Beiträge von Berny
-
-
helgekeck:
"Am 06.02.2015 habe ich einen Brief der Hausverwaltung bekommen in dem steht das die Hausverwaltung dies nicht genehmigt hat und die Wohnung nicht für zwei Personen gedacht ist. Ich soll sofort dafür sorgen das mein Bruder auszieht, ansonsten würde ich ein Fristlose Kündigung erhalten."
- Das ist dummes Zeugs. Zunächst müssten sie Dich abmahnen, und eine Fristlose wäre sowas wie mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen."Was soll ich jetzt tun?"
- Hier Dich schlau lesen bei Deinem Freund: https://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=mietrecht+vor%C3%BCbergehender+besuch&gbv=2&oq=mietrecht+vor%C3%BCbergehender+besuch&gs_l=heirloom-hp.12...2531.12297.0.15625.32.13.0.19.19.0.203.1611.0j12j1.13.0.msedr...0...1ac.1.34.heirloom-hp..6.26.1907.zRAQPqRHFAw -
Hallo Petra,
Du warst also bereits beim RA und hast Dich beraten lssen. Deshalb hier nur meine unmassgebliche Meinung."im Vertrag steht der Passus: Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vermieters (Kündigung wegen Eigenbedarf, als Einliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungskündigung §§ 573, 573a, 573b BGB) ist daher ausgeschlossen."
- Das ist deutlich. Welcher Vermieter ist denn so blö* und knebelt sich selbst???"Ich war beim Anwalt, der mir sagte, dass die Kündigung daher nicht rechtens ist."
- So sehe ich das auch."Gerade kam der Sohn meiner Vermieterin, der hier einziehen will und versuchte mich einzuschüchtern. Er meinte, dass diese Klausel strittig sei, und ein langer Rechtskampf vor uns stünde."
- Ich würde ihn zu seiner Mammi schicken, welche Deine Vertragspartnerin ist."Der Sohn meiner Vermieterin drohte mir, dass ... "
- Er hat Dir garnichts zu sagen, es sei denn, er zeigt Dir seine von der Vermieterin eigenhändig unterschrieben Vollmacht."Weiterhin habe ich festgestellt, dass der Strom der Aussenanlagen (Garagen die nicht zu mir gehören)Der Hausfront, des Hausflurs und des Kellers über meinen Zähler laufen."
- Das ist ein Mangel an der Mietsache, welchen die Vermieterin nach Aufforderung zeitnah zu beseitigen hätte - es sei denn, Du hast bei Mietbeginn ausdrücklich Dein Einverständnis bekundet."Kann diese Anschuldigungen den Passus (keine Kündigung wegen Eigenbedarf) wirklich aushebeln?"
- Nein. -
Hallo meter,
einen komischen VM hast Du da gehabt..., handelte wohl nach Gutsherrenart."mein Mietverhältnis begann am 01.04.2012 und endete zum 31.08.2013. Die Nebenkostenabrechnung für 2012 kam noch fristgerecht am 27.11.2013."
- Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr?"Der Vermieter rechnete in dieser die Kaution und die Nebenkosten zusammen ab."
- Das war rechtswidrig. Die Kaution IST grundsätzlich nach Beendigung des Mietverhältnisses abzurechnen."Die Abrechnung ergab eine Rückzahlung von ca. 300€ der Nebenkosten und 900€ Kaution. Der Vermieter hielt 200€ für die nächste Abrechnung zurück."
- Bitte mal deutlicher. Also NK-Rückzahlung 300€. Was passierte mit der Kaution?"Er argumentierte damit, dass die Kosten im Jahr 2013 höher sein."
- Spielt keine Geige. Die zukünftigen mtl Vorauszahlungen errechnen sich aus dem (evtl hochgerechneten) Jahresbeitrag geteilt durch 12."Seit dem habe ich nun nichts mehr vom Vermieter gehört und er hat somit seine Abrechnungsfrist von einem Jahr versäumt.
Ich denke, dass in der Abrechnung von 2013 wieder eine Rückzahlung zu meinen gunsten entstanden wären, da die Nebenkosten sehr hoch angesetzt waren und die 200€ kommen ja auch noch dazu."
- Schiesse mich meiner Vorprosterin an. -
Vielen Dank für die Belehrung...Habe selber zwei Kinder großgezogen und die können Rücksicht nehmen..
WEN hast Du gemeint? -
Gans,
einen vom M vorgeschlagenen Nachmieter braucht der VM nicht zu akzeptieren. -
robson,
eine Wohnung ist ein hohes Gut - erstaunlich, wie Du damit umgehen konntest... -
Ich habe immer im EG gewohnt.
Auch wir konnten bei Besichtigung der Mietsache erkennen, dass sich die Wohnung im EG eines Altbaues befindet.
... und - Zufall? - eben gerade hat mir meine bessere Hälfte die Murmanskis (Socken aus Murmansk) gebracht...:) -
WiebkeCaroline,
der VM hätte seine Ansprüche innerhalb von 6 Monaten nach Rückgabe rechtshängig (Eingangsstempel seines Antrags bei Gericht) machen müssen. Hat er nicht, also das wars dann wohl. -
hiermit kündigen wir den Mietvertrag für die Wohnung, Humboldstraße 52, 09599 Freiberg fristgerecht zum 31. März 2015.
Schliesse mich meinen Vorbetern an. Ausserdem hast Du ja auch auf die Frist hingewiesen. Die VMn kann sich evtl. auch in's eigene Fleisch schneiden, denn es könnte ja zufällig ein neuer Mietinteressent in zwei Monaten zur Verfügung stehen.
Tipp: Man kann faktisch JEDEN Vertrag "zum nächstmöglichen Termin" kündigen - ohne eine Datumsangabe. Das Datum ergibt sich automatisch aus Vertragsbedingungen, AGB und v.a. aus dem BGB. -
wenn in einer Wohnung in einem 8-Parteien-Haus mit Nachtspeicherheizung die Aufladung nachts deshalb nicht richtig funktioniert, weil wahrscheinlich der Aussentemperaturfühler defekt ist und somit die Temperatur in der Wohnung zu kalt oder warm ist, was kann gemacht werden, wenn der Vermieter trotz schriftlicher Fristsetzung nicht reagiert?
So ist ja auch kein wirtschaftliches heizen möglich, da hier keine kurzfristige Temperaturkorrektur möglich ist.
Wurde bereits im anderen Thread beantwortet. -
Prozente kann man nicht addieren!
Deswegen habe ich die sogenannte "Addition" auch garnicht erst bemängelt :p
Nääää, ich hatte multipliziert...: https://www.youtube.com/watch?v=8x-NZ7TaoT0 -
Nein, es gibt generell keine Verpflichtung für den Mieter überhaupt Schönheitsreparaturen auszuführen,
So steht es in meinem MVn. Aber auch, dass bei Beendigung die Mietsache im gleichen Zustand (bis auf bestimmungsgemässe Benutzung aufgetretene Abnutzungen) wie bei Übergabe zurückzugeben ist. Unser ÜP hat dafür auch vieele Punkte...
-
Berny, das KANN so nicht stimmen, denn dann dürftest Du in einem Mietvertrag ALLES reinschreiben, z. B. : Die weibliche Mieterin darf nur bei offenem Fenster duschen und sich be- und entkleiden

Du hast es doch nicht nötig, Dich lächerlich zu machen?!:( -
Ansonsten finde ich es schon interessant, wie sich Ausdruck, Schreibweise, fehlende Absätze und Fehler in der Zeichensetzung von mario25 und KarinD ähneln. Hat das etwas damit zu tun, dass sie aus der gleichen Stadt kommen und sich vermutlich sogar eine gemeinsame IP teilen?
Etwas mehr Kreativität bei Werbung bitte! So was langweilt mich.
Auf jeden Fall weiß ich, welchen Anwalt ich nie beauftragen werde.
Daumen hoch!;) -
-
Wir haben uns außergerichtlich geeinigt mit einer Einigung mit der wir beide Leben können. Das ganze passierte Schriftlich.
OK, hfftl vom VM selbst unterschrieben. -
Der Vermieter kann 11 % der Modernisierungskosten als Mieterhöhung Umlagen.
Das kann für Mieter u. U. mehr als 11 % der derzeitigen Kaltmiete sein.
Ach ja, jetzt verstanden...
-
Ähem... 11% + 11% machen bei mir 23,21%, nicht 33%...

-
Ein klares NEIN!
Allerdings beim Auszug darauf achten, was da zur Renovierung festgelegt ist.
Da stimme ich zu.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!