Kündigung des Mietvertrages zwecks Wohnungsumbau

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem. Vor ein paar Tagen hat mich mein Vermieter angerufen und mir mitgeteilt, dass dieser beabsichtigt meine Dachgeschosswohnung, in welcher ich jetzt wohne, umzubauen. Er möchste also, dass ich ausziehe. Ich wohne seit Oktober 2011 hier. Mein Vermieter hat mir nun eine alternative Wohnung angeboten, welche in einem Monat frei wird und eine Etage unter meiner jetztigen Dachgeschosswohnung liegt. Der Mietpreis wäre fünf Euro im Monat höher, die alternative Wohnung wäre von den qm jedoch genauso groß wie meine jetztige Dachgeschosswohnung. Ich habe mir die alternative Wohnung heute einmal angesehen und muss sagen das meine Dachgeschosswohnung mir vom Schnitt her doch deutlich besser gefällt. Ich würde also ungern umziehen. Einziger Vorteil wäre, dass ich in der neuen Wohnung einen kleinen Balkon hätte.

    Meine Frage ist nun, ob mir meine Vermieter so einfach, also ordentlich kündigen kann? Könnte hier dieKündigung aus wichtigem Grund, wegen des Umbaus, greifen? Hätte ich wirklich nur drei Monate Zeit auszuziehen, wenn mir mein Vermieter jetzt kündigt? Wie könnte ich die ganze Situation zu meinem Vorteil nutzen, wenn ich mich frewillig innerhalb eines Monats in die neue Wohnung begebe? Könnte ich z.B. den Vermieter bitten, mir die neue Wohnung eine Etage tiefer zu renovieren? Der Vermieter hätte ja den Vorteil, dass er früher mit dem Umbau der Dachgeschosswohnung anfangen kann. Ich muss noch sagen, dass sowohl meine, als auch die neue Wohnung, schon etwas in die Jahre gekommen sind. Dafür ist die Miete für diese Wohngegend hier sehr niedrig. Wenn ich den Vermieter bitten würde, die neue Wohnung groß zu renovieren, also auf den neuesten Stand zu bringen, dürfte er dann die Meite erhöhen oder muss er mir die alternative Wohnung zum gleichen Preis anbieten? Sollte ich dem Mieter vielleicht höchstens nur bitten, die Wohnung so zu renovieren, wie es nach einem gewöhnlichen Auszug üblich ist? Was würdet ihr mir sonst raten? Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.

    MfG TommyBoy185

  • TommyBoy185,
    bis jetzt kann ich noch keinen rechtlich tragfähigen Grund für eine Kündigung erkennen.
    Ich empfehle Dir, Dich mit Deinem VM (gönne ihm doch dir fünf Euronen!) zu einigen. Das soll hier und da sogar noch heutzutage möglich sein...

  • Zitat

    Meine Frage ist nun, ob mir meine Vermieter so einfach, also ordentlich kündigen kann?

    Nicht, wenn er renovieren/umbauen will.

    Zitat

    Könnte ich z.B. den Vermieter bitten, mir die neue Wohnung eine Etage tiefer zu renovieren?

    Du kannst den Vermieter um alles mögliche bitten. Fragen kostet nichts. Einen Rechtsanspruch hast Du allerdings nicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem. Vor ein paar Tagen hat mich mein Vermieter angerufen und mir mitgeteilt, dass dieser beabsichtigt meine Dachgeschosswohnung, in welcher ich jetzt wohne, umzubauen. Er möchste also, dass ich ausziehe. Ich wohne seit Oktober 2011 hier. Mein Vermieter hat mir nun eine alternative Wohnung angeboten, welche in einem Monat frei wird und eine Etage unter meiner jetztigen Dachgeschosswohnung liegt. Der Mietpreis wäre fünf Euro im Monat höher, die alternative Wohnung wäre von den qm jedoch genauso groß wie meine jetztige Dachgeschosswohnung. Ich habe mir die alternative Wohnung heute einmal angesehen und muss sagen das meine Dachgeschosswohnung mir vom Schnitt her doch deutlich besser gefällt. Ich würde also ungern umziehen. Einziger Vorteil wäre, dass ich in der neuen Wohnung einen kleinen Balkon hätte.

    Meine Frage ist nun, ob mir meine Vermieter so einfach, also ordentlich kündigen kann? Könnte hier dieKündigung aus wichtigem Grund, wegen des Umbaus, greifen? Hätte ich wirklich nur drei Monate Zeit auszuziehen, wenn mir mein Vermieter jetzt kündigt? Wie könnte ich die ganze Situation zu meinem Vorteil nutzen, wenn ich mich frewillig innerhalb eines Monats in die neue Wohnung begebe? Könnte ich z.B. den Vermieter bitten, mir die neue Wohnung eine Etage tiefer zu renovieren? Der Vermieter hätte ja den Vorteil, dass er früher mit dem Umbau der Dachgeschosswohnung anfangen kann. Ich muss noch sagen, dass sowohl meine, als auch die neue Wohnung, schon etwas in die Jahre gekommen sind. Dafür ist die Miete für diese Wohngegend hier sehr niedrig. Wenn ich den Vermieter bitten würde, die neue Wohnung groß zu renovieren, also auf den neuesten Stand zu bringen, dürfte er dann die Meite erhöhen oder muss er mir die alternative Wohnung zum gleichen Preis anbieten? Sollte ich dem Mieter vielleicht höchstens nur bitten, die Wohnung so zu renovieren, wie es nach einem gewöhnlichen Auszug üblich ist? Was würdet ihr mir sonst raten? Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.

    MfG TommyBoy185

    Hallo,

    ganz so einfach geht das nicht was der Vermieter hier vorhat, allerdings sind Sie in einer sehr guten Verhandlungsposition.

    Wenn der Vermieter hier sein Vorhaben durchziehen will, dann muss er mehr entgegenkommen als nur eine Ersatzwohnung zu stellen, denn der Mieter hat hier keinerlei Beweggrund aus seiner Wohnung auszuziehen, was mit Kosten und Mühen einhergeht.

    Alles jetzt eine Sache der Verhandlung zwischen Mieter und Vermieters, denn die Einrede einer Verwertungskündigung ist nicht einfach für einen Vermieter, bzw. diesen Vermieter darzustellen, hier müsste er glaubhaft darlegen, dass das bisherige Mietverhältnis in Zusammenhang mit dem jetzigen Zustand der Wohnung für ihn wirtschaftlich nicht tragbar wäre, das wird ihm nicht gelingen!

    Der Vermieter könnte allerdings nach § 573 BGB Abs. 2 Nr. 3 ordentlich kündigen (unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist). Für die ordentliche Kündigung bräuchten er dann ein berechtigtes Interesse eben in der vorgenannten Form der Wirtschaftlichkeit, die er nicht erbringen kann, somit wäre für den Vermieter eine Kündigung bzw. der Erfolg bei so einer Kündigung mehr als fraglich.

    Meine Empfehlung ist, dem Vermieter die Kriterien einer einvernehmlichen Lösung darzustellen und durchaus auch Forderungen zu stellen, natürlich immer in geeigneter Art und Form unter den Deckmantel der Einvernehmlichkeit.

    Gruß

    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!