Beiträge von Berny

    als Mieter ausgezogen waren und mit ihrem Stoffsofa den Buntsteinputz im Treppenhaus irreparabel an mehreren Stellen beschädigt haben,sollte ICH die sanierung bezahlen,


    Halte ich für korrekt. Analog ist auch ein Mieter dafür verantwortlich, wenn seine Besucher bspw. den Buntsteinputz im Treppenhaus beschädigt haben.

    hausverwalter,

    es wird Zeit, dass Du mal in der Realität aufwachst.

    "nein, nein Berny so kann man das nicht in diesem Fall sehen. Wenn der gegnerische Anwalt das erstellte Gutachten meinem Anwalt zur Einsicht gegeben hätte und DIES eine ganz klare Sprache gesprochen hätte, also wenn alles im GRÜNEN Bereich gewesen wäre, wäre auch diese Sache dann, vom Tisch."
    - Aus Deiner Sicht, ja, aber daran hätte doch kein Anwalt Interesse. Wie sollte er denn die letzten Raten für das Chalet im Tessin bzw. die Finca auf Mallorca bezahlen...?

    "Er hätte dann eine Rückzahlung von mir bekommen und alles wäre gut."
    - Hätte hätte Fahrradkette, für Dich und Dein Fahrrad gut, jedoch nichts für Anwalt's Cermedes.

    "Außerdem soll ja ein Gutachten einen Prozess verhindern, darum sollte man auch ein erstelltes Privatgutachten vorlegen, um klare Verhältnisse zu haben, hier wird es aber nicht gemacht, warum denn wohl nicht????"
    - Siehe meine vorherigen Meinungen....

    "Ich habe in dieser Sache alles versucht um eine Einigung zu erzielen, aber es hat nichts genutzt, und darum werde ich mir erlauben ein gerichtliches Gutachten erstellen zu lassen, mit den weiteren Folgen."
    - ... für Deine Geldbörse.

    "Hallo Kolinum, dass Du Schlauberger dich überhaupt noch meldest, Du hast Dich doch selbst abqualifiziert."
    - Nein, er hat versucht, Dir beim Aufwachen zu helfen.

    sense:

    "Hier wäre zuerst die Frage zu stellen, ob dieser Teppich vom Nachmieter ordentlich übernommen wurde und wenn nicht, warum eine Entfernung durch den Nachmieter vorgenommen wird. Denn die Verpflichtung zum Rückbau hatte der Vormieter."
    - Grundsätzlich richtig, jedoch JETZT interessiert nur noch, wie der (Nach-)Mieter bzgl. dieses Mangels mit dem VM klar kommt.

    "Insgesamt sollte man dies als einen versteckten Mangel sehen. Denn nach geltender Rechtsprechung wäre die Beschädigung in solchen Fällen, durch den Verursacher, hier Vormieter, zu beheben. Dazu gehören auch alle Folgeschäden."
    - Grundsätzlich ebenfalls richtig, jedoch JETZT interessiert nur noch, wie der (Nach-)Mieter bzgl. dieses Mangels mit dem VM klar kommt.

    "Erst wenn das geklärt ist, sollte man sich darüber unterhalten was nun mit dem Parkett zu geschehen hätte."
    - Das ist ja der momentane Stand der Dinge...

    b2k4u:

    "Ich überlege nun mir vom Vermieter eine schriftliche Bestätigung geben zu lassen, dass mit seinem Einverständnis der Parkettboden im Schlafzimmer mit speziellem Lösemittel behandelt wurde und ich für Folgeschäden am Parkett keine Haftung übernehme.
    Wie seht ihr das?"
    - Tu' das.

    "Könnte mein Wunsch, das Zimmer so schnell wie möglich beziehen zu können, mir zum Verhängnis werden?"
    - Inwiefern?

    guenes257:

    "Die Wohnung ist top und ein Kellerraum wurde mir lt. Mietvertrag unentgeltlich überlassen."
    - Das ist bei Wohnraummietverträgen allgemein üblich.

    "Auch bei mir war damals wohl gut gelüftet und für mich nicht ersichtlich, daß der Keller nicht feucht, sondern fast nass ist."
    - Dein Problem, wenn Du Dir die Mietsache vorher nicht genau anschaust.

    "Jetzt habe ich nach jahrelanger Suche endlich eine neue Wohnung gefunden und ich frage mich, inwieweit es mir zuzmuten ist, den Kellerraum auszuräumen, denn ich muß komplett alles was im Keller gelagert war entsorgen, weil alles, wirklich alles was dort steht, verschimmelt ist."
    - Wer sonst sollte Deine Sachen denn ausräumen?

    "Es ist sicherlich gesundheitsgefährdend sich länger in diesem Keller aufzuhalten."
    - Du wirst sicherlich nicht sterben, Deinen Keller auszuräumen.

    "Der Vermieter hat sehr wohl um den Zustand des Kellers gewußt. Er wird schon wissen, warum er mir den unentgeltlich überlassen hat. Wie kann ich da jetzt beim Auszug vorgehen?"
    - Ihn ausräumen.

    Ab in den nächsten Baumarkt , die Dinger werden im Kassenbereich schon verramscht, kosten also fast nix. Brauchst meist nichtmal zu bohren, die werden oft nur angeklebt. Sogar die Batterien sind meist dabei. Mein bevor du schlaflose Nächte hast in Sorge um dein Kind. Ist 10 min Arbeit und vielleicht 20 Euro Investition , dann brauchst dich auch nicht mehr ärgern oder sorgen.


    Wenn es richtig gute (Langzeitmodelle 10-12 Jahre) RWM sein sollten, bitteschön: http://www.amazon.de/s/ref=nb_sb_ss_i_0_5?__mk_de_DE=%C5M%C5%B4%D5%D1&url=search-alias%3Daps&field-keywords=rauchmelder&sprefix=rauch%2Caps%2C303 Stiftung Warentest: Gut (Ei650).

    danke Berny für die Antwort, der Anwalt hat also seine persönliche Bewertung abgegben und meinen Anwalt dieses Gutachten eben nicht vorgelegt. Genau wie Azze schon schrieb, ein wasserdichtes Gutachten wo nun alles aufgeführt ist und auch alles im grünen Bereich liegt, wird im Normalfall doch dem Gegner dann vorgelegt und nicht so ein blabla. Soetwas macht man doch nur, wenn im Gutachten etwas steht, was negativ ist, unter dem Motto, versuchen wir erst mal so.Darum erfolgt nun die gerichtliche Beweissichrung, alle Karten auf den Tisch,


    ... worüber Du uns sicherlich weiter berichten wirst...

    Nur was in § 2 der Betriebskostenverordnung aufgelistet und vertraglich mit den Mietern vereinbart ist, darfst Du von diesen fordern.


    So isses. Wenn in Deinen MVn die BetrKosten gem. BetrKostenVO auf die Mieter umlegbar sind, kannste die mtl. VZ anpassen, jedoch vorzugsweise NACH der jährlichen BetrkAbrechnung (Jahresbetrag/12).

    Allgemeinbereiche wie Treppenhaus muss der Vermieter instandhalten !


    Faul, wie ich nun mal bin, habe ich in meinem Vermietobjekt die sechs Deckenlampen im Treppenhaus und Kellerabgang gegen LED-Lampen ausgetauscht in der Hoffnung, nie mehr daran zu müssen (niemand wird jünger). War eine Arbeit von einem halben Tag. An den Kosten wurde nur das Finanzamt beteiligt.
    Ich habe auch kein Problem damit, die Treppenhauslampe vor meiner Mietwohnung auzuwechseln.
    Wer immer (nach deutscher Manier) gesetzliche Grundlagen sucht, sollte besser in seinem eigenem (Schnecken-)Haus wohnen.

    Azze:

    "Vertraglicher Mietbeginn 1.3 ! Dann kann auch erst ab dem Datum Miete und NK in Rechnung gestellt werden."
    - Miete ja, jedoch Betriebskosten werden bei mir bereits ab Übergabedatum berechnet und der Neumieter darüber informiert. Das wird bei uns permanent problemlos so gehandhabt. (Bin jetzt zu faul, Rechtsgrundlagen hierfür zu suchen, da kein Bedarf.)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!