Beiträge von Berny

    Der Vermieter hat mir noch letztes Jahr versprochen die BK zuschicken , hat er bis jetzt nicht getan, ihn muss man jedes Mal dran erinnern, das werde ich auf jeden Fall rein schreiben


    Wofür? Das ändert nichts an Deiner berechtigten Forderung. In der Kürze liegt die Würze.

    Ich würde so formulieren:

    das zwischen uns bestehende Mietverhältnis betreffend die Wohnung in ...................wurde zum 30.04.2014 beendet.

    Die Übergabe der Wohnung erfolgte am 25.04.2014. Es wurde eine Beanstandung festgestellt (Balkonplatte beschädigt).
    Ich fordere Sie auf, mir den finanziellen Schaden zu benennen und den Rest der Kaution bis zum 15.03.2015 auf mein Konto zu überweisen.

    Desweiteren erwarte ich die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013. Die Fälligkeit war am 31.12.2014

    Sollte ich bis zur genannten Frist keinen Eingang auf meinem Konto feststellen können, müsste ich zu meinem Bedauern gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

    - BK-Abrechnung 2014 hat noch Zeit bis 31.12.2015
    - Ich würde 15. März vorschlagen. Der Termin 5.3. erscheint mir etwas zu eng.

    Alles nur ein Vorschlag. Entscheiden müssen Sie!


    Das muss man alles nicht schreiben um nicht Gefahr zu laufen, dem Gegner noch Munition zu liefern. Auf die Nummer mit evtl. noch ausstehenden BK-Abrechnungen soll der VM schon selbst kommen. Nur wenig Bedarfte schreiben solche Romane.

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage, bin völlig ratlos.
    Gestern sind die Mieter über mir ausgezogen, diese waren recht rücksichtslos, wenn sie in ihrer Wohnung gelaufen sind, haben in meinem Schrank die Gläser gewackelt. Gestern Abend dachte ich endlich mal einen Abend ruhe, tja dem war leider nicht so.....Die neuen Mieter haben angefangen zu renovieren, was ja auch völlig normal ist, nur leider in einer Lautstärke, als wenn eine Horde Elefanten unterwegs wäre, das ging bis 24 Uhr! Um 23 Uhr, habe ich sie im Treppenhaus sprechen hören, habe höflich nachgefragt, ob es ein wenig leiser geht, ich ja Verständnis habe, das man renovieren muss, aber bitte in angemessener Lautstärke zu solch einer Uhrzeit.
    Heute ab 10 Uhr ging es weiter, ununterbrochen bis um 17 Uhr, in einer Lautstärke die nichtmehr normal ist. Ich bin wirklich nicht pissig, und ich weiss, wenn renoviert wird, ist es lauter, aber das ist völlig rücksichtslos,und das schon nach nichtmal 24 h.
    Ich habe aus lauter Verzweiflung den Vermieter angerufen, er gab mir zur Antwort, das er die Leute verstehen kann, das die die Wohnung ja nun renovieren müssen, und ich mich damit abfinden muss!? Muss man das wirklich? Ich habe gelesen, das man Sonntags nichtmal einen Nagel in die Wand hauen darf, so engstirnig bin ich garnicht.
    Mein einziger freier Tag, wurde mir so schön genommen :(


    Gib' mir Namen und Anschrift, ich werde denen einen gaanz bösen Brief schreiben.

    Ok hab jetzt so geschrieben :

    das zwischen uns bestehende Mietverhältnis betreffend die Wohnung in 34613 Schwalmstadt,
    Kirchhainer Str. 6 wurde zum 30.04.2014 beendet.
    Da die Übergabe der Wohnung am 25.04.2014 erfolgte und hierbei eine Beanstandung Ihrerseits vorgebracht wurde (Balkonplatte beschädigt), bitte ich Sie, den Kostenvoranschlag für die Platte bis zum 05.03.2015 mir schriftlich zu senden inklusive Betriebskostenabrechnungen vom Jahr 2013 und 2014 und die von mir geleistete Kaution (Rest 760€ mit Abzug für die Platte)bis zum 16.03.2015 durch Überweisung auf folgendes Konto an mich zurückzuzahlen:
    Sollte ich bis zur genannten Frist keinen Eingang auf meinem Konto feststellen können, müsste ich zu meinem Bedauern gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
    Ist das ok?


    Du hast viel zu viel geschrieben. Ich muss mich nicht wiederholen.

    Meinen Sie der zahlt nichts mehr ?


    Hmmmm, Du hast wohl noch nicht "genügend" Schlechtigkeiten kennengelernt...
    Ich würde ihm ein Einwurfeinschreiben schicken und darum bitten, die Kaution für das frühere Mietverhältnis in - Anschrift - abzurechnen und den Erstattungsbetrag binnen 14 Tagen auf mein Konto xxx zu überweisen.
    Nach den 14 Tagen meldeste Dich hier bitte wieder.

    Patrick:

    "Kann mir noch jemand was zu diesen Strukturtapeten sagen? Das ärgert mich nämlich am meisten da dort in jedem Raum (3 an der Zahl) überall die Tapeten runter müssen und neu Tapeziert werden muss."
    - Es liegt an Dir, wie Du die Mietsache übernehmen willst bzw. wirst.

    "Wäre es einfach gestrichen oder normale Tapete könnte ich drüber hinweg sehen, aber die ist so Grotten hässlich das geht garnicht.
    Und so wie ich die Vormieterin einschätze da Sie sich Eigentum zugelegt hat wird da nicht mehr viel passiert sein, ..."
    - Antwort wie vor.

    Ja, aber er meint , dass der Kostenvoranschlag für den Schaden muss erst gemacht werden


    Haha, "übliche" Taktik...:mad: Da die Rückgabe der Mietsache mehr als sechs Monate her ist, sind (nachträgliche) Reklamationen ausgeschlossen. Bestenfalls aus einer Betriebskostenabrechnung könnte er noch eine Nachzahlung in angemessener Höhe abziehen.

    wuffi;

    Dein VM hält sich m.E. deshalb geschlossen, um im Ernstfall argumentieren zu können, dass er ja garnicht informiert wurde. Das ist leider (inzwischen) "menschliches" Verhalten... worüber sich Anwälte, Richter und Gutachter dumm und dusselig verdienen.
    Was Dein Techtelmechtel mit dem Mainschwimmer betrifft, so weiss ich, dass er es gerne sieht, wenn sich Fragesteller selbst Mühe geben, sich ausgiebig zu informieren.

    Mir wurde nämlich nur von der Mieterin gesagt das Sie den Boden so damals übernommen hat und auch drin lassen würde, allerdings will ich den Boden garnicht weil wie gesagt kommt diese hoch. :(


    Ihr übernehmt die Mietsache grundsätzlich vom Vermieter, nicht vom Vormieter. Ihr solltet auf vollständige Behebung der Mängel bestehen und bei Übernahme der Mietsache ein exaktes zweifaches Übergabeprotokoll anfertigen, evtl. noch mit Zeugen und Fotos mit Datum.
    Laminat kommt oftmals hoch, weil es ohne Spielraum für Dehnungen verlegt wurde (mir selbst auch schon passiert).

    Ich kann es beweisen, ja. Ich habe Fotos gemacht und meine Nachbarn können mir dies auch bestätigen.
    Ich warte einfach mal ab was von seiner Seite noch kommt, ich glaub allerdings dass er nur eine große Klappe hat. Warum sonst sollte er seinen Papa mit zur Übergabe mitbringen? ;)


    ... und über den Fortgang wirst Du uns gelegentlich informieren...

    Mit heirat hat dies nichts zu tun.
    Die Aufnahme eines Lebensgefährten hat zwar nach § 540 BGB eine Genehmigung zur Folge, aber nach § 553 BGB genügt in diesem Fall das " berechtigte Interesse" um vom Vermieter die Erlaubnis zu erhalten - das bedeutet, er hätte die Genehmigung zu erteilen.


    Ich werde Dir nicht widersprechen - überleg' mal, was Du geschrieben hast.

    Hallo familie_mieter,

    ich versuche es einmal:

    "Seit Mai 2014 wohnen wie,3 Personen, in einer neuen Wohnung."
    - Übrige Wohnungen im Haus? Oder nur Ihr und der VM? Ich nehme mal Letzteres an.

    "...seit März 2014 eine Ölheizung mit Warmemengenzähler."
    - Der Zeitraum davor bleibt erst mal unberücksichtigt, ok?

    "Heizöl Beginn 2100l, Ende 850l"
    - Also 1250L verbraucht, Kosten=?

    "Wmz1: 6300 mwh,
    Wmz 2 :2700 mwh
    Wmz.3.:520 mwh"

    - Also korrekterweise: Eure WMZ 9000MWh, VM-WMZ 520MWh.
    (m= milli, also tausendstel; M=Mega, Million:))

    "Ich hab dann folgendes berechnet, wie ich es im Internet gefunden hatte."
    - Mach' es Dir doch einfach:

    1250L kosteten bspw. 1250€, für 9520MWh machen das 0,1315789€/MWh.
    Ihr: 0,1315789€*9000=1184,21€
    VM: 0,1315789€€*520=68,42€
    Zu den Ölkosten kommen evtl. noch hinzu: Schornsteinfeger, Betriebsraumreinigung, Wartung, Betriebsstrom.

    Matthias180581:

    "gestern war die Übergabe, komischer Weise wurde das Thema dass ich für Februar keine Miete bezahlt habe nur ganz am Rande mal kurz erwähnt."
    - Wart's ab, ob er sie von der Kaution abziehen wird... Du wirst ja wohl hfftl. beweisen können, dass er am/ dem xx. Feb. durch Eindringen in und Renovieren der Mietsache quasi die Sachherrschaft an ihr übernommen hat und ihm somit kein Mietzins mehr zusteht.

    "Das einzige woran er sich aufgehängt hat war, dass ich angeblich nicht gut gestrichen hätte und alle Fenster angeblich schmutzig wären."
    - Mäkeln und Klappern gehört zum "Handwerk"; könnte das nicht von den Renovierern stammen...? Ausserdem hättest Du ja sicherlich, wenn er Dir nicht durch seine rechtswidrige Aktion zuvorgekommen wäre, die Fenster geputzt, oder?

    "Kann er denn etwas von meiner Kaution einbehalten für Malerarbeiten die er jedoch nicht ausführt bzw. kann er die Miete für Februar von meiner Kaution abziehen?"
    - Nein und nein.

    Eine Genehmigung zur Untervermietung ist m.E. nicht erforderlich.


    I.d.R. bedürfen Untervermietungen der schriftlichen Genehmigung des VM. So steht's in (fast) jedem Mietvertrag.
    Ob der VM die Untervermietung versagen kann, steht auf einem anderem Blatt.
    Wenn die Fragestellerin ihren Bekannten heiraten würde, würde eine schriftliche Mitteilung an den VM mit Identifizierung des "Neuen" genügen.

    So ihr Lieben, habe gerade mit einer Zeugin die Kündigung zum31.05. in den Briefkasten des Vermieters geworfen. Habe alles von der Zeugin quittieren lassen. Mal sehen was da noch kommen wird. Lg mion27598


    Ich habe erst jetzt - nach dem Frühstück - Deine Posts gelesen.
    Tippp:
    Nach guter alter (zuverlässiger) Art schreibt man über die Empfängeranschrift die Art der Zustrellung, und zwar unterstrichen, bspw.:
    Einschreiben+Rückschein - Einwurfeinschreiben - Durch Boten - ...
    Bei Letzterem quittiert der Bote auf der Absenderkopie bspw.: In Briefkasten eingelegt - Unterschrift - Datum - Uhrzeit.

    Ich habe folgendes Problem: Zur Zeit wohne ich zur Untermiete in einem - per Vertrag - unmöblierten Zimmer. Der Vermieter wohnt ebenfalls in der Wohnung.

    Ich habe dem Vermieter gestattet, eine Kommode in meinem Zimmer stehen zu lassen, welche ich jedoch nicht verwende.

    Wäre es dem Mieter wegen dieser Kommode möglich, den Mietvertrag verkürzt (also bis zum 15. eines Monats zu Ende des Monats) zu kündigen? Das Möbelstück wird nicht von mir verwendet und ist im Mietvetrg nicht aufgeführt.


    Die Lagerung eines ungenutzten Möbels verändert die Mietsache nicht, sodass nach wie vor die gesetzliche Kündigungsfrist anzuwenden ist.

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