Cher Mme Miez,
"Die letzten beiden Jahre haben sich nun meine Heizkosten auf einmal nahezu verdoppelt."
- Auf einmal... hast Du denn mal die einzelnen Daten/Werte miteinander verglichen?
"da mir von der Wohnbaugesellschaft zugesichert wurde, dass die Verdunstungszähler geeicht sind"
- Korrekt.
"... und es eben ein kalter Winter war. 2013 hat es sich dann nochmal gesteigert und ..."
- Die üblichen Argumente kennen wir.
"ich muss knapp 300 € nachzahlen, ... Also habe ich Einspruch eingelegt mit der Begründung, die Wohnung nur zeitweise genutzt zu haben."
- Ist kein Argument für einen Widerspruch.
"Das ging jetzt soweit, dass meine Vermieterin mich angezeigt hat, hab nun eine Klageschrift vom Amtsgericht vorliegen."
- Ist ein normaler vorprozessualer Vorgang. Sie hat Dich übrigens nicht angezeigt (wg. einet Straftat), sondern beklagt.
"ich habe nachgefragt wie das sein kann, da das letztes Jahr auch schon so war und die Wohnbaugesellschaft das lapidar mit "Die zählen halt auch ein bisschen wenn sie aus sind, die Verdunstungszähler" abgetan haben."
- Korrekt.
"Der Ableser meinte, dass die Rohre heiß sind obwohl ich die Heizung aus habe, er tippt auf kaputte Ventile."
- Du hättest den Heizkörper ja auch fünf Minuten vorher 'runterdrehen können...
"Mir ist das auch schon aufgefallen, bin aber davon ausgegangen, dass das durch die vielen Parteien im Haus normal ist (ich kenn mich nicht wirklich aus mit Heizungen... )."
- Häh...? Was hat Deine Wohnung mit anderen zu tun?
"Er meinte aber, dass das der Grund für die hohe Abrechnung ist: defekte Heizkörper."
- Falsch. Höchstens nicht abgestellte bzw. abstellbare Thermostatventile (hast Du doch?).
"... ob nicht die Wohnbaugesellschaft 2012 mal auf die Idee hätte kommen sollen, die Heizungen zu prüfen (oder die Vermieterin... ?).!
- Kopfklatsch - sooweit kommt das noch...
"Sie haben sich schon quer gestellt die Verdunstungszähler zu prüfen und gleich Klage eingereicht ohne ein Gespräch zu suchen,"
- Soo schnell und einfach wird das bestimmt nicht gewesen sein, da war bestimmt noch so einiges zeitlich dazwischen, sonst hätte das Gericht die Klage wahrscheinlich nicht angenommen.
"hätte gern vorab eine Info, ob ich das so hinnehmen muss und die Klage + Nebenkosten bezahlen muss oder ob ich eine Chance habe, auf Grund des Defekts meinen Einspruch durchzusetzen."
- Das wird Dir hier niemand wegen des Verbots der Rechtsberatung beantworten, lediglich ein Tipp: Fachanwalt aufsuchen.
"das Gericht hat eine Notfrist von 2 Wochen zur Zahlung eingeräumt und die läuft nächste Woche ab...
- Antwort wie vor.
"Im Schreiben vom Amtsgericht ist jetzt ein Betrag von 300 € offen, kommt hier noch was dazu wenn ich einfach bezahle? Gerichtskosten?"
- Frage Deinen Anwalt.
"der Anwalt meiner Vermieterin meinte aber, dass ich da wenn ich bezahle noch eine extra Rechnung bekomme... ?)"
- Richtig. Du kannst jedoch die ganze Angelegenheit vor Gericht prozessual naustragen. Dann werden die Karten neu gemischt.
"Sind alle Heizungsbauer, die Einspruch bei den Nebenkosten einlegen? Muss ja wohl auch auf Verdacht möglich sein, zumal die Kosten um 100% gestiegen sind."
- Dein VM ist verpflichtet, Dir auf Verlangen Einsicht in die Originalbelege zu gewähren und u.U. den Berechnungsgang zu erklären.
"Die Verdunstungszähler hängen mittig am Heizkörper im oberen Drittel, nicht an den Rohren."
- Korrekt.
"Die Heizung selbst ist lauwarm, also nichts, was ein offensichtlicher Mangel ist. Zählen tut es aber natürlich trotzdem, nicht viel, aber 15x3 Einheiten ist auch ca. 150 € für Nichts."
- Also scheint der Thermostat wohl doch korrekt zu arbeiten.
"Natürlich werde ich den Mangel jetzt dem Vermieter anzeigen"
- Per Einwurfeinschreiben.
"Die 300 € sind Nachzahlung + Kosten für den Anwalt, so steht es zumindest in der Klageschrift."
- Anscheinend ein Versuch des Gerichts, die Angelegenheit vorprozessual zu erledigen.