Beiträge von Berny

    Ich würde fristgemäß kündigen. Gründe für eine fristlose Kündigung erkenne ich hier keine.


    Ich auch nicht.
    Ich empfehle, dass der im MV benannte Mieter/in beim im MV benannten VM die Wohnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt (das wäre der 31.05.2015) kündigt, per Einwurfeinschreiben. Falls noch andere VM- oder Verwalternamen und -adressen bekannt sein sollten, auch an diese schicken. Dann kann niemand sagen vonwegen nicht zuständig bzw. nicht bekommen oder ähnliche faule Ausreden.
    Wie gesagt, so würde ich es machen - keine Rechtsberatung.

    MilliTheKid:

    "Ich habe den Schlüssel schon verlangt er war halt nicht da .. das wurde mir gesagt als ich einziehen wollte ."
    - Ohne eine Übergabe (der Mietsache!) wäre ich auch nicht eingezogen.

    "In dem schriftlichen Mietvertag"
    - Da statt Deiner Unterschrift ein X steht, ist es kein schriftlicher MV. Durch Deinen Einzug wurde es konkludent ein mdl. MV.

    "steht nichts von einer Kündigungsfrist."
    - Ergibt sich aus dem BGB.

    "Sie möchten mir also sagen das ich trotz diesem Huddel keine chance hab da rauszukommen , das wäre nämlich meine Frage gewesen ."
    - Die Antwort hast Du bereits.

    MilliTheKid,
    wenn ich WG lese, gehen bei mir sämtliche Warnlampen an. Warum, siehe u.a. Euer Kuddelmuddel.

    "jetzt möchte ich so schnell wie möglich aus dem Zimmer ausziehen am liebsten schon zum 01.03 . Mir wurde gestern jedoch mit einem recht schadenfreudigen Unterton gesagt "leider hast du 3 monate Kündigungsfrist""
    - Das ist richtig, denn Du hast zwar keinen schriftlichen, jedoch dafür einen mdl. MV. Diesen könntest Du bspw. jetzt schriftlich(!) zum nächstmöglichen Termin kündigen, also zum 31.05.2015.

    Über euer Schlüsselhinundher etc. werde ich mich nicht äussern. Schliesslich war es Dein Problem, eine Wohnung anzumieten ohne eine Schlüssel zu verlangen.

    "wenn im Mietvertrag weder meine Teilmiete noch der gesamte Mietbetrag niedergeschrieben ist ."
    - Die Beweislast beim mdl. MV trifft Dich. Solange Du Mieter mit anderen Mietern in derselben Wohnung bist, schuldet JEDER gesamtschuldnerisch die komplette Miete.

    Michael,

    das Thema kommt mir doch bekannt vor, v.a. folgende Passage:
    "Auch, dass das Fenster der Wohnung zur einer der befahrenen Straßen Deutschlands ist, Tag und Nacht, war mir weniger schlimm."
    Weiterhin ist mir suspekt, dass bei der Besichtigung alles soo toll und später soo schlimm war.
    Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, denke ich mir mal mein Teil, tut mir leid.

    Serena1998:

    "nun wollten wir bei unbefristetem Mietvertrag gewisse Mängel am Haus reparieren lassen."
    - Dann müsstet Ihr die Reparaturen auch bezahlen. Wer die Musik bestellt, ...

    "Im Mietvertrag steht drin das alle Mängel vom Vermieter zu zahlen sind mit einer Selbstbeteiligung von 150."
    - Richtig lesen müsste man/frau können: Ich lese, dass sie vom Mieter zu zahlen sind mit einer SB von 125€.

    "Als wir unseren Vermieter die Mängel auflisteten sagte dieser nur, ihr seit in der Privatinsolvenz und habt garkein Recht auf irgendwas, ihr könnt froh sein das ich euch in dem Haus lasse.... was fange ich mit dieser Aussage jetzt an?"
    - Das ist dummes Zeugs.

    "Zu den Mängeln: undichtes Dach,"
    - Wäre vom VM instandzusetzen, siehe § 535 BGB.

    "generalüberholte Heizungen,"
    - Kein Beanstandungspunkt, wenn sie funktioniert. Bzgl. einer evtl. Überalterung empfehle ich Rücksprache mit den Bezirksschornsteinfegermeister.

    "undichte Fenster im ganzen Haus,"
    - Waren evtl. bereits bei Mietbeginn so(?).

    "an vereinzelten Stellen Schimmelbildung...."
    - Tagtägliches Thema hier. Empfehle Google mit 2,5 Mio Hinweisen.

    "Er kann uns dann nicht kündigen?"
    - Nöö, wieso denn? Habt Ihr Mietrückständer von mind. 2 MM?

    ".., das er dann ankommt und sagt, gemietet wie gesehen, die Mängel bestanden schon vorher."
    - Da hat er meist recht.

    Ich möchte mir eine Wohnung kaufen, diese dann ans Amt vermieten. Das Amt hat auch bereits Interesse daran, was das genau bedeutet weiß ich noch nicht, ich weiß nur das sie nach Anfrage nun alle genauen Daten der Wohnung wollen. Ich besitze die Wohnung noch nicht, möchte sie aber auch nur kaufen wenn ich da Sozialhilfeempfänger oder Flüchtlinge "rein setzen" kann. Der Grund liegt an der Lage! Was anderes geht dort nicht und die "dürfen/müssen/sollen" ja auch irgendwo wohnen.
    Geht das so einfach? Hat da jemand Erfahrungen mit vermieten ans Amt?


    Bei unserem "Amt" (JobCenter) steht auf fast jeden Schreiben, dass es NICHT Mietvertragspartner wird.
    Deine ungewöhnliche Frage wird Dir wohl nur Dein Amt beantworten können.
    Vielleicht meinst Du auch Ausländeramt oder sonstiges...?
    PS: Lese gerade Wohnungsamt, aber dessen Geflogenheiten kenne ich nicht.

    Der PVC-Boden in Parkett-Optik ist 3 Jahre alt. Als Alternativen stehen:
    1. ein spezielles Reinigungsmittel (wo unklar ist, ob es hilft) und
    2. nur den Teil mit Flecken auswechseln im Raum (wie das wohl bei PVC aussieht?)
    Aber ich habe mitbekommen, dass ein Teil (50-100 €) meiner Kaution wohl weg sein wird. :( So wird wahrscheinlich auch die Einigung aussehen.


    Horst,
    frage doch mal Deine Haftpflichtversicherung (falls Du eine hast).

    Nun ist genau der von mir beschriebene Fall eingetreten. Am neu eingerichteten SAT-Anschluss lässt sich jeweils nur ein Fernseher betreiben. Sobald ich den FS im anderen Zimmer einschalte- verschwindet ja die Hälfte der Programme. Bei beiden FS handelt es sich um moderne Geräte mit allen notwendigen Tunern, somit ist von meiner Seite alles, was die Technik angeht erfüllt !


    Eben nicht! Wenn Du mehr als ein Gerät an einem Anschluss, also in Deiner Wohnung, betreiben möchtest, wird Dir der örtliche TV-Händler sicherlich gerne das hierfür passende Gerät verkaufen und notfalls auch installieren. Im MV hast Du wohl nur den (einen) Anschluss vereinbart/zugesichert bekommen.

    amma07:

    "Bei mir hat sich herausgestellt, dass ich keinerlei Schuld an dem Schimmel habe. Es dringt von aussen Wasser in die Wand."
    - Wie lange braucht mann/frau denn, um das festzustellen?

    "Und trotzdem können Vermieter das in die Länge ziehen durch immer wieder neue Beschuldigungen, die dann gerichtlich geklärt werden müssen."
    - Richtig, wenn der Mieter es nicht schafft, die Konsequenzen zu ziehen.

    Hallo Ohmstede42,
    wenn im MV die Kosten der Gartenpflege oder Übernahme der Betriebskosten laut Betriebskostenverordnung vereinbart wurde, kann der VM die ihm tatsächlich entstandenen Kosten mietflächenanteilig auf die Mieter (und sich selbst!) umlegen. Ob Ihr den Garten nutzt oder auch nicht, spielt dabei keine Geige.
    Ebenso isses bspw. mit einem Hochhaus, wo die Fahrstuhlkosten auch auf den EG-Mieter, der den Fahrstuhl sein Leben lang nie benutzt, umgelegt werden können.

    Dann solltest du bei der Forenleitung beantragen, dass deine Regeln unbedingt eingehalten werden muessen.
    Ironie ist ja schliesslich zu kennzeichnen, wo kaemen wir denn hin, wenn man Kontextverstaendnis erwartet.


    Du hast völlig recht.

    Hallo, wohnen seit Oktober 2014 in unserer ersten Wohnung.
    Heizen komplett mit Holz, auch Warm Wasser läuft über diese Heizung.


    Das ist der Zustand (mit den daraus resultierenden relativ geringen Kosten) bei Mietbeginn, worad Ihr weiterhin Anspruch habt.
    Ich würde sie per Einwurfeinschreiben auffordern, den ursprünglichen - oder zumindest kostengemäss vergleichbaren - Zustand zeitnah wiederherzustellen, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB verweisen.

    Kev123,

    es war nicht nötig, einen neuen MV abzuschliessen. "Geschickte" VM nutzen jedoch gerne die Gelegenheit - genauer: die Verlegenheit - des Erben, der drin wohnen bleiben möchte, die Gunst der Stunde für sich zu nutzen, sprich: haben sich Deine Bedingungen, bspw. bzgl. Betriebskosten, verschlechtert?
    Ansonsten schliesse ich mich meinen Vorpostern an.
    PS: Mein Beileid, hfftl. war alles erträglich.

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