nach Auszug mit Übergabeprotokoll kommen Forderungen

  • Hallo Berny,

    vielen Dank für dein schnelles Feedback.

    Eine Vollmacht haben wir nicht erhalten. Die Maklerin war oftmals bei uns, da Sie die Besichtigungen für die Nachmieter-Interessenten durchgeführt hat. Auch die komplette Kommunikation ab der Kündigung lief nur noch über die Maklerin. Daher kannten wir Sie und sind davon ausgegangen, dass alles seine Richtigkeit hat.

    Eine Übergabeprotokoll haben wir natürlich erhalten (in Schriftform und digital), allerdings stehen darin keinerlei Angaben zur Beseitigung. Nur eine Tabelle der Zimmer - Auflistung der Schlüssel und Zählerstände - Datum & Unterschrift.

    Die Mängel von unserem Einzug damals wurden übernommen: "Gebrauchsspuren Parkett in Wohnzimmer und Arbeitszimmer". Wir hatten dazu auch extra das alte Übernahmeprotokoll dabei, um ihr die Mängel von damals vorlegen zu können. Das wurde in der Kautionsabrechnung nicht aufgeführt, bzw. bemängelt.
    Lediglich der angesprochene Mangel Bad: Armatur an der Badewanne "wackelt" kam neu im Protokoll dazu.
    In den Spalten der restlichen Zimmer steht "ok".

    Leider konnte ich dir das Dokument nicht per PN schicken. Gib Bescheid falls das irgendwie anders geht, es ist in meinem Profil hinterlegt.

  • Hallo Jensai,
    ich stelle mich mal ganz "unbeleckt":

    "Eine Vollmacht haben wir nicht erhalten. Die Maklerin war oftmals bei uns, da Sie die Besichtigungen für die Nachmieter-Interessenten durchgeführt hat."
    - Du meinst eine nicht ausgewiesene (Ausweis, Vollmacht) weibliche Person, welche sich als Maklerin ausgab?

    "Auch die komplette Kommunikation ab der Kündigung lief nur noch über die Maklerin."
    - Du meinst eine nicht ausgewiesene (Ausweis, Vollmacht) weibliche Person, welche sich als Maklerin ausgab? Weshalb nicht über Euern Vermieter-Vertragspartner?

    "Eine Übergabeprotokoll haben wir natürlich erhalten (in Schriftform und digital), allerdings stehen darin keinerlei Angaben zur Beseitigung. Nur eine Tabelle der Zimmer - Auflistung der Schlüssel und Zählerstände - Datum & Unterschrift."
    - Besser als nichts.

    "Die Mängel von unserem Einzug damals wurden übernommen: "Gebrauchsspuren Parkett in Wohnzimmer und Arbeitszimmer". Wir hatten dazu auch extra das alte Übernahmeprotokoll dabei, um ihr die Mängel von damals vorlegen zu können. Das wurde in der Kautionsabrechnung nicht aufgeführt, bzw. bemängelt."
    - Dann kann es Euch posthum auch nicht berechnet werden, m.E.

    "Lediglich der angesprochene Mangel Bad: Armatur an der Badewanne "wackelt" kam neu im Protokoll dazu."
    - Über eine evtl. Behebung nichts?

  • Hallo Berny,

    auch als wir in die Wohnung eingezogen sind (Besichtigung, Übernahme) lief alles über den Makler. Wir sind also einfach davon ausgegangen, dass alles seine Richtigkeit hat. Lediglich beim Unterschreiben des Mietvertrags haben wir den Vermieter zum ersten und letzten Mal gesehen.
    Im Grunde hast du also Recht, "eine nicht ausgewiesene (Ausweis, Vollmacht) weibliche Person, welche sich als Maklerin ausgab".

    Über die Behebung des Mangels "Armatur Badewanne" steht wirklich nichts im Protokoll. Kein Wort.
    Das ist auch der einzige Punkt über den ich mit mir reden lassen würde, da dieser tatsächlich im Protokoll aufgeführt wird. Auch wenn ich fest der Meinung bin, dass dies nicht an meinem handwerklichen Können liegt, sondern an der Bausubstanz des 100 Jahre alten Altbaus.

    Die restlichen Mängel sind plötzlich in der Kautionsabrechnung aufgetaucht.
    Ich habe extra nachgefragt und hätte doch die Türe gerne schnell eingehängt, das ist ein Handgriff.
    Kratzer im Türstock haben wir zu dritt nicht gesehen. Vielleicht kam der beim Einzug des Nachmieters zustande.
    Und die Waschbecken wurden tiptop eingebaut.
    Ich kann einfach nicht glauben, das der Vermieter einfach irgendwas nach der Übergabeprotokoll reparieren lassen kann und mir dann die Kosten von der Kaution abzieht. Ohne Dokumentation, ohne das wir über die angeblichen Mängel informiert wurden.
    Da hätte er ja auf meine Kosten die Wohnung Grundsanieren können!

    Meine ehrliche Meinung: Die Nachmieter haben nur unser modernes Bad bei der Wohnungsbesichtigung gesehen. Als wir wieder alles in den Original Zustand zurückgebaut haben, haben die Nachmieter gesehen wie veraltet und hässlich die 60er Jahre Einrichtung ist und sich darüber beschwert. Der Vermieter wird das Bad nun auf meine Kosten saniert, bzw. neu eingerichtet haben.
    Wir waren bei allen Wohnungsbesichtigungen dabei, die Maklerin hat explizit erwähnt, dass das Bad in den Original Zustand zurückgebaut wird - Zwei Waschbecken und zwei Standard Spiegel.

    Ich hoffe nicht, das ich jetzt auf 300 Euro sitzen bleibe, nur weil die Maklerin uns keine Vollmacht vorgelegt hat.
    :confused:

    Einmal editiert, zuletzt von Jensai (16. November 2014 um 16:36)

  • Hallo Jensai,

    ich kenne die Statistik nicht, wv. Mietverhältnisse vor Gericht enden... Als Vermieter haben auch wir so einige Erfahrungen machen Können müssen dürfen...
    Beachte: Was Du schwarz auf weiss besitzt, kannste getrost nach Hause tragen.

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