Serena1998:
"nun wollten wir bei unbefristetem Mietvertrag gewisse Mängel am Haus reparieren lassen."
- Dann müsstet Ihr die Reparaturen auch bezahlen. Wer die Musik bestellt, ...
"Im Mietvertrag steht drin das alle Mängel vom Vermieter zu zahlen sind mit einer Selbstbeteiligung von 150."
- Richtig lesen müsste man/frau können: Ich lese, dass sie vom Mieter zu zahlen sind mit einer SB von 125€.
"Als wir unseren Vermieter die Mängel auflisteten sagte dieser nur, ihr seit in der Privatinsolvenz und habt garkein Recht auf irgendwas, ihr könnt froh sein das ich euch in dem Haus lasse.... was fange ich mit dieser Aussage jetzt an?"
- Das ist dummes Zeugs.
"Zu den Mängeln: undichtes Dach,"
- Wäre vom VM instandzusetzen, siehe § 535 BGB.
"generalüberholte Heizungen,"
- Kein Beanstandungspunkt, wenn sie funktioniert. Bzgl. einer evtl. Überalterung empfehle ich Rücksprache mit den Bezirksschornsteinfegermeister.
"undichte Fenster im ganzen Haus,"
- Waren evtl. bereits bei Mietbeginn so(?).
"an vereinzelten Stellen Schimmelbildung...."
- Tagtägliches Thema hier. Empfehle Google mit 2,5 Mio Hinweisen.
"Er kann uns dann nicht kündigen?"
- Nöö, wieso denn? Habt Ihr Mietrückständer von mind. 2 MM?
".., das er dann ankommt und sagt, gemietet wie gesehen, die Mängel bestanden schon vorher."
- Da hat er meist recht.