Beiträge von Berny

    Cher Mme Miez,

    "Die letzten beiden Jahre haben sich nun meine Heizkosten auf einmal nahezu verdoppelt."
    - Auf einmal... hast Du denn mal die einzelnen Daten/Werte miteinander verglichen?

    "da mir von der Wohnbaugesellschaft zugesichert wurde, dass die Verdunstungszähler geeicht sind"
    - Korrekt.

    "... und es eben ein kalter Winter war. 2013 hat es sich dann nochmal gesteigert und ..."
    - Die üblichen Argumente kennen wir.

    "ich muss knapp 300 € nachzahlen, ... Also habe ich Einspruch eingelegt mit der Begründung, die Wohnung nur zeitweise genutzt zu haben."
    - Ist kein Argument für einen Widerspruch.

    "Das ging jetzt soweit, dass meine Vermieterin mich angezeigt hat, hab nun eine Klageschrift vom Amtsgericht vorliegen."
    - Ist ein normaler vorprozessualer Vorgang. Sie hat Dich übrigens nicht angezeigt (wg. einet Straftat), sondern beklagt.

    "ich habe nachgefragt wie das sein kann, da das letztes Jahr auch schon so war und die Wohnbaugesellschaft das lapidar mit "Die zählen halt auch ein bisschen wenn sie aus sind, die Verdunstungszähler" abgetan haben."
    - Korrekt.

    "Der Ableser meinte, dass die Rohre heiß sind obwohl ich die Heizung aus habe, er tippt auf kaputte Ventile."
    - Du hättest den Heizkörper ja auch fünf Minuten vorher 'runterdrehen können...

    "Mir ist das auch schon aufgefallen, bin aber davon ausgegangen, dass das durch die vielen Parteien im Haus normal ist (ich kenn mich nicht wirklich aus mit Heizungen... )."
    - Häh...? Was hat Deine Wohnung mit anderen zu tun?

    "Er meinte aber, dass das der Grund für die hohe Abrechnung ist: defekte Heizkörper."
    - Falsch. Höchstens nicht abgestellte bzw. abstellbare Thermostatventile (hast Du doch?).

    "... ob nicht die Wohnbaugesellschaft 2012 mal auf die Idee hätte kommen sollen, die Heizungen zu prüfen (oder die Vermieterin... ?).!
    - Kopfklatsch - sooweit kommt das noch...

    "Sie haben sich schon quer gestellt die Verdunstungszähler zu prüfen und gleich Klage eingereicht ohne ein Gespräch zu suchen,"
    - Soo schnell und einfach wird das bestimmt nicht gewesen sein, da war bestimmt noch so einiges zeitlich dazwischen, sonst hätte das Gericht die Klage wahrscheinlich nicht angenommen.

    "hätte gern vorab eine Info, ob ich das so hinnehmen muss und die Klage + Nebenkosten bezahlen muss oder ob ich eine Chance habe, auf Grund des Defekts meinen Einspruch durchzusetzen."
    - Das wird Dir hier niemand wegen des Verbots der Rechtsberatung beantworten, lediglich ein Tipp: Fachanwalt aufsuchen.

    "das Gericht hat eine Notfrist von 2 Wochen zur Zahlung eingeräumt und die läuft nächste Woche ab...
    - Antwort wie vor.

    "Im Schreiben vom Amtsgericht ist jetzt ein Betrag von 300 € offen, kommt hier noch was dazu wenn ich einfach bezahle? Gerichtskosten?"
    - Frage Deinen Anwalt.

    "der Anwalt meiner Vermieterin meinte aber, dass ich da wenn ich bezahle noch eine extra Rechnung bekomme... ?)"
    - Richtig. Du kannst jedoch die ganze Angelegenheit vor Gericht prozessual naustragen. Dann werden die Karten neu gemischt.

    "Sind alle Heizungsbauer, die Einspruch bei den Nebenkosten einlegen? Muss ja wohl auch auf Verdacht möglich sein, zumal die Kosten um 100% gestiegen sind."
    - Dein VM ist verpflichtet, Dir auf Verlangen Einsicht in die Originalbelege zu gewähren und u.U. den Berechnungsgang zu erklären.

    "Die Verdunstungszähler hängen mittig am Heizkörper im oberen Drittel, nicht an den Rohren."
    - Korrekt.

    "Die Heizung selbst ist lauwarm, also nichts, was ein offensichtlicher Mangel ist. Zählen tut es aber natürlich trotzdem, nicht viel, aber 15x3 Einheiten ist auch ca. 150 € für Nichts."
    - Also scheint der Thermostat wohl doch korrekt zu arbeiten.

    "Natürlich werde ich den Mangel jetzt dem Vermieter anzeigen"
    - Per Einwurfeinschreiben.

    "Die 300 € sind Nachzahlung + Kosten für den Anwalt, so steht es zumindest in der Klageschrift."
    - Anscheinend ein Versuch des Gerichts, die Angelegenheit vorprozessual zu erledigen.

    Sims:

    "Ist dieser Schimmel (siehe Anhang) durch lüften, heizen und Raumentfeuchter zu beseitigen?"
    - Meiner unmassgeblichen Meinung nach dauerhaft nicht, denn die Feuchtigkeit scheint in der Bausubstanz zu sein.

    "Ist eine Wohnung mit so einem Befall überhaupt bewohnbar?"
    - So resistent kann kaum jemand sein...

    "Es handelt sich hierbei um eine Kellerwohnung, ca 33qm. "Befallen" sind quasi alle Außenwände. Um eine knappe Einschätzung wäre ich super dankbar!!"
    - Evtl. auch noch die Bodenplatte... das wäre dann wohl die Apokalypse...

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    Mirrii,

    Du solltest Dich in zivil- UND strafrechtlicher Hinsicht anwaltlich beraten lassen, bspw. auch im Hinblich auf mögliche Verleumdung nach § 187 StGB ("wenn er mich und meine mutter sieht sagt er zu seinen kunden immer so sehen Menschen aus die keine miete zahlen").

    die arge wollte die nebenkostenabrechnung haben weil die vermieter 2 jahre keine gemacht haben hab ich das dem hv gesagt weil die mir sonst die miete streichen wegen nicht mitarbeitens hab ich dem hv gesagt und er meinte ich bin nicht dafür da ihre miete zu beschaffen und nicht ihr sekretär nr um ihnen eine bescheinigung für die arge zu machen zack war miete gestrichen er hat mir sogar wasser für meine klospülung abgestellt....


    Auch vier Punkte am Satzende können mir nicht helfen, diesen Roman zu verstehen.

    Hallo Leipziger82,
    ich habe jetzt ein Foto von dem teil des Mietvertrages und dieses mal hochgeladen.
    Evtl hilft dir das um was es sich hier handelt, denn du scheinst wirklich sehr viel Ahnung von so etwas zu haben :)

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    Man muss nicht viel Ahnung haben um zu erkennen, dass die Passagen der zwei Kreuzchen sich gegenseitig ausschliessen.

    Unter Umständen ist die ganze Abrechnung formell nicht wirksam, vermutlich weis das der Vermieter auch, deshalb hat er das Gespräch so jäh unterbrochen.


    Wäre latürnich eine Möglichkeit. Bei "dubiosen" HK-Abrechnungen können m.W. bis zu 15% vom Rechnungsbetrag (nicht v.d. Nachzahlung) abgezogen werden.

    ClaudioS:

    "..., verlangt sie nun von uns dass wir uns selbstständig anmelden."
    Was und wo anmelden?

    "Dies würde bedeuten wir müssen die Müllgebühren/GEZ etc. alleine zahlen, obwohl sie die hlfte der Zeit selbst anwesend ist und ebenso Müll produziert und fernsieht..."
    - Ist kein Mietrecht, wie Ihr Kosten intern unter Euch verteilt.

    "Meine konkrete Frage also, ist es in Ordnung dass sie sich in ihrer eigenen Wohnung 3 Tage die Woche regelmäßig aufhält (selten auch noch am Wochenende), und sich dabei selbst als Besuch sieht? Oder müsste sie eine Art Zweitwohnsitz oder ähnliches anmelden?"
    - Siehe das für Euer Bundesland deltende Meldegesetz.

    "Die zweite Frage währe, was melden wir jetzt an? Separat jeweils einen 1 Personenhaushalt oder einen Zweipersonenhaushalt zusammen....oder vielleicht resultierend aus der obrigen Frage, einen 3 Personenhaushalt und welche Maßnahmen erwarten uns wenn wir uns erst nach 1-2 Monaten anmelden, da die Situation noch ungeklärt ist?"
    - Bitte frage Euer Einwohnermeldeamt.

    "Und zuletzt, welche Kosten müssen wir voll tragen wenn wir uns anmelden?"
    - Antwort wie vor.

    "Müllgebühren werden doch für gewöhnlich auf die Mieter umverteilt."
    - Kommt auf die Mietverträge an.

    habe nächste woche meine gerichtsverhandlung wegen meiner räumungsklage und der hausverwalter meint dann er könnte mich 1 tage später auf die strasse setzen ist das richtig?


    Nein. Erst wenn Dein Gegner die Verhandlung gewinnt UND vom Urteil eine vollstreckbare Ausfertigung hat, kann er die Zwangsräumung betreiben. Der HV hat damit im Prinzip garnichts zu tun.

    alex,

    schön, dass Du anscheinend recht gut informiert bist und auch sachlich antworten kannst - und diesmal auf Ausrufezeichen verzichtet hast.
    Die meisten User hier sind übrigens Mieter...; sinnvollerweise hättest Du eher in einem Vermieter-Forum gepostet.:cool:

    So ungefähr geschätzt. Also duschen, lüften bis der komplette Dampf abgezogen ist, währenddessen anziehen und sich fertig machen. Geht bei meinem Freund relativ schnell. Deswegen schätze ich auf 5 min. Bei uns zu Hause reicht das auch völlig aus und vom Schimmel keine Spur.


    Apropos Lüften: Besser (evtl. als Argumentationshilfe) wäre "Querlüften", auf gut deutsch Durchzug.

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