Brauche Hilfe bei Klärung einiger Fragen

  • Hallo liebe Mitglieder.
    Ich habe leider seit neuestem ein paar Probleme mit meinem Vermieter.Ich erzähle mal möglichst kurz die Story und stelle dann ein paar Fragen.

    Vorab sei noch gesagt,der Vermieter ist ein Junger Mann und dessen Vater kümmert sich um alles.

    Ich bin in meine Wohnung im März 2013 eingezogen.Der Mietvertrag lief bis März 2014 (Vermieter hat Eigenbedarf ab März 2014 in den Vertrag mit rein geschrieben,um es ihm leichter zu machen "mich los zu werden", falls wir Probleme haben sollten). Ende 2013 fragte ich dann den Vermieter,was nun mit dem Vertrag passiert,weil ich im März nicht auf einmal auf der Straße sitzen wollte.Er meinte es wäre alles in Ordnung,ich kann da weiter wohnen...Miete kommt pünktlich.Es gibt keinen Ärger mit mir usw....
    Also wohne ich ja grad zur Miete,ohne Mietvertrag...glaube ich...

    Als ich die Wohnug besichtig habe,wurde mir von dem Vater auch der Keller gezeigt,in dem sich noch einiges an Zeug von der Familie befand. Er sagte zu mir,dass er das demnächst raus schaffen will.Er ist ein alter Mann und war auch recht freundlich.Also sagte ich zu ihm,es eilt noch nicht...und wenn er hilfe beim Sperrmüll bräuchte,helfe ich ihm gerne auch.
    Als ich eingezogen bin,habe ich natürlich auch einen Kellerschlüssel bekommen (wird gleich noch wichtig)

    Vor 2 Wochen habe ich dann dem Sohn mal gesagt,ich bräuchte nun doch langsam mal den Platz im Keller...da ich schon seit 1,5 Jahren dort wohne und immmernoch alles von der Familie da drin steht.

    Ein paar Stunden später hat mir geschrieben, dass mir laut Mietvertrag ja gar kein Keller zu steht...also so nach dem MottO "ich habe kein Recht mich aufzuregen". Heute habe ich dann den Vater zufällig im Haus getroffen und der war auch nicht mehr so freundlich wie sont.Er hat mir "großzügig" angeboten,dass sie EVTL etwas von ihrem Zeug beisete stellen...so kann ich meins auch mit da unter bringen.
    Ich finde das ziemlich dreist...nachdem ich so entgegenkommend war...plötzlich wissen sie nicht mehr,dass mir der Keller ja auch zur Besichtigung gezeigt wurde und sie mir ja sogar nen Schlüssel gegeben haben (warum,wenn es doch eh nich mein Keller ist?!)

    Die 2. Sache:

    Meine Wohnung war schon eingerichtet...unter anderem auch eine Küche mit Herd.Der Herd heizt schon seit ich eigenzogen bin nicht richtig..der ist ein ziemlich alter. Bis vor ein paar Monaten habe ich mich nicht weiter darum gekümmert,dass dieser nicht schnell heizt...dass ich zb für ne Pizza 50 min brauche.
    Mein Vater hat mich dann bei einem Besuch mal darauf hingewiesen,dass die Oberhitze defekt ist.

    Das habe ich meinem Vermieter auch gesagt und ihn gefragt wie ich mich nun verhalten soll?Ob er einen neuen besorgt,oder ich das machen soll und ihm duie Rechnung gebe.

    er hat mir dann ein Bild von einem Heizelement geschickt und mich gefragt,ob es DAS sei,was defekt sei...ich habe ihn darauf hingewiesen,dass ich kein Fachmann bin und dazu nix sagen kann...ich VERMUTE lediglich die Oberhitze ist defekt.

    Naja,zu der Story wurde ich jetzt schon einige Male vertröstet mit "wir müssen mal schauen".
    Mir wurde dann heute auch nahe gelegt,dass ich mich um kleinere Schäden bis 100€ selber zu kümmern habe.

    Hallo?!Der servicetechniker nimmt mindestens 60€ die Stunde!Und da ist das Ersatzteil noch nicht mal bezahlt!

    Was kostet denn schon ein neuer Herd? 300€???


    Naja,jedenfalls bin ich jetzt am überlegen,wie ich gegen diese 2 Sachen vor gehen kann und wie sehr ich mich zurück halten muss.Da ich ja EIGENTLICH keinen Mietvertrag habe...ich möchte nicht plötzlich auf der Straße sitzen.

    Meine Fragen:

    wie ist die rechtliche Lage in den beiden Sachen (Keller und Herd)?
    wie schnell kann mich der Vermieter raus werfen,wenn ich ihm "auf den Keks gehe"?
    wie ist eure Meinung zu dme Sachverhalt? :)

    Vielen Dank schonmal

  • 1. Du hast doch einen Mietvertrag und der dürfte mittlerweile unbefristet sein. D.h. dein Vermieter kann dich nicht einfach rausschmeissen.
    2. Was steht zum Keller im Mietvertrag?
    3. Die Küche dürfte mitvermietet sein. Ist der Herd defekt, hast du Anspruch auf Reparatur, bzw. Austausch. Aber auch hier: Was steht im Mietvertrag?

  • amigdala:

    "Also wohne ich ja grad zur Miete,ohne Mietvertrag...glaube ich..."
    - Das glaubst Du aber auch nur...

    "Ein paar Stunden später hat mir geschrieben, dass mir laut Mietvertrag ja gar kein Keller zu steht..."
    - Steht er nicht im Mietvertrag als mitgemietet, ist das auch so zutreffend.

    "Meine Wohnung war schon eingerichtet...unter anderem auch eine Küche mit Herd.Der Herd heizt schon seit ich eigenzogen bin nicht richtig.."
    - Antwort sinngemäss wie vor.

  • Wenn der befristete Mitevertrag ausgelaufen war und Übereinstimmung für die weitere Nutzung der Wohnung besteht, wäre das ein mündlicher Mietvertrag und zwar auf niedrigsten Niveau. Vergessen Sie die Kellerzusage.

  • amigdala:

    "Also wohne ich ja grad zur Miete,ohne Mietvertrag...glaube ich..."
    - Das glaubst Du aber auch nur...

    "Ein paar Stunden später hat mir geschrieben, dass mir laut Mietvertrag ja gar kein Keller zu steht..."
    - Steht er nicht im Mietvertrag als mitgemietet, ist das auch so zutreffend.

    "Meine Wohnung war schon eingerichtet...unter anderem auch eine Küche mit Herd.Der Herd heizt schon seit ich eigenzogen bin nicht richtig.."
    - Antwort sinngemäss wie vor.

    so etwas habe ich mir schon gedacht.weder herd noch keller ist im mietvertrag enthalten (mal ehrlich,WER prüft ob ein herd schnell genug heizt,bei ner wohnugnsbesichtigung)
    rechtlich stehe ich also recht beschissen da...aber menschlich ist das unterste schublade,was die mit mir abziehen.

    die sache mit dem herd sollte aber dann doch mal geregelt werden.vor 3 monten (mindestens) habe ich denen das erste mal bescheidgesagt...

    ich bin auch immer ziemlich zurückhaltend,denen gegenüber...wie ist denn genau die rechtslage bei dem gewohnheitsrecht?

  • also KANN der mich jetzt jederzeit fristlos rausschmeissen? da wir längst über den Zeitraum hinaus sind,in der er den Eigenbedarf angemeldet hat


    Um zu kündigen, hat der VM die Fristen und die Schriftform zu beachten.

  • Die Regelungen zum Zeitmietvertrag findet man im § 575 BGB. Gib mal den genauen/exakten! Wortlaut des Mietvertrages wieder, wo die Befristung (Zeitraum) und der Befristungsgrund drin steht.

    Sollte da stehen, der Vertrag ist bis ... wegen Eigenbedarf befristet, dann hast du einen unbefristeten Mietvertrag und alles ist gut, aus deiner Sicht.

    Steht da jedoch, dass der Vermieter die Wohnung selbst nutzen will und deshalb die Befristung bis ..., dann ist der Sachverhalt wiedrrum tricky.

  • Zitat

    weder herd noch keller ist im mietvertrag enthalten

    und im Übergabeprotokoll? Das würde zur Not auch ausreichen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    wie schnell kann mich der Vermieter raus werfen,wenn ich ihm "auf den Keks gehe"?

    Überhaupt nicht.

    Er kann Dir nur frist- und formgerecht mit einem wichtigen Grund kündigen. "Auf den Keks gehen" ist kein Kündigungsgrund.

    Wohnst Du mit dem Vermieter aber gemeinsam in einen 2FH kann er dir auch ohne wichtigen Grund kündigen. Kündigungsfrist dann aber 6 Monate.

    Der Mietvertrag ist nach Ablauf der Befristung, ohne das der Vermieter oder Du widersprochen hast, stillschweigend weitergeführt worden. Es ist jetzt ein unbefristeter Vertrag.

  • Der Mietvertrag ist nach Ablauf der Befristung, ohne das der Vermieter oder Du widersprochen hast, stillschweigend weitergeführt worden. Es ist jetzt ein unbefristeter Vertrag.

    Und das glaube ich gerade nicht. Im § 575 Abs. 3 BGB steht, dass der Mieter die Fortsetzung des MV verlangen kann, wenn der Befristungsgrund entfallen ist. Dieses Verlangen wurden bisher nicht ausgesprochen, von daher bin ich mir momentan noch nicht sicher, welches Vertragsverhältnis hier vorliegt.

    Deshalb würde ich erstmal prüfen, ob überhaupt ein wirksamer Zeitvertrag vorliegt.

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