schon seit ich eigenzogen bin nicht richtig.."
    - Antwort sinngemäss wie vor.

    KAVENTSMANN:

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    "In der NKA stehen 3014 m² als Grundlage zur Berechnung des Niederschlagwassers,"
    - Ich finde nichts zu beanstanden.

    "weiterhin werden 431 m² beheizte Wohnfläche (Büroräume + Wohnung) zur Berechnung der Heizkosten angesetzt. Angeblich sind die Heizkörper in der Halle abgeklemmt."
    - Nach meiner Kenntnis dürften sie garnicht vorhanden sein, um bei der HK-Berechnung nicht berücksichtigt zu werden.

    "Lt. Bild müßte die Gesamtfläche des Gebäudes 2285 m² sein."
    - Welches Bild..?

    "Desweiteren hatte ich gelesen, dass bei gemischten Objekten zunächst der Gewerbeanteil herauszurechnen wäre."
    - So einige (wenn unterschiedlich berechnete) Posten schon.

    Warum soll man Mietern nicht entgegenkommen? Und warum soll man in eine Anzeige nicht schreiben: " Bezug ab XX.XX. möglich, spätestens jedoch ab YY.YY."?
    Kostet einen nix. Den Stress der Mietersuche hat man so oder so.


    Stimme zu. Wenn ich als VM nicht unbedingt auf dem Ende des MV bestehe, könnte ich ja u.U. bereits früher einen mir genehmen Mieter fiden.

    Hallo bin neu hier und weiß leider nicht wie ich ein neues Thema einstelle.

    Unser ehemaliger Vermieter verlangt für die nebenkostenabrechnung 18% von den gesamt nebenkosten als Bearbeitungsgebühr


    Zwischndurch mal F5 drücken.
    Eine Gebühr können nur öfftl. Institutionen verlangen, nicht aber ein Möchtegern.

    Im selben Atemzug kontrollierte er den Abfluss der Duschwanne und kam zu dem Entschluss, das dieser nicht mehr in Ordnung ist (rostig). (Es gab bereits einen Wasserschaden in einer anderen Wohnung im Haus)

    Daraufhin beauftragte der Hausmeister eine Firma, die noch am selben Tag die komplette Duschwanne wechselte.

    Nun habe ich vom Vermieter eine Rechnung für den Austausch der Duschwanne (100€) bekommen.
    Er beruft sich dabei auf die Kleinreparaturen- Klausel. Diese ist auch ordungsgemäß im Mietvertrag vermerkt.

    Meine Frage hierbei ist nun: Zählt diese Reparatur nun unter diese Reparaturen-Klausel, obwohl ich diese nicht in Auftrag gegeben habe und erst ein halbes Jahr in der Wohnung wohne. (Kann ja nun nicht durch meine Benutzung entstanden sein)


    Da hat der VM aber Pech gehabt: Die Kleinreparaturklausel betrifft Gegenstände, die dem ständigen Gebrauch des Mieters unterliegen, bspw. Griffe, Hebel.
    Der Austausch der Duschwanne und die Reparatur des Abflusses sind Teile der Mietsache, auf welche o.a. Kriterien NICHT zutreffen; diese unterliegen nämlich der Instandhaltungspflicht des Vermieters, nachzulesen im § 535 BGB.

    Nein, eine gesetzliche Verpflichtung gibt es nicht.
    Nein.
    Ich vermute mal, dass die Umlage der Hauswartkosten vertraglich geregelt ist. Es spielt also keine Rolle, ob das nun Herr Meier oder Herr Schulze das macht. Hauswart bleibt Hauswart.

    Ich würde nichts desto trotz mir die Rechnungen und die Arbeitszeitnachweise zeigen lassen. Kann ja sein, dass hier Arbeiten umgelegt worden sind, die gar nicht hätten umgelegt werden dürfen.


    Stimme soweit zu. Und: der Vermieter ist zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet.

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