Beiträge von Berny

    dobbylan:

    "Ich sehe nicht wie das zu verhindern gewesen wäre (auch nicht durch das Melden beim Vermieter),"
    - Doch, durch rechtzeitige Vorsorge. Stichwort: Schadensminderungspflicht.

    "sondern sehe das als den typischen Verschleiß"
    - das lass' Dir mal von einem neutralen Gutachter bestätigen.

    "in einer Mietwohnung an. Liege ich damit so falsch?"
    - Ja, wenn Du meinst, dass sowas nur in Mietwohnungen passiert...

    Naja, im Gegensatz zu Dir hat er aber einen Job. Von daher unterstelle ich ihm sogar den Willen zu arbeiten.
    Als Altenpfleger macht man sich die Finger dreckig? Ich bin mal kurz weg meine Oma vor dem groben Altenpfleger retten...


    Treibt sie mal weiter in die Enge... Bin gespannt, welche Ergüsse da noch von ihr zu erwarten sind...:o

    Mieterin ist meine Freundin. Aber sie ist nicht benannt worden, dadurch das sie eingezogen ist und miete gezahlt hat ist daraus ein Vertrag geworden
    Gut dann reiche ich die Kündigung mit der 3 Monatigen frist und gleichzeitig werde ich für den Schlüssel eine frist von 2 Tagen beim ihm einreichen.
    Und dann bin ich gespannt was passieren wird.


    ... worüber Du uns sicherlich berichten wirst...

    Das Jammern kommt in dem Fall von Leuten, die keine Ahnung von Wirtschaft und Politik haben.
    Hieran merkt man wieder, dass Du von Politik und Wirtschaft null Plan hast. Aber Hauptsache meckern, gell? Hierzu gehört es übrigens, auch mal konstruktive Ideen einzubringen. Jeder kann politisch aktiv werden, auch Du.


    Tipp für die Beschwerdeführerin: Die politische Opposition hat stets ein offenes Ohr für Leute wie Dich.

    sabine564:

    "Kann ich diese ganzen Mängel wie bereits oben beschrieben mit der Miete für März / April gegenrechnen?"
    - Nein, das wäre rechtswidrig, und Du müsstest Konsequenzen befürchten.

    "Ziehe auf jeden Fall, Ende des Monats aus."
    - Ausziehen kannste wann Du willst...

    "Und bin auch nicht bereit, weiter Miete zu zahlen."
    - Du schuldest Mietezahlung (incl. Nebenkosten) bis zum Ablauf des Mietvertrags.

    "Gibt es hier evtl. die Möglichkeit der fristlosen Kündigung, wg. Vortäuschung falscher Tatsachen?"
    - M.E nein.
    - Falls Du noch nicht zum nächstmöglichen Termin (30.04.2015) gekündigt haben solltest, würde ich Gas geben. Bis morgen 18:00 muss der VM die Kündigung nachweislich bekommen.

    Du weißt seit fast einem Jahr, dass die Miete an den falschen Mieter gegangen ist und der jetzige Vermieter auf sein Geld wartet, richtig?
    Warum hast Du in dieser Zeit nicht versucht, die offene Miete beim aktuellen Vermieter abzustottern? Und wenn es nur 10 € im Monat sind?


    ... worauf sie ja unbeirrt die Antwort verweigert. So hält sich mein Beileid sehhr in Grenzen.

    Also würdet ihr von der fristlosen Kündigung abraten und gegen die klausel "24" vorgehen ?
    Was würdet ihr denn machen ?
    Würdet ihr ein Verfahren riskieren zwecks der ungültigen klausel?
    Sind Fristen frei wählbar?


    Ich sage hierzu nichts mehr. Ihr scheint ja wohl keine Ruhe geben zu wollen. Mit diesem "Mietvertrag" (WER ist überhaupt der darin benannte Mieter?) kann man sich den Hintern abputzen.

    Wer ist denn nun dieser Vormieter? Da fehlt mir der Zusammenhang.
    Wie kommt hier nun Dein Vater ins Spiel??


    So richtig, also wie der Fragesteller es womöglich gemeint hat, habe ich es (auch) nicht verstanden.
    Seine Frage, was er nun machen soll: Sich an seinen Vermieter wenden.

    Nakz,

    "Ich habe meine Wohnung gekündigt laut Mietverhältnis müsste ich die Wohnung am 01.04.2015 verlassen."
    - Falsch. Laut Mietvertrag müsstest Du die Mietsache am 31.03.2015 dem Vermieter zurückgeben.

    "Hab mit der Vermieterin gesprochen und durfte mir einen Nachmieter suchen das habe ich auch gemacht."
    - Das ist unverbindlich und verpflichtet die VMn nicht, mit dem Interessenten einen MV abzuschliessen.

    "Hab den Typen gesagt wenn er die Wohnung haben will das ich sie un-gestrichen abgebe damit war er auch einverstanden."
    - Wer ist "Typ"? Falls Du den Mietinteressenten meinen solltest: Das ist letztendlich Angelegenheit zw. ihm und der VMn.

    "Wohnungsübergabe sollte er den Mietvertrag unterschrieben mitbringen hat er nicht sein Vater muss Bürgen er wohnt weiter weg und hatte es angeblich schon abgeschickt."
    - Ich werde Dir hier keinen Deutschunterricht erteilen.

    "Wohnungsübergabe hat er dann Stress gemacht weil die Wohnung un-gestrichen und im Protokoll festgehalten werden sollte das die Wohnung un-renoviert übergeben wurde aber das er die Wohnung mit weißen Wänden übergeben würde."
    - Ich werde Dir hier keinen Deutschunterricht erteilen.

    "Die Email:heute um 11 Uhr hat die Übernahme der Wohnung unter Vorbehalt stattgefunden, da der Mietvertrag noch nicht von meinem Vater zurückgekommen"
    - Eine (die) Wohnung kann ausschliesslich von der Vermieterin oder ihrem Beauftragten übenommen bzw. übergeben werden.

    "Es gab eine hitzige Diskussion, da der Vormieter die Wohnung stark abgewohnt hat, ich aber die Renovierung nicht übernehmen wollte.
    Im Mietvertrag ist unter Punkt 10.2 eindeutig geregelt, dass die Wohnung fachmännisch renoviert übergeben werden soll."
    - Dann halte Dich mal daran!

    "Durch die starke Nikotinbelastung müsste ich nun Schritte einleiten, die über den Rahmen einer normalen Renovierung hinausgehen. Der Hausmeister hat mir empfohlen, eine Spezialfarbe zu verwenden, da normale Dispersionsfarbe einen solchen Mangel nicht decken könnte.
    Eine Recherche ergab einen 3-4 fachen Preis einer so genannten "Nikotinsperre" gegenüber normaler Wandfarbe. Die Farbe hat jedoch den Nachteil, dass die bauphysikalischen Eigenschaften der Wand verändert werden würden. Die Poren würden quasi "zugeklebt" und die Wand kann nicht mehr atmen - somit kann es selbst bei Nachbarn zu einer erhöhten Schimmelgefahr kommen."
    - Der HM hat recht.

    "Um diesen neuen Problemem aus dem Weg zu gehen, müsste ich also einen Fachbetrieb mit der Renovierung beauftragten. Der Hausmeister äußerte auf Nachfrage des Vormieters, ..."
    - Deines Vormieters... ist der denn noch aktuell??

    "dass mit über 200 EUR zu rechnen sei. Der Hausmeister selbst sagte zu mir, er würrde selbst die Wohnung in diesem Zustand nicht übernehmen."
    - Ich habe inzwischen die Erfahrung gemacht, dass Fachunternehmen heutzutage für einen Raum an die 900 (neunhundert) Euro nehmen.

    "Da der Vormieter anwesend war und angedroht hat, doch lieber an einen anderen zu vermieten, ..."
    - Nee nee, Dein Vormieter hatte bestimmt nicht an Dich vermietet - dank' mal nach!

    "Bei der ersten Besichtigung ist die schlechte Qualität der Wände nicht erkennbar gewesen (22 Uhr Abends)."
    - Spielt rechtlich keine Geige.

    "Und gerade eben hab ich eine Email bekommen: Mein Vater macht Stress wegen dem schlechten Zustand der Wohnung.
    Die Wohnung ist Perfekt nur die Wände sind nicht gestrichen hab ihm sogar gesagt das ich die Farbe zahlen würde obwohl ich es nicht muss weil wir das vorher so besprochen haben das ich nichts bezahle Hausmeister war sogar dabei."
    - Ich würde mich an die VMn wenden, denn sie hat das Sagen.

    "Wie ist das muss er die Wohnung trotzdem nehmen weil alles ja bei der Wohnungsübergabe besprochen wurde oder hat er das recht noch abzuspringen ?"
    - Ja, falls er den MV noch nicht unterschrieben hat.

    "Es wurde vorher eine Bürgschaft gemacht wo er mit seinem Vater diese Unterschrieben hat. Wenn ja wer bezahlt die Kosten für den Monat ?"
    - Notfalls der Bürge.

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