Beiträge von Berny

    "Es hat sich bei Mietern und Vermietern mittlerweile einigermaßen herumgesprochen, dass ...


    Bei Zitaten sollte unbedingt die Quelle angegeben werden.

    "Die Beschädigungen hat ja der Zeuge der Vermieterin vor meinen und den Augen meines Bruders selbst hervorgerufen."
    - Tipp: Protokoll anfertigen.
    Was die Unterschrift anbelangt, so sollte überprüft werden, ob hier der Straftatbestand der Urkundenfälschung vorliegt...:(

    So, heute hatten wir Wohnungsübergabe. Meine ehemaligen Vermieter sagen, sie haben sich erkundigt - die Tapeten müssen runter :confused: und sie würden die 900 EUR Kaution einbehalten, eine Firma mit der Entfernung der Tapeten beauftragen und uns den Rest in Rechnung stellen. Das wird dann wohl auf einen Rechtsstreit hinaus laufen.... :mad:


    Was sie sagen, interessiert (vorerst) nicht. Wichtig ist, dass ein Protokoll erstellt wurde. Du warst hfftl. nicht allein?

    Ähmmm weist du was Du da redest??? Ich denke nicht! Verantwortung hin oder her,nur wie ist es mir als armen Vermieter zu prüfen und zu verantworten was die Verwaltung mir für Zahlen guebt die ich 1:1 weitergebe? Na hast Du eine Idee? SIEHE letzten Beitrag! Ausserdem geht es hier weit vom ehemaligen Thema ab das übrigens geklärt ist und ich nun weis wie und was ich mache ;)


    Woher und WIE Du die Zahlen bekommst, interessiert niemanden. Nur korrekt - dem Mieter ggü - MÜSSEN sie sein.

    Der Verwalter macht nun aber mal die Abrechnungen,dafür ist er ja auch da und diesen Zahlen muss ich vertrauen können. Ich kann ja nicht selber Strom/Gas/Wasser ablesen gehen und alles auseinanderrechbnen. Wäre ja auch doppeltgemoppelt. Ausserdem kommen ja noch weitere umlagefähige Betriebskosten dazu die der Verwalter auch ünermittelt von denen ich nicht die Bohne von nachvollziehen kann! Also wie soll ich prüfen ob alles so stimmt wie es der Verwalter mir mitteilt und ich 1:1 so an meine Mieter weitergebe?


    Indem Du Dir ganz einfach die unglaubliche Mühe machst, den Mietvertrag zu lesen.

    Ich glaube, sie meint mit "sie" in 90% der Fälle nicht ihre Mitbewohnerin, sondern ihre Vermieterin. Ich musste es auch 2x lesen.


    Solche Art von Verwechselungen sind in gewissen Bevölkerungskreisen wohl garnicht unüblich. Rechtsanwälte und -verdreher warten in den Startlöchern und reiben sich schon jetzt die unschuldigen Hände...:o

    Erstens verstehe ich wohl ansatzweise wie und worum es geht und zweitens bekomme ich die Abrechnungen für die Wohnungen fertig von der Verwaltung zugestellt! Also wo bin ich da verantwortlich? Sorry dummes Zeug!


    Nix dummes Zeug! Denk' doch mal nach:
    Mit WEM hat der Mieter einen Vertrag?
    WER für Dich die Betriebskostenabrechnungen macht, ist dem Mieter schnurzegal. DU bist einzig und allein dem Mieter ggü. dafür verantwortlich!!! Das zu begreifen kann doch wohl nicht soo schwer sein.

    Gebühren dürfen nur öffentliche Institutionen berechnen. Der VM ist sowas i.d.R. nicht. Der VM darf lt. BKVO auch nur solche Kosten auf die M umlegen, welche ihm selbst regelmässig nachweislich entstehen. Bei dem hier in Rede stehenden Fall dürfte es sich m.E. eher um einen Nebenerwerb des VM handeln.

    Der Richter hat nun eine Beweistermin angeordnet, der ja unter der Prämisse (s.o.) unnötig ist. Meiner Meinung nach ist es heute egal, ob ich den Brief erhalten habe, oder nicht, eine rechtzeitige Mahnung hätte sofort eine Klärung gebracht. Was sagt ein Jurist dazu ... ?


    Der sagt dazu, dass nun mal die Entscheidung des Gerichts und die Urteilsbegründung abzuwarten sind.

    Hallo Kusi, ich würde den genauen Sachverhalt dem VM per Einwurfeinschreiben schildern und ihn auffordern, den Schimmelbefall zeitnah und nachhaltig zu beseitigen, um Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB verweisen.

    Ich habe den Vermieter bereits zweimal angeschrieben und um Behebung des Schadens gebeten , jedoch kam von der Wohnungsgesellschaft keine Reaktion. Was kann ich nun noch tun ?


    Den Vermieter per Einwurfeinschreiben letztmalig auffordern und dann wie mein Vorredner verfahren.

    3 Uhr Nachts, Rauchmelder vor WHG Nachbarin (nicht zu Hause) piepst
    Kontrolle negativ,
    3:15 Uhr immer noch Nachts, das Ding piepst wieder:
    von Decke genommen, nicht auszuschalten gewesen, gewaltsam geöffnet
    um Batterie entfernen zu wollen: nicht möglich, da festeingebaute Langzeit Batterie

    Jetzt soll ich den Rauchmelder und den Einbau zahlen!
    Was sagt ihr dazu?


    Du hast die A-Karte... Hättest den RWM irgendwo, wo er piepsen kann ohne jemanden zu stören, zwischenlagern sollen. Falls Du ihn ersetzen sollst, nur Zeitwert. Gute gibt es hier: Suchergebnis auf Amazon.de f

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