amargosa:
"Das heißt, separte Zähler sind zwingend vorgeschrieben?"
- Ja, dadurch wäre die separate Verbraucherfassung=Berechnung erst möglich.
"kann die separate Erfassung nicht in alten Häusern umgangen werden, wenn das nachträgliche Anbringen separater Zähler mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre?"
- Interessiert den Gesetzgeber bzgl. der Heizkostenberechnung nicht. Beim Wasserverbrauch darf, falls der Einbau von Zwischenzählern zu kostenaufwändig wäre, mietflächenanteilig abgerechnet werden.
"Da es aber definitiv nur einen Stromzähler gibt, frage ich mich halt, wie die Kosten für den Betriebsstrom ermittelt wurden, denn diese wurden ja immer auf alle Parteien umgelegt..."
- Dieses "Problem" habe ich in meinem MFH insofern "gelöst", als dass ich die Stromkosten hälftig aufteile in Allgemein- und Heizungsbetriebsstrom.
"Eine Abrechnung nach qm ist auch nicht ohne, da ich von mindestens einer Familie weiß, dass sie die Heizung immer voll aufgedreht haben und dann bei tropischen Temperaturen und offenen Fenstern im T-Shirt dasitzen..."
- Einer der Gründe für die Anwendung der HeizkostenVO.
"Bin weiterhin ratlos, will wie schon erwähnt dem Vermieter auch nicht ans Bein pissen, ihm allerdings ein paar konstruktive Vorschläge zu machen wär wohl dringend angezeigt."
- Dann mach' mal...![]()