Hallo Martina,
Untervermietungen bedürfen regelmässig der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Wird diese nicht eingeholt, kann der VM abmahnen und schlimmstenfalls das Mietverhältnis kündigen.
Entschuldige bitte, wenn ich mit "Airbnb Profil" nichts anfangen kann.
Beiträge von Berny
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bei meiner kleinen Schwester gab es vor kurzem nen Wohnungsbrand in ihrer WG. Wie ist das denn allgemein in so einem Fall mit der Sanierung wenn es nicht selbst verschuldet ist?
Bzgl. etwiger Schadenbehebung bzw. Entschädigung ist erster Anbrechpartner ihr Vermieter. -
Kann und soll meine Tochter das so schreiben ?
Ich werde Dir per PN meine Meinung mitteilen. Wohlgemerkt: Meinung, nicht (verbotene) Rechtsberatung.
Kommando zurück, keine PN.Hier sind jetzt bereits zwanzig Beiträge gewesen. Fragen:
1. Von wann bis 15.11.2014 war das Mietverhältnis?
2. Ab 16.11.2014 neuer Mieter drinnen?
3. Für welchen Zeitraum wird die Nachforderung von 20€ mtl. erhoben? -
Super! Danke für eure Tipps!
Ich halte euch auf dem laufenden wie sich die Sache entwickelt!
Gerne, zumal ja auch hier Diskussions-, Streit- und Zumutbarkeitspotenzial besteht. Und, man lernt nie aus... -
Kann man aufgrund dieses Fehlers, welcher durch die Ablesefirma verursacht wurde, zuviel berechnete HK der Vorjahre zurückfordern?
Alleine für die Jahre 2012 und 2011 wären das immerhin 55 EUR.
Ja, denn die sind ja noch nicht verjährt. -
Fred, so traurig wie das alles ist..., aber auch ich vermisse die Frage.
Tipp bzgl. etwaiger Ansprüche: Fachanwalt konsultieren. -
Kaum
BGB § 555a
Erhaltungsmaßnahmen
(1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen).
Als Mietsache interpretiere ich jetzt mal die eigene, nicht die des Obermieters.
Ich würde dem Vorhaben des VM unter Nenneung der Gründe widersprechen und anheimstellen, eine andere praktikable Lösung zu finden. -
Siciliana:
"Hallo, Mieterin A wohnt ..."
- Wofür A, gibt es auch B und C...?"Jetzt ist der Fall aufgetreten, dass der potenzielle Käufer doch die Eigentumswohnung gekauft hat. Der neue Eigentümer möchte sich jetzt den Zutritt zur Wohnung erzwingen,"
- Üblich ist, dass der VM einmal jährlich die Mietsache besichtigen darf."die Bank soll angeblich ein Gutachter vorbei schicken zur Wertschätzung."
- Interessiert den Mieter nicht (würde ich mal sagen).
"Ist es jetzt ein Trick vom neuen Eigentümer um zu sehen im welchen Zustand sie die Wohnung befindet."
- Wurde beantwortet."Auch ist es für ihm einfacher die Miete zu erhöhen."
- Woran machst Du das fest?"Wieso will die Bank jetzt einen Gutachter vorbei schicken, obwohl der neue Eigentümer das Darlehen schon bewilligt bekommen hat?"
- Frage den Eigentümer und/oder die Bank."Soll die Mieterin A, den neuen Eigentümer mit dem Gutachter rein lassen?"
- Ich würde das bestenfalls gestatten, wenn der VM höflich darum bittet, mit Begründung."Darf er Fotos machen?"
- Keinesfalls."Vielen Dank im Voraus Siciliana"
- Da niente. -
Mittlerweile haben wir einen Anwalt eingeschaltet und der Gagfah eine Woche Frist gesetzt, ansonsten würden wir die Miete drastisch kürzen. Was würdet ihr mir empfehlen?
Dasselbe wie der Anwalt. -
Wenn es privat vermietet waere, wuerde ich das vll machen, aber bei ner GmbH bin ich erstmal skeptisch

Wieso......? -
Zu solchen Pippifax verkneife ich mir eine Meinung. Das wird jeder Richter anders beurteilen.
Richtig. Ich würde, um den armen Vermieter vor einem Herzinfarkt zu bewahren, ihm den Betrag überweisen, plus einem Cent, und stressfreie Feiertage wünschen. -
... der Handwerker, der fuer mich bestellt wurde, ja den Heizkoerper in meiner Wohnung untersucht hat
Tipp für Dich: Ich nehme an, Du hast da (auch) die Heimeier-Thermostatregler. Auf 5 stellen, Überwurfmutter lösen (notfalls vorsichtig mit einer Rohrzange), Kopf abmehmen, den Betätigungsstift des Ventils mit einem Tropfen Öl versehen und mehrmals 'reindrücken und 'rauskommen lassen. Dann den ThKopf wieder draufschrauben. Mutter halbfest anziehen (äh, klingt ja fast luschtich...). Gewünschte Temperatur einstellen, bspw. 3 für 21°. -
Paragraf 535
Uups, sorry, falsche Nummer gemacht...:o -
ist es rechtens, dass ich in so einem Fall die Reparatur der defekten Heizung zahle?
Nein, denn die Kleinreparaturklausel betrifft Gegenstände, die dem dauernden Zugriff des Mieters unterliegen, bspw. Tür- und Fenstergriffe, Schalter, Wasserhähne u. dgl.
Das Entlüften von Heizkörpern und Nachfüllen von Ausgleichsbehältern gehört bestimmt nicht dazu. Siehe auch § 435 BGB. -
Hast du schon mit den Vermieter gesprochen? Evtl. gibt es eine Lösung, dass du etwas machst, aber nicht alles.
Eine für beide Seiten gangbare und stressfreie Lösung ist oft, dass der VM dem Mieter die Materialien zur Verfügung stellt (er kann sie auch steuerlich absetzen) und der Mieter renoviert. Aber das ist Verhandlungssache und setzt guten Willen auf beiden Seiten voraus... -
Hallo Nina7,
Mietminderung ist ein diffiziles Thema, welches oft noch einen kostspieligen Rattenschwanz hinterherziehen kann.
Auch ich würde aus der Bruchbude ausziehen und hoffe für Dich, dass Du rechtskräftig und termingerecht gekündigt hast. -
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tenant05:
"Nun bin ich ja schon ausgezogen, auch in dem Glauben, der ja durch die ganzen EMail Bestätigungen genährt wurde, dass das alles klappt."
- Ausziehen kannste wann Du willst.... nur, Miete musste bis zur rechtsgültigen Beendigung des Mietverhältnisses weiterzahlen."Dann kann also, trotz der ganzen Vorgeschichte, der Vermieter sagen, dass das mit dem Nachmieter doch nicht geklappt hat und ich muss folglich bis Dez 2015 doppelt Miete zahlen? Das wäre ja ein Ding!"
- Richtig. -
Ich bezweifele, dass die Kündigung überhaupt rechtswirksam war, denn bei der vereinbarten Mindestmietdauer bis Dez. 2015 wäre hier doch wohl eher ein Mietaufhebungsvertrag angesagt gewesen.
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Auch gibt es spezielle gesetzliche Bedingungen, die die Eigenbedarfskündigung erfüllen muss. Man sollte jedoch erstmal auf die schriftliche Kündigung warten.
... und vor allem auf die Begründung. Wir werden dann sicherlich von der Mama wieder lesen...
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