Kosten Hauswart

  • Hallo,
    seit dem letzten Jahr haben wir einen neunen Hauswart, da der alte verstorben ist. Nun haben wir die Betriebskostenabrechnung bekommen und müssen feststellen, dass der neue Hauswart anscheinend mehr Gehalt bekommt, als der alte. Unser jetziger Anteil betägt 60€ mehr als in den vergangenen Jahren.

    Nun meine Frage: Hätten wir als Mieter über die Gehaltsänderug informiert werden müssen? Oder kann der Vermieter "einfach so" ein neues Gehalt festlegen. Ebenso hätten wir vom Vermieter über den neuen Hauswart informiert werden müssen?

    Vielen Dank!
    Caro

  • Hätten wir als Mieter über die Gehaltsänderug informiert werden müssen?

    Nein, eine gesetzliche Verpflichtung gibt es nicht.

    Zitat

    Ebenso hätten wir vom Vermieter über den neuen Hauswart informiert werden müssen?

    Nein.
    Ich vermute mal, dass die Umlage der Hauswartkosten vertraglich geregelt ist. Es spielt also keine Rolle, ob das nun Herr Meier oder Herr Schulze das macht. Hauswart bleibt Hauswart.

    Ich würde nichts desto trotz mir die Rechnungen und die Arbeitszeitnachweise zeigen lassen. Kann ja sein, dass hier Arbeiten umgelegt worden sind, die gar nicht hätten umgelegt werden dürfen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nein, eine gesetzliche Verpflichtung gibt es nicht.
    Nein.
    Ich vermute mal, dass die Umlage der Hauswartkosten vertraglich geregelt ist. Es spielt also keine Rolle, ob das nun Herr Meier oder Herr Schulze das macht. Hauswart bleibt Hauswart.

    Ich würde nichts desto trotz mir die Rechnungen und die Arbeitszeitnachweise zeigen lassen. Kann ja sein, dass hier Arbeiten umgelegt worden sind, die gar nicht hätten umgelegt werden dürfen.


    Stimme soweit zu. Und: der Vermieter ist zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet.

  • Zitat

    Hätten wir als Mieter über die Gehaltsänderug informiert werden müssen?

    Nein. Ich vermute mal der neue Hauswart bekommt den Mindeststundenlohn von 8,50 €, was der alte Hauswart nicht bekommen hat. Daher evtl. die Mehrkosten.

    Zitat

    Oder kann der Vermieter "einfach so" ein neues Gehalt festlegen.

    Ja. Außerdem muß er sich an den gesetzlichen Mindestlohn halten.

    Zitat

    Ebenso hätten wir vom Vermieter über den neuen Hauswart informiert werden müssen?

    Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Abrechnung bzw. bestimmter Posten läßt man sich vom Vermieter die Originalbelege vorlegen. Hier z. B. den Arbeitsvertrag und die Arbeitsnachweise.

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