20€ Betriebskosten

  • Kann und soll meine Tochter das so schreiben ?


    Ich werde Dir per PN meine Meinung mitteilen. Wohlgemerkt: Meinung, nicht (verbotene) Rechtsberatung.
    Kommando zurück, keine PN.

    Hier sind jetzt bereits zwanzig Beiträge gewesen. Fragen:
    1. Von wann bis 15.11.2014 war das Mietverhältnis?
    2. Ab 16.11.2014 neuer Mieter drinnen?
    3. Für welchen Zeitraum wird die Nachforderung von 20€ mtl. erhoben?

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (20. Dezember 2014 um 16:43)

  • Ich werde Dir per PN meine Meinung mitteilen. Wohlgemerkt: Meinung, nicht (verbotene) Rechtsberatung.
    Kommando zurück, keine PN.

    Hier sind jetzt bereits zwanzig Beiträge gewesen. Fragen:
    1. Von wann bis 15.11.2014 war das Mietverhältnis?

    Von 01.06.20^4 bis 15.11.2014
    2. Ab 16.11.2014 neuer Mieter drinnen?

    Seit dem 15.11.2014 , da war auch Übergabe was Tochter schriftlich hat.

    3. Für welchen Zeitraum wird die Nachforderung von 20€ mtl. erhoben?

    In dem Brief steht nur " im Ihnen die KautionsUrkunde zukommen zu lassen, überweisen sie bitte den auf der Abrechnung aufgeführten Betriebskosten 2014"

    Auf angebliche Abrechnung steht NUR 01.12.2014 Einbehalt BK 2014 (20,00/Monat) mehr steht da nicht.

  • Zitat

    In dem Brief steht nur " im Ihnen die KautionsUrkunde zukommen zu lassen, überweisen sie bitte den auf der Abrechnung aufgeführten Betriebskosten 2014"


    Ich dachte du hättest verstanden, was ich dir sagen wollte. Oder wolltest du einfach mal ein "like" vergeben?
    Der will diese 20€ als Sicherheit für mögliche Nachzahlungen! Alternativ könnte er auch die Kautionsurkunde, die ihr offensichtlich zurück haben wollt, bis Ende 2015 behalten. Was ist euch lieber?
    Hätte deine Tochter beispielsweise 600€ Kaution in bar bezahlt, könnte er eine Teilsumme auch einbehalten. Schätzungsweise geht das mit einer Urkunde nicht.
    So schwer kann das doch nicht zu verstehen sein.

  • Zu dem wurde die Wohnung am 15.11.2014 dem neuen Mieter übergeben, es wurde aber die Miete für den kompletten Monat noch per Lastschrift einbehalten.

    Und in dem Brief von dem Vermieter wird die zuviel bezahlte miete nicht erwähnt, obwohl der Nachmieter ab dem 15.11.2014 selber Mete bezahlt.

    Tochter hat einen Brief erstellt aber noch nicht versendet...

    Kann sie den Brief so senden !!

    Hier ein Beispiel:

    "Sehr geehrter ........,
    bezüglich ihres Schreibens vom 01.12.2014, welches ich am 12.12.2014 per Post erhalten habe möchte ich Stellung nehmen.

    Zu denen in Rechnung gestellten Betriebskosten 2014 (20,00EUR/Monat)habe ich folgendes anzumerken. Die Betriebskosten in Höhe von 70,00 EUR wurden mir seit dem 01.06.2014 (Beginn des Mietverhältnisses) monatlich zusammen mit der Grundmiete und den Heizkosten von meinem Konto abgebucht. Da ich noch keine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 erhalten habe, kann ich die in Rechnung gestellten 120,00 EUR nicht nachvollziehen und möchte daher abwarten bis eine solche Betriebskostenabrechnung vorliegt.
    Zudem wurde mir am 01.11.2014 die Gesamtmiete von 399,00 EUR für den Monat November von meinem Konto abgebucht. Da jedoch das Mietverhältnis zum 15.11.2014 beendet worden ist, müssen Sie mir noch eine Rückzahlung von insgesamt 199,50 EUR auf mein Konto überweisen. "


    Kann und soll meine Tochter das so schreiben ?

    Mit den 20€ haben wir verstanden, wir haben eine andere Frage gestellt bezüglich Brief den Tochter aufgesetzt und zwecks Guthaben der Miete...

  • Wenn das mit den 20€ verstanden wurde, warum dreht sich dann der komplette erste Absatz des Briefes um diese 20€?

    Und wenn es verstanden wurde, warum bittet man dann nicht darum die 120€ mit der ausstehenden Rückzahlung in Höhe von 199,50 zu verrechnen, sofern man die Urkunde schnellstmöglich zurück haben will?

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