Beiträge von Berny

    Bushdoc:

    "mitlerweile kam nun die erste Antwort."
    - Von wem?

    "Der Mieter ist selbstverständlich nicht an den Kosten der gewerblichen Versicherung beteiligt, es handelt sich um einen falschen Ausweis in der Abrechnung."
    - Dann soll der VM die genauen Zahlen mit entsprechenden Belegen vorlegen.

    "Ein weiterer Fehler in der Abrechnung der Kabelgebühren wurde auch noch aufgeführt."
    - Von wem?

    "Nun geht es immer noch darum, dass Be- und Entwässerung sowie Hausstrom und Fahrstuhlstrom über den Verteilerschlüssel m2 aufgeschlüsselt werden. Ein Kostenvorabzug der durch die Gewerbeeinheit entstandenen Betriebskosten muss nur dann stattfinden, wenn die Mieterparteien nachweisen können, dass für sie Mehrkosten durch die Gewerbeeinheit entstanden sind."
    - Das liegt dann an Euch.

    "Um mein nächstes Schreiben zu untermauern bin ich nur auf der Suche nach eventuell vorhandenen Urteilen in denen eine Gewerbeeinheit mit starkem Kundenaufkommen bzw die Hausverwaltung dazu verpflichtet worden ist diesen Vorabzug durchzuführen."
    - Google ist Dein Freund.

    Hallo quadratmeter,
    ich beschränke mich mal auf das wesentliche:

    "Mein Bad hatte ... braun orangene Fliesen, eine, auf Metallbeinchen stehende Badewanne, die ab und zu mal umfiel, eine ca. 30cm breite Heizung unter der Fensterbank und kein Waschbecken. Außerdem KEINE Steckdose."

    "Das wurde dann gemacht. Nun ist es allerdings NOCH kleiner und die Badewanne wurde durch eine Dusche ersetzt. Außerdem habe ich jetzt ein kleines Waschbecken, eine moderne Heizung (Handtuchwärmer) UND eine Steckdose."
    - Also wurde der Mietwert gesteigert.

    "Das wird sicherlich versucht werden als Umlage verkauft zu werden."
    - Du meinst sicher eine Beteiligung des Mieters in Höhe einer angemessenen Mietsteigerung. Ich finde das i.O.

    "Kann man das? Immerhin war das Bad baufällig und musste swieso instandgesetzt werden. Apropos, ist das nicht eher eine Instandsetzung als eine Modernisierung?"
    - Da gibt es hochbezahlte (na, von wem wohl?) Sachverständige, die Dir sicherlich ein Gutachten erstellen, falls Du sie beauftragst.. Ich würde erst mal auf die schriftliche Ankündigung bzw. Mieteneuberechnung warten.

    guenes257:

    "im Mietvertrag steht, daß die Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt werden,"
    - und das gilt.

    "was aber die letzten 10 Jahre nie so abgerechnet wurde."
    - Das war unrechtmässig.

    "Kosten der Müllbeseitigung und Kosten der Straßenreinigung wurden immer durch zwei geteilt"
    - Falsch.

    "Bei der Straßenreinigung würde ich das ja noch akzeptieren, aber es ist doch klar, daß eine Person weniger Müll produziert als zwei."
    - Speilt keine Rolle.

    "Meine Wohnung hat 40,44% der gesamten Wohnfläche."
    - Das ist Euer Aufteilungsschlüssel. Es gibt diesbzgl. kein Gewohnheitsrecht.

    wir wohnen seit 01.03.2013 (laut Mietvertrag) in unserer Wohnung
    wir konnten ab Januar bereits in die Wohnung um zu Tapezierern, PVC-Belag verlegen, Deckenplatten entfernen usw..


    Ist doch klar, dass Ihr für den den Abrechnungszeitraum übersteigenden Nutzungszeitraum die Betriebskosten zu tragen habt.

    Summery,

    "Bei der Wohungsbesichtigung hat uns die Vormieterin gesagt, dass ihre Waschmaschine im Keller steht."
    - Ja und, was heisst das? Mein PKW steht vor dem Haus...

    "haben wir des öfteren bei der Hausverwaltung nachgefragt wie es mit den Anschlüssen in der Küche aussieht - ... Da konnte uns niemand eine genaue Auskunft geben."
    - Denkst Du etwa, dass die Sesselrutscher überhaupt Ahnung von der Architektur ihrer Häuser haben...?

    " - da nach unserer Auskunft die Waschmaschine ja im Keller steht."
    - Du meinst sicher die Vormieterin.... mit der Du jedoch keinen Vertrag hast.

    "es steht dort eine Waschmaschine! Jedoch gehört diese - wie sich später raus stellte - einer anderen Mieterin im Haus.
    Die Hausverwaltung hat nachgeforscht und hat dann festgestellt das unsere Vormieterin ihre Wäsche auf kosten der Hausverwaltung gewaschen hat und der Anschluss gar nicht auf unseren Zähler läuft."
    - Dann lief die Wama wohl auf Haus-Allgemeinstrom. Hier solltest Du eine Änderung einfordern.

    "Die Hausverwaltung möchte den Anschluss vom Strom nehmen."
    - ... und umschalten auf den Zähler der nutzenden Mietpartei.

    "Nach meiner Frage wo wir dann unsere Waschmaschine anschließen sollen, hieß es erst mal dass es ja unfair wäre wenn wir dann den Anschluss bekommen, aber die aktuelle Nutzerin ihn nicht haben darf."
    - Wenn Ihr die Waschküche für Eure Wama nutzen dürft, solltet Ihr Euch eine eigene Steckdose installieren (lassen).

    "Meine Frage ist: Wo ist hier mein Recht? Kann ich auf den Anschluss beharren?"
    - Rechtsberatung machen zugelassene Anwälte. Auf einen (eigenen) Anschluss beharren kannst Du m.E. nur, wenn dieser Dir mietvertraglich zugesichert ist...: Nachlesen!

    Annie Dach,
    vorab: In meinem Beitrag #9 heisst es beide Male MV, also Mietvertrag.

    "Was könnte denn in so einer Mietvertragsänderung drin stehen?"
    - ... dass die Anwesenden (alle Namen) folgende Vereinbarung treffen: "Mit Datum scheidet X als Mieter aus und Y tritt als Mieter ein. Evtl. Ausgleiche regen beide untereinander. Datum, Unterschriften aller Beteiligten.

    "Und wie sieht dass denn rechtlich aus falls ich keinen Nachmieter finden sollte. Muss ich dann trotzdem die Miete für das Zimmer weiter bezahlen bis jemand gefunden wurde?"
    - Grundsätzlich ja. Es könnte sogar noch schlimmer kommen, falls der VM einem Mieterwechsel nicht zustimmt...

    Hallo Annie,
    wenn Ihr mauschelt, ist das Eure Angelegenheit.
    Mietrechtlich sieht es so aus, dass Du allein, da du keinen eigenen MV hast, garnicht kündigen kannst; sondern entweder alle in einem VM genannten und unterschriebenen Mieter kündigen (gemeinsam) oder keiner.
    Tipp: Ihr ALLE könnt jedoch eine Mietvertragsänderung vereinbaren mit Unterschriften ALLER Beteiligten.

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