Mieter soll Treppenhaus putzen, obwohl in BK Hauswart und Gebäudereinigung erfasst!

  • Schönen guten Tag allerseits,

    zunächst einmal Danke für die Aufnahme. Ich habe ein akutes Problem, dass ein Familienmitglied betrifft. Die Person ist altersbedingt in eine Senioren-Wohnanlage gezogen. Dabei handelt es sich um ein Objekt einer genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaft, dass sich über 3 Etagen erstreckt und von schätzungsweise 40-50 Parteien bewohnt wird.

    Vom Treppenhaus führen je Etage jeweils ein etwas 10 Meter langer Flur, der zu den einzelnen Wohnungen führt. Treppenhaus und besagte Flure sind jeweils durch eine Glastüre separiert. In dieser Wohnanlage lebt auch ein Hauswart, der von den BK bezahlt wird und mit der Gebäudereinigung und -instandhaltung beauftragt ist.

    Die Person mäht z.B. den Rasen und Putzt das Treppenhaus. Allerdings nicht die Flure, die zu den jeweiligen Wohnungen abgehen, weil er die Meinung vertritt, dass das nicht mehr zum Treppenhaus zählen würde und das somit Aufgabe der Mieter sei, die, überwiegend aus gebrechlichen Senioren besteht(!).

    Mietvertraglich ergibt sich für mich als Laie eine Diskrepanz. In den BK werden z.B. klar in den Punkten a - p festgehalten, dass der Mieter die Allg. Betriebskosten nach Anlage 3 zum § 27 Zweiten Berechnungsverordnung zu tragen hat. Schaut man nun unter Punkt k, findet sich dort folgendes: "Hauswart, Betreuung, Gebäudereinigung".

    Gleichzeitig liegt diesem Mietvertrag eine HO aus dem Jahre 1979 bei, die obligatorisch Gegenstand des Mietvertrags ist. In diesem, recht allg. gehaltenen Standard-Formular sind dann unter Punkt "III. Reinigung" die üblichen Floskeln zu finden:

    Zitat

    " 1) Haus und Grundstück sind rein zu halten. Verunreinigungen sind von dem verantwortlichen Hausbewohner unverzüglich zu beseitigen."

    2) Die Hausbewohner haben die Kellerflure, Treppen, die Treppenfenster, Treppenhausflure, und den Boden abwechselnd nach einem bei Bedarf aufzustellenden Reinigungsplan zu reinigen".

    3) Soweit vertraglich nichts anderes vorgesehen, haben die Hausbewohner abwechselnd nach einem bei Bedarf vom Wohnungsunternehmen aufzustellenden Reinigungsplan :
    - Die Zugangswege außerhalb des Hauses einschließlich der Außentreppen,
    - den Hof,
    - den Standplatz der Müllgefäße,
    - den Bürgersteig vor dem Haus,
    - die Fahrbahn, sofern es das in der Gemeinde geltende Ortsrecht bestimmt

    zu reinigen.

    Um diese fett und rot markierten Dinge kümmert sich regelmäßig dieser Hauswart. Gleichzeitig findet sich in der selben HO weiter unten unter der Rubrik "Hinweise zum MV" folgende Passage [...]

    Zitat

    Übernahme der Reinigung gemeinschaftlich genutzter Bereiche durch Dritte

    Die Reinigung des Treppenhauses sowie der gemeinschaftlich genutzten Räume ist grundsätzlich Sache des Mieters. Sollten in Ihrer Wohnanlage die Reinigung auf Dritte übertragen worden sein, werden die Kosten hierfür an den Mieter weitergegeben.

    Hier sehe ich nun folgende Diskrepanz. Zum einen bezahlen alle Mieter einen Dritten, nämlich den Hauswart, der das Gebäude betreuen, warten und reinigen soll, es aber eher nach seinem Gusto tut. Zum anderen soll der Mieter lt. seiner Aussage selbst diesen ominösen Flur putzen. Zum Hauswart muss noch gesagt sein, dass es sich nach Aussage anderer langjähriger Mieter um eine Person handelt, die hinterlistig, intrigant, von Frust zerfressen, von Kontrollsucht geplagt ist und sich teilweise in seiner Allmachtsfantasie wie der Eigentümer dieses Hauses gibt.

    Allerdings sind die Bewohner eingeschüchtert und tolerieren dieses Gebaren lieber. Es soll wohl schon vorgekommen sein, dass diese Person Mieter gemobbt hat, die nicht so wollten wie er bzw. man sie (O-Ton) rausgeeckelt hat. Ich mache mir nun Gedanken um das Familienmitglied, dass dort wohnt, weil ich nicht möchte, dass es über die HV nun Probleme bekommt. Andererseits möchten wir aber auch nicht tolerieren, dass dieser Hauswart Aufgaben an Mieter delegiert, für die er selbst verantwortlich ist und bezahlt wird.

    Die Wohnungsbaugesellschaft wurde bereits vor mehreren Wochen per E-Mail von mir angeschrieben und aufgefordert, zu dieser Unklarheit Stellung zu nehmen. Eine Antwort steht bis jetzt aus. Auch der gerichtlich bestellte Betreuer des Familienmitglieds hat schriftlich um Aufklärung gebeten. Aber auch hier steht die Antwort noch aus. Geputzt wird deshalb von Seiten des Mieters nicht, solange diese Unklarheit besteht.

    Wie schätzt Ihr diese Sache ein?

  • Das ist in meinen Augen kein mietrechtliches Problem, sondern einzig und allein die Tatsache, dass die Verwaltung dem Hausmeister nicht klar gemacht hat, welche Arbeiten er auszuführen hat.

    Zitat

    rausgeeckelt


    Bitte überprüfen, es heißt ekeln, Eckel war Spieler in der deutschen Weltmeisterelf von 54.

    Zitat

    Wie schätzt Ihr diese Sache ein?

    Bitte keinen Mailverkehr in dieser Angelegenheit, hier schreibt man nur Briefe, die dann per Einschreiben verschickt werden.

  • Rainer Zufall:
    "Die Wohnungsbaugesellschaft wurde bereits vor mehreren Wochen per E-Mail von mir angeschrieben ...
    Wie schätzt Ihr diese Sache ein?"
    - ... dass E-mails belästigen und wegzuklicken sind.
    Tipp: Einwurfeinschreiben bzw. Übergabe an die HV mit Zeugen.

  • Schaffen Sie zuerst mal Klarheit mit Ihrem Vermieter bezüglich der Aufgabenstellung des Hausmeisters.
    Denn hier bestimmt niemand, was der Hausmeister zu tun hat oder nicht.
    Leider werden solchen Fragen immer an der falschesten Stelle angebracht.

    Man sollte bereits vorher mal nachdenken, ob hier eine Hilfe überhaupt gegeben werden kann.

  • Das ist in meinen Augen kein mietrechtliches Problem, sondern einzig und allein die Tatsache, dass die Verwaltung dem Hausmeister nicht klar gemacht hat, welche Arbeiten er auszuführen hat.

    Entweder so, oder der Hauswart entscheidet selbst, was er macht und was nicht. Letzteres ist ihm zuzutrauen. Angeblich soll er Tätigkeiten auch schon mal nur gegen Entgelt machen, z.B. kleinere Reparaturen innerhalb der Mietparteien.

    Zitat

    Bitte keinen Mailverkehr in dieser Angelegenheit, hier schreibt man nur Briefe, die dann per Einschreiben verschickt werden.

    Das hat m.W. der Betreuer des Mieters bereits gemacht. Ebenfalls keine Antwort. Das E-Mails schnell weggeklickt werden können ist wahr. Nur kann die HV schlecht behaupten, diese Mail nicht erhalten zu haben, wenn 2 weitere Empfänger als BCC den Erhalt bestätigen können und vor Bezug der Wohnung die Kommunikation zu 90% auf dem E-Mail-Weg durchgeführt wurde und funktioniert hat,

  • Entweder so, oder der Hauswart entscheidet selbst, was er macht und was nicht.

    Den Umfang der Aufgaben entscheidet nicht der Hauswart. Arbeiten innerhalb seiner diesebezüglichen Vorgaben schon.


    Zitat

    Letzteres ist ihm zuzutrauen. Angeblich soll er Tätigkeiten auch schon mal nur gegen Entgelt machen, z.B. kleinere Reparaturen innerhalb der Mietparteien.

    Das darf er, sofern es den Wohnungsnutzer seine private Angelegenheit ist. Verpflichtet ist er dazu nicht und kann dafür eine Vergütung verlangen

    Zitat

    Das hat m.W. der Betreuer des Mieters bereits gemacht. Ebenfalls keine Antwort. Das E-Mails schnell weggeklickt werden können ist wahr. Nur kann die HV schlecht behaupten, diese Mail nicht erhalten zu haben, wenn 2 weitere Empfänger als BCC den Erhalt bestätigen können und vor Bezug der Wohnung die Kommunikation zu 90% auf dem E-Mail-Weg durchgeführt wurde und funktioniert hat,

    Bitten Sie schriftlich um eine Klärung bei Ihrem Vermieter. Wurde Ihnen shon mal gesagt!

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