Wohnungsübergabe(Hilfe) =(

  • Hallo,

    Ich habe meine Wohnung gekündigt laut Mietverhältnis müsste ich die Wohnung am 01.04.2015 verlassen.
    Hab mit der Vermieterin gesprochen und durfte mir einen Nachmieter suchen das habe ich auch gemacht.
    Hab den Typen gesagt wenn er die Wohnung haben will das ich sie un-gestrichen abgebe damit war er auch einverstanden.
    Wohnungsübergabe sollte er den Mietvertrag unterschrieben mitbringen hat er nicht sein Vater muss Bürgen er wohnt weiter weg und hatte es angeblich schon abgeschickt. Wohnungsübergabe hat er dann Stress gemacht weil die Wohnung un-gestrichen und im Protokoll festgehalten werden sollte das die Wohnung un-renoviert übergeben wurde aber das er die Wohnung mit weißen Wänden übergeben würde.
    Hausmeister war dabei komplett auf meiner Seite. Hat sich danach auch richtig über den Typen aufgeregt.
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    Die Email:heute um 11 Uhr hat die Übernahme der Wohnung unter Vorbehalt stattgefunden, da der Mietvertrag noch nicht von meinem Vater zurückgekommen

    Es gab eine hitzige Diskussion, da der Vormieter die Wohnung stark abgewohnt hat, ich aber die Renovierung nicht übernehmen wollte.
    Im Mietvertrag ist unter Punkt 10.2 eindeutig geregelt, dass die Wohnung fachmännisch renoviert übergeben werden soll.

    Durch die starke Nikotinbelastung müsste ich nun Schritte einleiten, die über den Rahmen einer normalen Renovierung hinausgehen. Der Hausmeister hat mir empfohlen, eine Spezialfarbe zu verwenden, da normale Dispersionsfarbe einen solchen Mangel nicht decken könnte.
    Eine Recherche ergab einen 3-4 fachen Preis einer so genannten "Nikotinsperre" gegenüber normaler Wandfarbe. Die Farbe hat jedoch den Nachteil, dass die bauphysikalischen Eigenschaften der Wand verändert werden würden. Die Poren würden quasi "zugeklebt" und die Wand kann nicht mehr atmen - somit kann es selbst bei Nachbarn zu einer erhöhten Schimmelgefahr kommen.

    Um diesen neuen Problemem aus dem Weg zu gehen, müsste ich also einen Fachbetrieb mit der Renovierung beauftragten. Der Hausmeister äußerte auf Nachfrage des Vormieters, dass mit über 200 EUR zu rechnen sei. Der Hausmeister selbst sagte zu mir, er würrde selbst die Wohnung in diesem Zustand nicht übernehmen. Da der Vormieter anwesend war und angedroht hat, doch lieber an einen anderen zu vermieten, habe ich mich stark bedrängt gefühlt.

    Bei der ersten Besichtigung ist die schlechte Qualität der Wände nicht erkennbar gewesen (22 Uhr Abends).

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    Und gerade eben hab ich eine Email bekommen: Mein Vater macht Stress wegen dem schlechten Zustand der Wohnung.
    Die Wohnung ist Perfekt nur die Wände sind nicht gestrichen hab ihm sogar gesagt das ich die Farbe zahlen würde obwohl ich es nicht muss weil wir das vorher so besprochen haben das ich nichts bezahle Hausmeister war sogar dabei.

    Wie ist das muss er die Wohnung trotzdem nehmen weil alles ja bei der Wohnungsübergabe besprochen wurde oder hat er das recht noch abzuspringen ?Es wurde vorher eine Bürgschaft gemacht wo er mit seinem Vater diese Unterschrieben hat. Wenn ja wer bezahlt die Kosten für den Monat ?

    Bin für jede Antwort Dankbar.

  • Nakz,

    "Ich habe meine Wohnung gekündigt laut Mietverhältnis müsste ich die Wohnung am 01.04.2015 verlassen."
    - Falsch. Laut Mietvertrag müsstest Du die Mietsache am 31.03.2015 dem Vermieter zurückgeben.

    "Hab mit der Vermieterin gesprochen und durfte mir einen Nachmieter suchen das habe ich auch gemacht."
    - Das ist unverbindlich und verpflichtet die VMn nicht, mit dem Interessenten einen MV abzuschliessen.

    "Hab den Typen gesagt wenn er die Wohnung haben will das ich sie un-gestrichen abgebe damit war er auch einverstanden."
    - Wer ist "Typ"? Falls Du den Mietinteressenten meinen solltest: Das ist letztendlich Angelegenheit zw. ihm und der VMn.

    "Wohnungsübergabe sollte er den Mietvertrag unterschrieben mitbringen hat er nicht sein Vater muss Bürgen er wohnt weiter weg und hatte es angeblich schon abgeschickt."
    - Ich werde Dir hier keinen Deutschunterricht erteilen.

    "Wohnungsübergabe hat er dann Stress gemacht weil die Wohnung un-gestrichen und im Protokoll festgehalten werden sollte das die Wohnung un-renoviert übergeben wurde aber das er die Wohnung mit weißen Wänden übergeben würde."
    - Ich werde Dir hier keinen Deutschunterricht erteilen.

    "Die Email:heute um 11 Uhr hat die Übernahme der Wohnung unter Vorbehalt stattgefunden, da der Mietvertrag noch nicht von meinem Vater zurückgekommen"
    - Eine (die) Wohnung kann ausschliesslich von der Vermieterin oder ihrem Beauftragten übenommen bzw. übergeben werden.

    "Es gab eine hitzige Diskussion, da der Vormieter die Wohnung stark abgewohnt hat, ich aber die Renovierung nicht übernehmen wollte.
    Im Mietvertrag ist unter Punkt 10.2 eindeutig geregelt, dass die Wohnung fachmännisch renoviert übergeben werden soll."
    - Dann halte Dich mal daran!

    "Durch die starke Nikotinbelastung müsste ich nun Schritte einleiten, die über den Rahmen einer normalen Renovierung hinausgehen. Der Hausmeister hat mir empfohlen, eine Spezialfarbe zu verwenden, da normale Dispersionsfarbe einen solchen Mangel nicht decken könnte.
    Eine Recherche ergab einen 3-4 fachen Preis einer so genannten "Nikotinsperre" gegenüber normaler Wandfarbe. Die Farbe hat jedoch den Nachteil, dass die bauphysikalischen Eigenschaften der Wand verändert werden würden. Die Poren würden quasi "zugeklebt" und die Wand kann nicht mehr atmen - somit kann es selbst bei Nachbarn zu einer erhöhten Schimmelgefahr kommen."
    - Der HM hat recht.

    "Um diesen neuen Problemem aus dem Weg zu gehen, müsste ich also einen Fachbetrieb mit der Renovierung beauftragten. Der Hausmeister äußerte auf Nachfrage des Vormieters, ..."
    - Deines Vormieters... ist der denn noch aktuell??

    "dass mit über 200 EUR zu rechnen sei. Der Hausmeister selbst sagte zu mir, er würrde selbst die Wohnung in diesem Zustand nicht übernehmen."
    - Ich habe inzwischen die Erfahrung gemacht, dass Fachunternehmen heutzutage für einen Raum an die 900 (neunhundert) Euro nehmen.

    "Da der Vormieter anwesend war und angedroht hat, doch lieber an einen anderen zu vermieten, ..."
    - Nee nee, Dein Vormieter hatte bestimmt nicht an Dich vermietet - dank' mal nach!

    "Bei der ersten Besichtigung ist die schlechte Qualität der Wände nicht erkennbar gewesen (22 Uhr Abends)."
    - Spielt rechtlich keine Geige.

    "Und gerade eben hab ich eine Email bekommen: Mein Vater macht Stress wegen dem schlechten Zustand der Wohnung.
    Die Wohnung ist Perfekt nur die Wände sind nicht gestrichen hab ihm sogar gesagt das ich die Farbe zahlen würde obwohl ich es nicht muss weil wir das vorher so besprochen haben das ich nichts bezahle Hausmeister war sogar dabei."
    - Ich würde mich an die VMn wenden, denn sie hat das Sagen.

    "Wie ist das muss er die Wohnung trotzdem nehmen weil alles ja bei der Wohnungsübergabe besprochen wurde oder hat er das recht noch abzuspringen ?"
    - Ja, falls er den MV noch nicht unterschrieben hat.

    "Es wurde vorher eine Bürgschaft gemacht wo er mit seinem Vater diese Unterschrieben hat. Wenn ja wer bezahlt die Kosten für den Monat ?"
    - Notfalls der Bürge.

  • Mit dem Nachmieter würde ich überhaupt nichts klären. Was sagt denn der Vermieter dazu? Er allein ist dein Ansprechpartner.

    Zitat

    Da der Vormieter anwesend war und angedroht hat, doch lieber an einen anderen zu vermieten, habe ich mich stark bedrängt gefühlt.

    Wer ist denn nun dieser Vormieter? Da fehlt mir der Zusammenhang.

    Zitat

    Mein Vater macht Stress wegen dem schlechten Zustand der Wohnung.

    Wie kommt hier nun Dein Vater ins Spiel??

    Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn in deinem Mietvertrag steht, dass die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand - im schlimmsten Fall gestrichen - übergeben werden muss, dann wirst Du dem auch nachkommen müssen.
    Letztendlich hat der Vermieter das letzte Wort und kann auf Schönheitsreparaturen bestehen, falls erforderlich.

    Zitat

    Durch die starke Nikotinbelastung müsste ich nun Schritte einleiten, die über den Rahmen einer normalen Renovierung hinausgehen. Der Hausmeister hat mir empfohlen, eine Spezialfarbe zu verwenden, da normale Dispersionsfarbe einen solchen Mangel nicht decken könnte.
    Eine Recherche ergab einen 3-4 fachen Preis einer so genannten "Nikotinsperre" gegenüber normaler Wandfarbe. Die Farbe hat jedoch den Nachteil, dass die bauphysikalischen Eigenschaften der Wand verändert werden würden. Die Poren würden quasi "zugeklebt"

    Dann muss halt die Tapete erneuert werden?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Durch die starke Nikotinbelastung müsste ich nun Schritte einleiten, die über den Rahmen einer normalen Renovierung hinausgehen. Der Hausmeister hat mir empfohlen, eine Spezialfarbe zu verwenden, da normale Dispersionsfarbe einen solchen Mangel nicht decken könnte.
    Eine Recherche ergab einen 3-4 fachen Preis einer so genannten "Nikotinsperre" gegenüber normaler Wandfarbe. Die Farbe hat jedoch den Nachteil, dass die bauphysikalischen Eigenschaften der Wand verändert werden würden. Die Poren würden quasi "zugeklebt" und die Wand kann nicht mehr atmen - somit kann es selbst bei Nachbarn zu einer erhöhten Schimmelgefahr kommen.

    1. Wer das Geld hat, diese in stinkenden Qualm zu werwandeln, hat auch das Geld dieses in Farbe zu investieren.
    2. Sofern die Endrenovierungsklausel gültig ist, ist diese Endrenovierung durchzuführen... fachmännisch in mittlerer Art und Güte.
    3. Es zählt der Vertrag. Nebenabsprachen mit Nachmieter, Vormieter, Vater, Mutter, Gott und Osterhase sind bedeutungslos.
    4. Wohnungsbesichtigungen (Abnahmen und Übergaben) führt man bei Tageslicht durch. Nur da sieht man alle Mängel im richtigen Licht.
    5. "Die Wohnung ist perfekt nur die Wände sind nicht gestrichen": Dieser Satz ist ein Witz und kann unmöglich ernst gemeint sein. Die Wände sind schließlich das, was eine Wohnung ausmacht. Ohne Wände gäbe es keine Wohnung sondern "freie Natur" um einen herum. Nur wenn die Wände (und andere Gewerke) "perfekt" sind, kann eine Wohnung auch "perfekt" sein.

    Mein Tipp: Entweder alte Tapete runter und neu tapezieren und das dann weißen (bei Rauhfaser), oder die alte Tapete mit der spezialfarbe streichen.

  • Wer ist denn nun dieser Vormieter? Da fehlt mir der Zusammenhang.
    Wie kommt hier nun Dein Vater ins Spiel??


    So richtig, also wie der Fragesteller es womöglich gemeint hat, habe ich es (auch) nicht verstanden.
    Seine Frage, was er nun machen soll: Sich an seinen Vermieter wenden.

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