HILFE !! Waschmaschinenanschluss - nur wo?

  • Hallo ihr Lieben,

    ich habe folgendes Problem:

    zum 01.03. bin ich in eine sanierte Wohnung eingezogen.
    Bei der Wohungsbesichtigung hat uns die Vormieterin gesagt, dass ihre Waschmaschine im Keller steht.
    Während der Sanierungs-Arbeiten, haben wir des öfteren bei der Hausverwaltung nachgefragt wie es mit den Anschlüssen in der Küche aussieht - da wir uns eben auch eine neue Küche kaufen mussten. Da konnte uns niemand eine genaue Auskunft geben. Wir sollten uns die Anschlüsse in der Wohnung - während der Sanierung - selbst anschauen und haben uns darauf hin eine Küche gekauft.
    Da haben wir allerdings keine Waschmaschine mit eingeplant - da nach unserer Auskunft die Waschmaschine ja im Keller steht.

    So, das war ist Ausgangssituation.
    Bei Einzug war der Schlüssel zum Waschraum nicht auffindbar. (Auf steht Türe steht nur eine Notiz: Schlüssel bei uns in der Wohnung). Der Hausmeister bzw. die Hausverwaltung wussten auch nicht wo der Schlüssel ist, daher wurde die Türe aufgebohrt. Und siehe da: es steht dort eine Waschmaschine!
    Jedoch gehört diese - wie sich später raus stellte - einer anderen Mieterin im Haus.
    Die Hausverwaltung hat nachgeforscht und hat dann festgestellt das unsere Vormieterin ihre Wäsche auf kosten der Hausverwaltung gewaschen hat und der Anschluss gar nicht auf unseren Zähler läuft.

    Die Hausverwaltung möchte den Anschluss vom Strom nehmen.
    Nach meiner Frage wo wir dann unsere Waschmaschine anschließen sollen, hieß es erst mal dass es ja unfair wäre wenn wir dann den Anschluss bekommen, aber die aktuelle Nutzerin ihn nicht haben darf.

    Meine Frage ist:
    Wo ist hier mein Recht? Kann ich auf den Anschluss beharren?

    Vielen Dank für die Hilfe!!

  • Prüfen Sie erst mal andere Möglichkeiten, z.B. Wohnung. Ich denke das bei einer frisch sanierten Wohn ung dafür ein Anschluß vorhanden ist.

    Meine Frage ist:
    Wo ist hier mein Recht? Kann ich auf den Anschluss beharren?

    Schauen Sie in den Mietvertrag dort ist Ihr Recht festgeschrieben und auf diesen können Sie beharren.
    Aussagen der Vormieterin sind reine Luftnummern. Wenn Sie daran zweifeln, dann fordern Sie Ihr Recht bei ihr ein.

  • Summery,

    "Bei der Wohungsbesichtigung hat uns die Vormieterin gesagt, dass ihre Waschmaschine im Keller steht."
    - Ja und, was heisst das? Mein PKW steht vor dem Haus...

    "haben wir des öfteren bei der Hausverwaltung nachgefragt wie es mit den Anschlüssen in der Küche aussieht - ... Da konnte uns niemand eine genaue Auskunft geben."
    - Denkst Du etwa, dass die Sesselrutscher überhaupt Ahnung von der Architektur ihrer Häuser haben...?

    " - da nach unserer Auskunft die Waschmaschine ja im Keller steht."
    - Du meinst sicher die Vormieterin.... mit der Du jedoch keinen Vertrag hast.

    "es steht dort eine Waschmaschine! Jedoch gehört diese - wie sich später raus stellte - einer anderen Mieterin im Haus.
    Die Hausverwaltung hat nachgeforscht und hat dann festgestellt das unsere Vormieterin ihre Wäsche auf kosten der Hausverwaltung gewaschen hat und der Anschluss gar nicht auf unseren Zähler läuft."
    - Dann lief die Wama wohl auf Haus-Allgemeinstrom. Hier solltest Du eine Änderung einfordern.

    "Die Hausverwaltung möchte den Anschluss vom Strom nehmen."
    - ... und umschalten auf den Zähler der nutzenden Mietpartei.

    "Nach meiner Frage wo wir dann unsere Waschmaschine anschließen sollen, hieß es erst mal dass es ja unfair wäre wenn wir dann den Anschluss bekommen, aber die aktuelle Nutzerin ihn nicht haben darf."
    - Wenn Ihr die Waschküche für Eure Wama nutzen dürft, solltet Ihr Euch eine eigene Steckdose installieren (lassen).

    "Meine Frage ist: Wo ist hier mein Recht? Kann ich auf den Anschluss beharren?"
    - Rechtsberatung machen zugelassene Anwälte. Auf einen (eigenen) Anschluss beharren kannst Du m.E. nur, wenn dieser Dir mietvertraglich zugesichert ist...: Nachlesen!

  • Ne Waschmaschine kannste im Prinzip überall dort anschließen wo die Möglichkeit besteht Wasser abzugreifen und Abwasser einzuleiten. Da gibts diverse Kupplungen und Anschlüße. Im Bad am Waschbecken , in der Küche an der Spüle z.b. das nur nebenbei. Da muss eben nicht extra ein Anschluß für ne Waschmaschine installiert werden. Für das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung muss man sich im übrigen die Erlaubniss des Vermieters holen.

    Wenn eine Waschküche vorhanden ist die von den Mietern genutzt werden soll, stellt man im Regelfall auch dort diese Geräte auf. Der Vermieter muss dazu natürlich gewährleisten das ein Betreiben der Geräte dort auch möglich ist. Wasseranschluß, Strom ! Wenns dann alles auf den Hausstrom läuft ist das halt so. Wie oft schon habe ich in MIetshäusern gesehen das im Keller riiiiesen Kühltruhen angeschloßen wurden, alles auf Hausstrom ! Wenn sowas aber nicht gewünscht ist vom Vermieter dann muss er eben Steckdosen installieren lassen die auf die eigene Unterverteilung gehen ( Sicherungskasten).

    Auf einen extra Anschluß in der Wohnung beharren kannste nur wenn das im Mietvertrag zugesichert wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (28. März 2015 um 03:58)

  • Wie oft schon habe ich in MIetshäusern gesehen das im Keller riiiiesen Kühltruhen angeschloßen wurden, alles auf Hausstrom !


    ... als Mieter oder bspw. Handwerker...?

  • Für das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung muss man sich im übrigen die Erlaubniss des Vermieters holen.

    Uff, Ihre Aussage verblüfft mich geradewegs. Ich dachte immer etwas anders. Aber Sie sollten mir mit irgendwelchen Grundlagen auf die Sprünge helfen. Danke vorab!

    Vieleicht finden Sie hier was?

    http://www.anwaltonline.com/info/PM/0041_m…aufstellen.html

    Waidmanns Heil. Sie haben nicht nur den Bock geschossen, sondern auch noch voll getroffen.
    Nicht böse sein. Auch mir gelang jüngstens so ein Treffer.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (28. März 2015 um 15:17)

  • Dann könnte eben aus Versicherungsgründen "angemeldet" werden das man eine Waschmaschine in der Wohnung aufstellen wird. Jedenfalls hat die Wohnungsgenossenschaft in der ich lange Jahre Mitglied war , das so haben wollen. Ein Verbot hätten die ohnehin nicht ausgesprochen.

    @ Berny

    da du ein neugieriger Mensch zu schein scheinst bekommste auch ne Atwort.
    in beiden Fällen , durfte dies in 2 MIethäusern bemerken in denen ich selbst zur Miete wohnte. Ebenso im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit ist öfter mal aufgefallen das die ein odere andere Kühltruhe am Hausstrom betrieben wurde.

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