Hallo zusammen und noch ein frohes Neues Jahr!
Ich habe kurz vor Jahresende die Nebenkostenabrechnung des Vermieters der alten Wohnung erhalten.
Hier gab es einen ziemlichen Schock, trotz (hochgerechnet) weniger Verbrauch sind die Heizungskosten und Warmwasserkosten stark gestiegen und führen zu einer geforderten Nachzahlung
Mir ist aufgefallen, dass (im Gegensatz zu den vergangenen 4 Jahren) Wartungs- und Prüfungskosten der Heizungsanlage in Höhe von fast 500 EUR angefallen sind und in den verbrauchsabhängigen Faktor eingeflossen sind, so dass dieser extrem angestiegen ist.
Diese Kosten sind nur allgemein als "Wartungs- und Prüfungskosten" ausgewiesen mit Datum. Anhand des Datums vermute ich, dass es sich um die Erstinstallation der Legionellenfilter sowie der Legionellenprüfung handelt (was ja gesetzl. vorgeschrieben wurde).
Hier meine Fragen:
Sofern es sich tatsächlich um Installationskosten der Legionellenfilter (gesetzl. gefordert in Mieteinheiten mit 2+ Parteien) handelt, sind diese dann überhaupt umlegbar auf die Mieter? Ich habe bei meiner Recherche oft etwas von "umlegbar, wenn wiederkehrend" etc. gelesen, aber solche Erstinstallationen wären ja nicht wiederkehrend, oder wie ist das einzuschätzen?
Hat sich jemand auch mit dem Thema auseinandergesetzt und weiß hier Rat oder hat eine Einschätzung?