Bushdoc:
"mitlerweile kam nun die erste Antwort."
- Von wem?
"Der Mieter ist selbstverständlich nicht an den Kosten der gewerblichen Versicherung beteiligt, es handelt sich um einen falschen Ausweis in der Abrechnung."
- Dann soll der VM die genauen Zahlen mit entsprechenden Belegen vorlegen.
"Ein weiterer Fehler in der Abrechnung der Kabelgebühren wurde auch noch aufgeführt."
- Von wem?
"Nun geht es immer noch darum, dass Be- und Entwässerung sowie Hausstrom und Fahrstuhlstrom über den Verteilerschlüssel m2 aufgeschlüsselt werden. Ein Kostenvorabzug der durch die Gewerbeeinheit entstandenen Betriebskosten muss nur dann stattfinden, wenn die Mieterparteien nachweisen können, dass für sie Mehrkosten durch die Gewerbeeinheit entstanden sind."
- Das liegt dann an Euch.
"Um mein nächstes Schreiben zu untermauern bin ich nur auf der Suche nach eventuell vorhandenen Urteilen in denen eine Gewerbeeinheit mit starkem Kundenaufkommen bzw die Hausverwaltung dazu verpflichtet worden ist diesen Vorabzug durchzuführen."
- Google ist Dein Freund.