Beiträge von Berny

    Meine Freundin und ich sollen laut Abrechnung einen Wasserverbrauch von 179m³ im Jahre 2013 Verbraucht haben!
    Wir sollen eine Rechnung von 400€ nachzahlen ...
    Wir haben unseren Vermieter gestern angerufen und er hat uns weiß machen wollen das die Wasseruhr rückwärts läuft.... ich lass mich doch nicht für Dumm verkaufen. :mad::mad::mad:


    Dann drehe den Spiess doch einfach um und lass Dir vom Vermieter die 400 Ocken auszahlen...

    Ya&Fr:

    "Wir haben mit unserer Mitbewohnerin, welche 15 Tage nach uns in die Wohnung eingezogen ist, abgesprochen, dass ..."
    - "Toll", abgesprochen...:mad:

    "sie sich gleichermaßen an der Provision beteiligt und sie weiterhin ihren Kautionsanteil von 460 € auf unser WG-Konto überweist,"
    - Wie bereits gesagt, Ihr könnt von Eurer Untermieterin garkeine Provision verlangen.

    "Sie zahlt uns aber seit 2 Monaten effektiv keine ..."
    - Bei Rückstand von zwei Monatsmieten könnt Ihr fristlos kündigen.

    Dr. Markus Weber:

    "... ich brauche meinen Trockner und sie möchte mir einen alten dahin stellen. Das dauert allerdings jetzt 2 Wochen schon und sie sagte sie stellt mir da ein altes Gerät hin."
    - Das sollte mindestens gleichwertig sein. Ihr geht allerdings das Risiko ein, dass das neue Gerät - ohne Gewährleistung :confused: - über kurz oder lang schlapp macht...

    "Was sind jetzt meine Möglichkeiten? Ich muss kein Nagelneues Gerät haben aber ich möchte auch kein altes und ich brauche sofort einen Trockner, nicht erst in ein paar Wochen!"
    - Ich würde mich mit der Vermieterin vergleichen und ein neues Gerät kaufen. https://www.test.de/Waeschetrockne…trockner09.link

    "Kann man die Miete solange zurück halten?"
    - Njet.

    Hallo Jensai,
    ich stelle mich mal ganz "unbeleckt":

    "Eine Vollmacht haben wir nicht erhalten. Die Maklerin war oftmals bei uns, da Sie die Besichtigungen für die Nachmieter-Interessenten durchgeführt hat."
    - Du meinst eine nicht ausgewiesene (Ausweis, Vollmacht) weibliche Person, welche sich als Maklerin ausgab?

    "Auch die komplette Kommunikation ab der Kündigung lief nur noch über die Maklerin."
    - Du meinst eine nicht ausgewiesene (Ausweis, Vollmacht) weibliche Person, welche sich als Maklerin ausgab? Weshalb nicht über Euern Vermieter-Vertragspartner?

    "Eine Übergabeprotokoll haben wir natürlich erhalten (in Schriftform und digital), allerdings stehen darin keinerlei Angaben zur Beseitigung. Nur eine Tabelle der Zimmer - Auflistung der Schlüssel und Zählerstände - Datum & Unterschrift."
    - Besser als nichts.

    "Die Mängel von unserem Einzug damals wurden übernommen: "Gebrauchsspuren Parkett in Wohnzimmer und Arbeitszimmer". Wir hatten dazu auch extra das alte Übernahmeprotokoll dabei, um ihr die Mängel von damals vorlegen zu können. Das wurde in der Kautionsabrechnung nicht aufgeführt, bzw. bemängelt."
    - Dann kann es Euch posthum auch nicht berechnet werden, m.E.

    "Lediglich der angesprochene Mangel Bad: Armatur an der Badewanne "wackelt" kam neu im Protokoll dazu."
    - Über eine evtl. Behebung nichts?

    ikarus72:

    "Mein Vermieter hat mir zum 31.12.14 gekündigt, da ab diesem Zeitpunkt das Haus angeblich verkauft wurde."
    - Das ist kein Grund für eine Kündigung. Dein VM sollte sich mal fachanwaltlich beraten lassen. (Ver-)kauf bricht NICHT Miete.
    Die Kündigung ist zwar ausgesprochen worden, jedoch rechtsunwirksam.

    KRAITOS:

    "Ich bräuchte mal Rat in Sachen Mietminderung."
    - Dein Thema #1 ...?

    "Wenn ich mehrere Mietmängel habe, wie verhält sich das mit der Mietminderung, wenn diese nicht behoben werden? Darf ich nur einen Mangel Kürzen, kann ich beide aufsummieren? Ich finde dazu leider nicht viel im Internet."
    - Ich auch nicht. Ich würde die Mängel, welche in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen, ihm nachweislich melden und bitten, sie zeitnah abzustellen. Hast Du das bereits gemacht?

    "Desweiteren möchte ich gerne wissen, ob es ein Mangel ist, wenn es 15 Sekunden dauert, bis das Wasser aus dem Wasserhahn warm wird? Laut einer Mietminderungstabelle schon aber nur in Verknüpfung mit 5 Liter Wasserverbrauch."
    - Das war sicherlich bei der Besichtigung der Mietsache genauso. Eine verbrauchskosten steigernde Zirkulationsleitung scheint wohl nicht zu existieren? Oder mal den VM fragen, ob evtl. die Zirkulationspumpe defekt ist - ihn schon mal gefragt?

    "Meine Wohnung vibriert, wenn unten Busse bzw große PKW´s vorbeifahren. Beispielsweise Anlieferwagen von Penny etc. Muss ich damit leben, ohne zu murren oder kann ich da auch der Hausverwaltung sagen: "Lasst euch bitte etwas einfallen!"?"
    - Würde ich machen: Sie soll das Geschäft schliessen und die Strassen in eine Parkanlage umwandeln.

    Tracid81:

    "ich bin 2013 schon mal wegen der Nebenkostenabrechnung 2012 in Widerspruch gegangen, das mir die Grundsteuer viel zu hoch vor kommt und falsch sein muß. Man hat mir dann nur die Rechnung von der Stadt vorgelegt wo man wirklich sieht, das man über 200 Euro für 46qm an Grundsteuer im Jahr zahlt."
    - Wer ist "man"?

    "2014 geht man nun gegen die Abrechnung von 2013 wieder in widerspruch, diesmal schreibt man auch gleich das der Bemessungswert viel zu hoch sein muß."
    - Wer ist "man"?

    "Ende vom Lied, es kam nun raus das die Stadt für die komplette Siedlung wirklich seit 1994!! eine falschen zugelegten Steuermessbetrag genommen hat. Man werde dies ab 2014 berücksichtigen."
    - Wer ist "man"?

    "Für die Abrechnung 2013 gibt es allerdings keine Korrektur mehr."
    - Da Du Widerspruch eingelegt hattest, müsste eine Korrektur möglich sein bzw. erfolgen.

    "Und da ich ja eigentlich 2013 und 2014 schon mal in Widerspruch gegangen bin, muss ich da dennoch für die letzte Abrechnung die Grundsteuer nun voll zahlen?"
    - Kann ich Dir zuverlässig nicht beantworten. Ich würde es jedenfalls nicht tun.

    Bolle100:

    "Nachweise über die anderen aufgeführten Positionen (Beleuchtung/Gemeinschaft, FLW Sturm Versicherung, Haftpflichtversicherung, Wartung Rauchmelder und Hausreinigung/Ungeziefer.) liegen mir nicht vor."
    - Hast Du mit dem VM nachweislich eine Vereinbarung, nach der er verpflichtet ist, Dir die entsprechenden Belege zu liefern?

    "Kann der Vermieter alle Kosten auf mich umlegen?"
    - Ja, diejenigen, die im MV vereinbart wurden, falls nicht einzeln aufgeführt, dann wenn auf die Betriebskostenverordnung Bezug genommen wird.

    "Gerade bei den Reinigungskosten bin ich sehr skeptisch. Ich habe zwar schriftlich zugestimmt, dass eine Hausreinigung eingeführt wird, diese sollte jedoch nur etwa 10 Euro pro Monat betragen."
    - Dann sollteste noch mal mit dem VM Rücksptache nehmen.

    "Zudem ist mir heute der Duschschlauch kaputtgegangen. Der Schlauch kostet ja nun nicht die Welt und würde ich mir morgen selber besorgen, da ich ja schon ganz gerne duschen würde. Kann ich die Kosten hierfür vom Vermieter verlangen?"
    - Nein, aber von mir. Gib mir Deine IBAN, ich werde Dir ärmsten der Armen dann 4€95 überweisen.

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