Beiträge von Berny

    Weiterhin geht Dich das Vertragsverhältnis zu seinem Vermieter, frank und frei gesagt, erstmal nix an. Wirst also hier nichts machen können, auch wenn das vielleicht auf den ersten Blick ungerecht erscheint.


    So isses... nennt sich freie Marktwirtschaft. Und eine echte Notlage wurde auch nicht ausgenutzt.

    Und was denkt er, wenn er 2 WaMa im Keller sieht? Doch bestimmt nicht, dass diese mit Hausstrom betrieben werden.


    Tja, der Mieter hat vielleicht garnichts (nach)gedacht, und der VM hat sich auch nicht veranlasst gefühlt, aufzuklären...:confused:

    So krass sehe ich das nicht, denn der Mieter hätte mglw. seine Wama ebenfalls im Keller mit Hausstrom betreiben können.
    Ds sicher schon. Aber als Argument schwächelt es dennoch etwas.


    Denke ich nicht, denn der Mietinteressent hat möglicherweise die Mietsache und das Haus vor Anmietung besichtigen können.

    Magma:

    "Es handel sich nicht um ein Studentenwohnheim"
    - Auch nicht um eine so. Werkswohnung?

    "Im Vertrag steht folgendes unter §2 Mietzeit, 1.b)
    "Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Teil zum Schluss eines Kalendermonats"
    - Falsch. Richtig wäre "bis zum dritten Werktag d.M."

    "unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werde."
    - Falsch. Richtig wäre "zum Ablauf des übernächsten Monats".

    "Kündigung ist nur zu Semesterbeginn also auf den 1.10. eines jeden Jahres möglich."
    - Nicht zulässig, da Benachteiligung des Mieters.

    Es ist ärgerlich die Miete doppelt zu tragen, zumal meiner Tochter gekündigt wurde.
    Im übrigen wurde ihr mündlich gekündigt was formal ja nicht richtig ist, können wir dann nicht vielleicht fristlos zum 28.02.15 kündigen?


    Uups, also wurde Ihr rechtskräftig noch garnicht gekündigt. Für eine Fristlose ihrerseits sehe ich keine belastbare Begründung. Sie könnte bestenfalls jetzt "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" (das Datum braucht nicht angegeben zu werden [so kann man übrigens eigentlich JEDEN Vertrag kündigen]) kündigen. Und das natürlich nachweislich schriftlich. Der Zeitpunkt wäre dann allerdings erst der 30.04.15 - es sei denn, die VMn lässt sich auf einen Mietaufhebungsvertrag zu einem beliebigen (früheren) Zeitpunkt ein.

    Mainschwimmer:

    "Das sehe ich aber ganz anders. Wenn Mieter ihre privaten Waschmaschinen mit Hausstrom betreiben, dann ist das ganz einfach Betrug an dem Mieter, der sich an den Kosten beteiligen muss, aber in seiner Wohnung wäscht."
    - So krass sehe ich das nicht, denn der Mieter hätte mglw. seine Wama ebenfalls im Keller mit Hausstrom betreiben können.

    "Hier muss schnellstens ein Zwischenzähler installiert werden, damit die Verursacher, und nur die, den Verbrauch zahlen müssen."
    - Muss garnicht. Ich habe bspw. in dem von mir verwalteten MFH im Keller für jede Wama separate Wasseranschlüsse mit Zwischenzählern installieren lassen, und alle Stromzuführungen sind von mir mit eigenen Sicherungen an den Zählern der Mieter angeschlossen.

    Hallo Berny,
    meine Tochter ist in ein unmöbliertes Zimmer gezogen. Küche, Diele, Bad waren zur gemeinsamen Nutzung.
    LG
    Tina


    Dann gilt die gesetzliche Frist, also der 31.03.
    01.d.M. gibt es übrigens nicht als Kündigungsdatum, sondern immer das Monatsende.

    Den anderen Posts nach zu urteilen scheinst du ja echt beliebt zu sein hier mit deiner Art und Weise...hast echt was erreicht mit deinem Wissen..Hut ab!


    Danke! Neid muss man sich eben erkaufen, Mitleid gibt's umsonst.
    Und weiterhin viel Spass bei den Einparkversuchen. Kauf Dich Trabbi, hat mich auch gehelft.

    christkind,
    ich kann Dir keine Hoffnung machen. Es war Deine freie Entscheidung, die Wama in der Wohnung an Deinem Strom zu betreiben. Bei der Anmietung hättest Du Dich geschickter verhalten sollen. Der VM ist nicht verpflichtet, Installationen zu verändern.

    Nächstes Problem ist, dass der "neue" Vermieter lt. seiner Aussage nicht die Gesamte Kaution vom "alten" Vermieter übergeben bekommen hat.


    ... sagt er...
    Halte Dich an Deinen (jetzigen) Mietvertragspartner. Sein Problem, wenn er beim Erwerb der Immobilie geschlafen hat.

    Ich sehe das eindeutig als Reparatur. Vergilbte Rauchmelder austauschen ist keine Wartung. Ein Batteriewechsel wäre das wohl eine.


    Knapp daneben... Der TE schrieb u.a.: "Der MA der Firma Thiele sagte "Die Batterien sind alle, die Dinger sind auch schon ganz schön vergilbt - die tausche ich aus."
    Wenn im MV nichts diesbzgl. vermerkt ist, würde ich eine Kostenübernahme ablehnen.

    flow.erin,

    hierbei handelt es sich nur anscheinend um Mietrecht.
    Dem Vermieter steht die Bezahlung der Heizkosten durch den/die Mieter zu. Bei mehrern Mietern haftet jeder gesamtschuldnerisch.
    Wie Ihr das unter Euch aufteilt, ist mietrechtlich egal, also Eure Angelegenheit. Um Eure Mathematikkenntnisse zu fordern, hier noch die Heizgradtabelle, wo die unterschiedlichen Temperaturen der einzelnen Monate berücksichtigt werden: Gradtagzahl ? Wikipedia Runterscrollen bis Anwendung.

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