Beiträge von Berny

    H Hamburg:

    "was sollen die Anwälte des Vermieters auch anderes tun, als gebetsmühlenartig immer wieder den gleichen Mist zu erzählen."
    - Richtig, sie tun es i.A. ihres Mandanten.

    "Wenn du die Kündigungsbestätigung an deine neue Adresse gesandt bekommen hast und dies nachweisen kannst (das Schriftstück wirst du wohl noch haben), dann hast du doch alles was du brauchst."
    - Auch den Briefumschlag zu verwahren könnte kein Fehler sein.

    "Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich dieses Schreiben noch als Beweisstück einreichen."
    - und zwar in Kopie(n).

    Gerhard,
    Dein Vermieter ist derjenige, der im Mietvertrag steht. Über dessen Aktivlegitimation/Berechtigung hast Du Dir keine Gedanken zu machen. Ich könnte auch eine mir fremde Wohnung einfach so vermieten. Der MV wäre gültig. Wie ich dann mit dem Wohnungseigentümer zurecht käme, wäre dann einzig mein Problem, nicht das "meines" Mieters.

    Matthias180581:

    "na das ist jetzt nicht unbedingt eine "fachliche" Antwort"
    - Den musste auch nicht ernst nehmen, ist neu hier und meint wohl, in alle möglichen Threads seine Bemerkungen hineinspammen zu müssen.

    "Ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 28.02. gekündigt, da ich mit meiner Freundin uín eine gemeinsame Wohnung gezogen bin. Seit dem 01.01. steht die "alte" Wohnung leer,"
    - Wann hast Du die Schlüssel zurückgegeben?

    "Mein Vermieter ist seit dem Wasserschaden der Meinung, dass er in der Wohnung ein und ausgehen kann wie er will,"
    - Zur Schadenbehebung war das m.E. ok.

    "Nun ist es so, dass er Anfang Februar einen neuen Boden verlegen lies und ich daraufhin die Miete für Februar nicht überwiesen habe,"
    - Ab diesem Termin hatte er m.E. keine Miete mehr zu bekommen.

    "Außerdem hat er noch vereinzelte meiner Dekosachen die noch in der Wohnung standen einfach weggeräumt."
    - Die hätte er Dir aushändigen müssen, ansonsten wäre es m.E. Diebstahl gewesen.

    "Bin ich im Recht oder nicht?"
    - Im Ernstfall sagt Dir das ein Gericht...

    und danke für die hilfe... rechtsschutz hab ich... dachte hier sind welche die helfen wollen und können wenns um sowas geht.
    schade


    Wirklich schade, dass es hier ausschliesslich Mieter und Vermieter "wie Du und ich" gibt.

    hedtfram:

    "Ich kann mir den Unterschied nicht merken, sorry. ;-)"
    - Das kannst Du schon, wenn Du willst. Wolltest wohl sagen, dass Du am 31.01.2015 zum 30.04.2015 gekündigt hattest.

    Ich fühle mich völlig überfahren und wusste nicht, ob ich überreagiere. Ich rufe die Vermieter morgen an und schlage vor, den Vertrag dann vorzeitig zu beenden. Wahrscheinlich ist das nicht, das, was sie wollen"
    - Das Ergebnis kannste uns dann gerne mitteilen.

    "sie freuen sich bestimmt einfach, dass sie die beiden Monate nutzen können, um zu renovieren."
    - Sollen sie doch...: Wenn sie vor dem Mietende an die Mietsache Hand anlegen (und es Dir, da die Wohnung bereits leer ist, egal ist, kannste sofort ab dem Datum die Mietzahlung einstellen und evtl. überbezahlte Miete zurückverlangen.

    "Ganz schön respektloses Verhalten von denen,"
    - Hast sicherlich recht, jedoch das Gesetz kennt Respekt-Sentimentalitäten nicht...

    wie kann ich dafür sorgen dass ein mensch kommt ders repariert so dass er die rechnung bezahlen muss.
    sein bekannter sollte sonntag gucken was kaputt ist ( im äussersten notfall heute früh ) und heute / spätestens morgen früh das tei reparieren.
    der monteur hat sich aber bis jetzt nicht gemeldet und er sollte heute morgen bis um 10 uhr die schadensaufnahme machen. ich hab ihn angerufen und er meinte er schafft es erst heute nachmittag. jetzt ist es halb 6 und meine frau und ich frieren hier :(


    Bist Du mglw. nicht der einzige Kunde, der wartet...?

    tiffany:

    "Dazu sind das Bauern, schmutzig und stinkend,"
    - Freu' Dich, dass es sie auch gibt, die Bauern und Landwirte.

    "aber halt ich schon "normale" Menschen nicht aus, wie dann solche"
    - Mal darüber nachgedacht, wie andere Mitbürger DICH aushalten? - Und egal, wie krank Du sein magst: eine Wohlfühlflatrate auf Erden hast Du nicht gebucht!

    Tiffany:

    "der wahre Grund??? ich hatte ein schreckliches Trauma!"
    - Das sind Sentimentalitäten (sorry!).

    "Was ist wenn das Kind der Nichte der Erbe wäre, dürfte sie dann ihre Brüder mitbringen?"
    - Und auch noch Nachbar's Lumpi...?
    Deine Wohnung darf nach ausreichend lander vorheriger Absprache nur Dein Vermieter betreten. Sollte der bspw. verstorben sein, dann der Erbe. Der sollte Dir jedoch vorher schriftlich seine Identität/Zuständigkeit erklärt haben MIT Vorlage einer Aktivlegitimation. Erbschein reicht nicht.

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