Zusatzvereinbarung bezüglich illegaler Nutzung des Internetanschlusses

  • Hallo liebe Mietrecht-Community,

    da meine Mitbewohnerin seit Neustem nicht davor zurückschreckt, illegale Tauschbörsen über meinen Internetanschluss in der WG zu nutzen, würde ich im Mietvertrag, der neu aufgesetzt wird, gerne eine Zusatzvereinbarung beschließen.
    Nach eigener Aussage hat sie es zwar gelöscht, sie versteht aber nicht, warum. Meine Befürchtung ist, dass sie doch wieder darauf zurückgreifen wird.
    An sich sollte es natürlich selbstverständlich sein, dass man sowas nicht nutzt, vor allem, wenn es nicht der eigene Anschluss ist. Da ich mir aber leider nicht ganz sicher sein kann, würde ich in Zukunft eben gerne nochmal auf Nummer sicher gehen. Wie könnte so etwas aussehen?
    Hiermit bestätige ich, dass ich den Gebrauch von Filesharing-Programmen bzw. Tauschbörsen, insbesondere xy, unterlasse...?
    Die Frage ist, wie sinnvoll das ganze ist, ich möchte halt im Ernstfall bestmöglich abgesichert sein.

    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen,

    viele Grüße

  • Zitat

    Die Frage ist, wie sinnvoll das ganze ist

    Überhaupt nicht. Grundsätzlich gibt es einen Internetanschluss für die gesamte Wohnung. Wird über diesen Anschluss etwas illegales betrieben, wird sich die Staatsanwaltschaft kaum dafür interessieren, welche Person in der Wohnung dafür verantwortlich ist.

    Hier gab es auch schon Urteile, wonach sich ein Nachbar über ein ungesichertes Wlan ein paar illegale Sachen heruntergeladen hat und der Anschlussnehmer dafür haften musste.

    Der Anschluss läuft unter deinem Namen, also haftest Du auch.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Überhaupt nicht. Grundsätzlich gibt es einen Internetanschluss für die gesamte Wohnung. Wird über diesen Anschluss etwas illegales betrieben, wird sich die Staatsanwaltschaft kaum dafür interessieren, welche Person in der Wohnung dafür verantwortlich ist.

    Hier gab es auch schon Urteile, wonach sich ein Nachbar über ein ungesichertes Wlan ein paar illegale Sachen heruntergeladen hat und der Anschlussnehmer dafür haften musste.

    Der Anschluss läuft unter deinem Namen, also haftest Du auch.

    Hey, danke für deine Antwort!

    Das befürchte ich eben. Aber ich habe schon im Internet etwas dazu gelesen und in einem sehr aktuellen Urteil - das ganze ging bis vor den BGH - hat dieser einem Hauptmieter Recht gegeben. Dieser musste nicht für illegale Machenschaften seiner Mitbewohner haften, sondern der Rechteinhaber musste nachweisen, dass er tatsächlich der Übeltäter war. Das WLAN ist ja gesichert und sie nutzt den Anschluss ja auch wissentlich, es gibt Belege dafür, dass sie solche Dienste genutzt hat / nutzt

  • Also die Tauschbörsen sind nicht illegal. Da kann man auch legalen Stuff ziehen. Auch das Runterladen von Raubkopien ist nicht verboten. Nur das Teilen ist verboten, da man damit die Raubkopien illegal verbreitet. Und da gibt es mehrere Möglichkeiten, wie man das unterbindet:

    1. Du sperrst die entsprechenden Ports, auf die das FileSharing-Programm zugreift, dann kann gar nicht mehr geshared werden,
    2. Du sperrst für die MAC-Adresse Deiner Mitbewohnerin sämtliche Ports bis auf die Ports, die das normale Surfen im Internet erlauben und E-Mail-Zugriff gestatten (Ports 80, 110, 587(?) )
    3. Deine Mitbewohnerin installiert zu ihrem FileSharing-App eine Leecher-Modifikation, dann saugt sie nur noch und senden keine Infos mehr hoch. Das ist dann in der rechtlichen Grauzone und bislang haben Richter den Nutzern von Leecher-Mods eher Recht gegeben, da keine illegalen Upoads mehr stattfanden
    4. Du Lässt Deine Mitbewohnerin gar nicht mehr ins Netz.

    Du solltest die Admin-Oberfläche des Routers mit einem Passwort versehen, so dass kein Nutzer in Deinem LAN ohne Deine Erlaubnis Portfreigaben und Forwards eintragen kann, denn das muss so oder so geschehen sein, damit Deine Mitbewohnerin überhaupt erst Filesharing nutzen kann (TCP und UDP-Freigaben).

  • Also die Tauschbörsen sind nicht illegal. Da kann man auch legalen Stuff ziehen. Auch das Runterladen von Raubkopien ist nicht verboten. Nur das Teilen ist verboten, da man damit die Raubkopien illegal verbreitet. Und da gibt es mehrere Möglichkeiten, wie man das unterbindet:

    1. Du sperrst die entsprechenden Ports, auf die das FileSharing-Programm zugreift, dann kann gar nicht mehr geshared werden,
    2. Du sperrst für die MAC-Adresse Deiner Mitbewohnerin sämtliche Ports bis auf die Ports, die das normale Surfen im Internet erlauben und E-Mail-Zugriff gestatten (Ports 80, 110, 587(?) )
    3. Deine Mitbewohnerin installiert zu ihrem FileSharing-App eine Leecher-Modifikation, dann saugt sie nur noch und senden keine Infos mehr hoch. Das ist dann in der rechtlichen Grauzone und bislang haben Richter den Nutzern von Leecher-Mods eher Recht gegeben, da keine illegalen Upoads mehr stattfanden
    4. Du Lässt Deine Mitbewohnerin gar nicht mehr ins Netz.

    Du solltest die Admin-Oberfläche des Routers mit einem Passwort versehen, so dass kein Nutzer in Deinem LAN ohne Deine Erlaubnis Portfreigaben und Forwards eintragen kann, denn das muss so oder so geschehen sein, damit Deine Mitbewohnerin überhaupt erst Filesharing nutzen kann (TCP und UDP-Freigaben).

    Hey,

    erstmal vielen Dank! Das ist doch ein guter Anfang! Wieviel Affinität zu IT verlangt das ganze? Kann ich mich da online einlesen? Das klingt ziemlich kompliziert, dem würde ich mich aber annehmen.

  • Das kommt ganz drauf an, welche der Methoden Du vorziehst.

    1. und 2. richtest Du über Deinen Router ein. Da musst Du die Gebrauchsanweisung lesen. Das ist bei jedem Router anders.
    zu 3. muss Deine Mitbewohnerin kooperativ sein und für ihren P2P-Client eine Leecher-Mod suchen. Je nach Software gibt es sowas evtl. auch gar nicht.
    Zu 4.: Einfach über Deinen Router eine Sperre einrichten, dass nicht jedes Gerät im LAN automatisch Zugang erhält, sondern dass nur persönlich eingetragene Geräte Internetzugang erlangen. Und dann trägst Du nur Deine Geräte ein und lässt ihre außen vor, und schon hat sie kein Netz mehr. Siehe Anleitung Deines Routers.

  • Das kommt ganz drauf an, welche der Methoden Du vorziehst.

    1. und 2. richtest Du über Deinen Router ein. Da musst Du die Gebrauchsanweisung lesen. Das ist bei jedem Router anders.

    Dann weiß ich schon, was meine heutige Bettlektüre sein wird!

    zu 3. muss Deine Mitbewohnerin kooperativ sein und für ihren P2P-Client eine Leecher-Mod suchen. Je nach Software gibt es sowas evtl. auch gar nicht.

    Ehrlich gesagt will ich ihr da nicht noch unter die Arme greifen, ich glaube, das wäre das falsche Zeichen.

    In jedem Fall nochmal vielen Dank für die Hilfe zur Präventionsmaßnahme!;)

  • Dann weiß ich schon, was meine heutige Bettlektüre sein wird!
    Ehrlich gesagt will ich ihr da nicht noch unter die Arme greifen, ich glaube, das wäre das falsche Zeichen.
    In jedem Fall nochmal vielen Dank für die Hilfe zur Präventionsmaßnahme!;)


    Nur ganz nebenbei bemerkt: Dies ist ein Forum für Mietrecht...

  • Ein Netzwerk kann man gegen ungewollten Zugriff schützen, das fängt schonmal mit nem Netzwerkschlüssel an (am besten nicht der der auf der Unterseite des Routers steht :) , Passwörter, Ports sperren, IP´s sperren, Gastzugang einrichten der nur surfen kann, aber nichts downloaden. Da haste 100 Möglichkeiten.

    Aber wenn der munter Musik illegal läd, bist du als Inhaber der der auf den Abmahnungen steht und zahlen soll !!!! Man ist eben aktuell noch dazu verpflichtet sein Netzwerk gegen unbefugtes Benutzen zu sichern, tut man dies nicht darf man dafür gradestehen was über den Anschluß läuft. Ruf bei deinem Anbieter an, die können dir fix am Telefon erklären was du einstellen musst damit der Mitbewohner wo anders saugen gehen darf aber nicht über dich.

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