Beiträge von Berny

    amargosa:

    "Das heißt, separte Zähler sind zwingend vorgeschrieben?"
    - Ja, dadurch wäre die separate Verbraucherfassung=Berechnung erst möglich.

    "kann die separate Erfassung nicht in alten Häusern umgangen werden, wenn das nachträgliche Anbringen separater Zähler mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre?"
    - Interessiert den Gesetzgeber bzgl. der Heizkostenberechnung nicht. Beim Wasserverbrauch darf, falls der Einbau von Zwischenzählern zu kostenaufwändig wäre, mietflächenanteilig abgerechnet werden.

    "Da es aber definitiv nur einen Stromzähler gibt, frage ich mich halt, wie die Kosten für den Betriebsstrom ermittelt wurden, denn diese wurden ja immer auf alle Parteien umgelegt..."
    - Dieses "Problem" habe ich in meinem MFH insofern "gelöst", als dass ich die Stromkosten hälftig aufteile in Allgemein- und Heizungsbetriebsstrom.

    "Eine Abrechnung nach qm ist auch nicht ohne, da ich von mindestens einer Familie weiß, dass sie die Heizung immer voll aufgedreht haben und dann bei tropischen Temperaturen und offenen Fenstern im T-Shirt dasitzen..."
    - Einer der Gründe für die Anwendung der HeizkostenVO.

    "Bin weiterhin ratlos, will wie schon erwähnt dem Vermieter auch nicht ans Bein pissen, ihm allerdings ein paar konstruktive Vorschläge zu machen wär wohl dringend angezeigt."
    - Dann mach' mal...:cool:

    Artur_S:

    "Ja so sehe ich das eigentlich auch, aber aktuell hat der Untermieter einen Vertrag mit dem Mieter abgeschlossen. Und er wird mir gegenüber einfach als Untermieter bezeichnet. Ist das so in Ordnung?"
    - Dient der Kommunikationsvereinfachung.

    "Kann man das einfach so machen und vor allem noch ohne meine Zustimmung?"
    - Frage ernst gemeint?

    wir hatten am 02.01.15 unsere nebenkostenabrechnung samt immens hoher nachzahlung in der post.
    die dame behauptet sie habe die abrechnung am 31.12.14 (also fristgerecht??) eingeworfen, jedoch gibt es ja keinen beweis dafür...!!


    Auch hier wirst Du keine Zeugen finden...

    Hallo John,

    "Mir ist aufgefallen, dass (im Gegensatz zu den vergangenen 4 Jahren) Wartungs- und Prüfungskosten der Heizungsanlage in Höhe von fast 500 EUR angefallen sind"
    - Auf Verlangen ist der VM verpflichtet, dem M die Originalrechnungsbelege zur Einsicht vorzulegen.
    Investitionen hat der VM zu finanzieren, regelmässig wiederkehrende Kosten sind jedoch (umlegbare) Betriebskosten.

    amargosa, wie mein Vorproster schon schrieb...

    Die Heizkosten muss der Hauseigentümer bzw. Vermieter zwingend nach der Heizkostenverordnung abrechnen.
    Eine Wasserverbrauchsermittlung auf dem Differenzprinzip wenn ein Zähler fehlt ist nicht statthaft.
    Der Allgemeinstromverbrauch das Hauses ist zwingend zu unterteilen zw. Allgemein- und Heizungsanlagenbetriebsstrom.

    H Hamburg:

    "wenn deine Schwester nur diese zwei Sätze im Mietvertrag hat, dann sehe ich keine Grund, dass die Vereinbarung ungültig sein sollte. Zu einer kompletten Renovierung scheint ihr aber nicht verpflichtet zu sein. Ihr müßt die Wohnung lediglich in einem vertragsgemäßen Zustand zurückgeben. Vielleicht sehen einige Räume ja noch vernünftig aus."
    - Richtig.

    "Ich sehe es so: Vertrag ist Vertrag"
    - Auch richtig.

    "und wofür hat man Familie und Freunde. Die Kosten für Farbe und Material werden ihr in der näheren Verwandschaft schon zusammenkriegen und dann müßt ihr halt alle ran und die Wohnung renovieren. Es sein denn, es ist allen egal, ob eure Schwester mit einer Schuld gegen den Vermieter die Wohnung verläßt."
    - Was soll denn dieser geistige Dünnpfiff? Es sieht doch so aus, dass dieser Aufwand garnicht erforderlich ist, da nicht feststeht, wie der Zustand der Mietsache ist UND wie sie zurückzugeben ist. Ich tippe auf besenrein und ohne Beschädigungen.

    "Das Angebot einer besenreinen Übergabe ist doch gar nichts. Kein Wunder dass dem Vermieter das zu wenig ist."
    - Richtig, denn es fehlt: "ohne Beschädigungen".:p

    Sie ist nicht nur rechnerisch falsch, sondern auch inhaltlich.
    Ich ziehe nur mal den Posten Grundsteuer raus.
    Da steht Gesamt 448 - was 448? Euro, Birnen, Äppel?
    Es steht keine Gesamtwohnfläche, keine Gesamtkosten, jedenfalls nicht ersichtlich, in der Abrechnung, nicht deine Wohnfläche, nicht wirklich die Kosten für die Wohnung ... etc. etc.


    Bei der oberen Abrechnung steht "Alle Geldbeträge in EUR", jedoch (auch) ich vermisse Aufteilungsschlüssel, hier kann man nur raten, bspw. über Prozente, was jedoch nicht Empfängeraufgabe sein kann.

    Nur weil der Hausmeister seinen Arsch nicht bewegt? Das ist sein Job, er bekommt dafür Geld. Er hat sich den ganzen Sommer nicht blicken lassen weil er an seinem Eigenheim gebaut hat. Ob er vom Vermieter den Auftrag, die Leitung zu legen, bekommen hat oder nicht entzieht sich meiner Kenntnis.


    Dann wird es doch eigentlich höchste Zeit, dass Du Dich mal schriftlich an die Verwaltung=dessen Arbeitgeber=Deinen Vermieter wendest.
    Hast Du Wohn- oder Gewerberaum gemietet?

    NoName,
    gehörst Du ebenfalls zu der immer grösser werdenden Anzahl von Leuten mit zwei linken Händen bzw. zu denen, die lieber jammern und auf ein Wunder warten? Ich hätte schon längst eine Doppelader Klingeldraht verlegt, falls wirklich keine alten Leitungen zu fnden wären - oder erst dann angemietet, wenn ich sicher gewesen wäre, dass Leitungen vorhanden sind.

    Wenn sonst kein Schimmel vorhanden war, dann liegt es daran, das 3 Wochen nicht gelüftet wurde. Die Heizung allein beseitigt keinen Schimmel.
    Rücken Sie das Mobilar etwas weiter weg von der Wand und säubern Sie die Flecken und gut ist. Entferner erhalten Sie im Baumarkt.


    Ich hatte Schimmelbildung schon mal mit DanClorix erfolgreich bekämpft. Und ja, Luftbewegung ist sehr hilfreich, bspw. mit einem Heizlüfter, aber nur während seiner Anwesenheit...

    Wenn Sie auf Grund der Schätzung eine Gutschrift erhalten haben, könnte das bei genauer Überprüfung auch nach hinten losgehen.
    Ich will Sie da nicht abhalten von, nur den Gedanken sollten Sie aber doch im Hinterkopf haben.


    Genau. Denn es könnte ja auch die anteilige HK-Abrechnung nach der Heizgradtagetabelle gemacht worden sein.
    Und beim Wasser weiss man ja auch nicht, ob der Fragesteller über-, unter- oder durchschnittlich viel verbraucht hatte.

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