Kostentraeger bei defekter Heizung

  • Hallo,

    Bei mir ging ein paar Tage nach Anbruch der Heizsaison die Heizung nicht.
    Habe ein paar Nachbarn gefragt (nicht alle) und bei denen ging sie.
    Ich hab dann den Vermieter informiert und der hat nen Handwerker bestellt.
    Der war 5 mins da, hat die Heizung entlueftet und gemeint, dass das Problem vll im Keller liegt, aber da muss man mal abwarten und ist wieder gegangen.
    Die Heizung ging dann ein bisschen, lauwarm, ich hab gedacht ich warte noch etwas ab wie der Handwerker gesagt hat, es war ja noch warm draussen.
    Wenige Tage spaeter haben andere Handwerker, unabhaengig von mir und meinem Problem, im Keller rumgedoktort und dann ging die Heizung perfekt.
    Der Handwerker, der bei mir war, hat eine Rechnung in Hoehe von 70 Euro gestellt und die soll laut Vermieter ich bezahlen, weil es eine Kleinreparatur ist.

    In meinem Mietvertrag steht auch drin, dass ich Kleinreparaturen evtl selber zahlen muss, aber ist es rechtens, dass ich in so einem Fall die Reparatur der defekten Heizung zahle?

    Herzlichen Dank im Voraus!
    Jan

  • ist es rechtens, dass ich in so einem Fall die Reparatur der defekten Heizung zahle?


    Nein, denn die Kleinreparaturklausel betrifft Gegenstände, die dem dauernden Zugriff des Mieters unterliegen, bspw. Tür- und Fenstergriffe, Schalter, Wasserhähne u. dgl.
    Das Entlüften von Heizkörpern und Nachfüllen von Ausgleichsbehältern gehört bestimmt nicht dazu. Siehe auch § 435 BGB.

  • Diese Klausel habe ich gelesen, aber ich bin mir nicht sicher was hier gilt, weil der Handwerker, der fuer mich bestellt wurde, ja den Heizkoerper in meiner Wohnung untersucht hat und das wurde in Rechnung gestellt.
    Die Handwerker, die anscheinend die Heizung im Keller repariert haben, waren unabhaengig von mir.

  • Reparaturen an der Heizungsanlage, wozu auch die Heizkörper gehören, hat ausschließlich der Vermieter zu tragen.

    Auch dann wenn die Kosten unter dem Betrag für Kleinreparaturen liegen.

    Begründung:

    Auf das "innenleben" der Heizkörper und -rohre hast Du als Mieter keinen häufigen Zugriff. Eigentlich ja gar keinen.

    Ergo greift hier die Kleinreparaturklausel nicht.

  • ... der Handwerker, der fuer mich bestellt wurde, ja den Heizkoerper in meiner Wohnung untersucht hat


    Tipp für Dich: Ich nehme an, Du hast da (auch) die Heimeier-Thermostatregler. Auf 5 stellen, Überwurfmutter lösen (notfalls vorsichtig mit einer Rohrzange), Kopf abmehmen, den Betätigungsstift des Ventils mit einem Tropfen Öl versehen und mehrmals 'reindrücken und 'rauskommen lassen. Dann den ThKopf wieder draufschrauben. Mutter halbfest anziehen (äh, klingt ja fast luschtich...). Gewünschte Temperatur einstellen, bspw. 3 für 21°.

  • Einen direkten Zugriff auf das Ventil haben Sie. Wäre also korrekt.
    Ein Rechtsverdreher würd hier behaupten, das man keinen Zugrif auf den Stift habe. Wäre also nicht korrekt.

    Zu solchen Pippifax verkneife ich mir eine Meinung.
    Das wird jeder Richter anders beurteilen.

  • Zu solchen Pippifax verkneife ich mir eine Meinung. Das wird jeder Richter anders beurteilen.


    Richtig. Ich würde, um den armen Vermieter vor einem Herzinfarkt zu bewahren, ihm den Betrag überweisen, plus einem Cent, und stressfreie Feiertage wünschen.

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