oder du wirst durch die wucht des wassers durchs fenster geschleudert.
was werden die Nachbarn denken....
Ich würde vor Scham wohl am liebsten im Boden versinken...
oder du wirst durch die wucht des wassers durchs fenster geschleudert.
was werden die Nachbarn denken....
Ich würde vor Scham wohl am liebsten im Boden versinken...
Das hatten sie doch bestimmt schon in jeder Wissenshow im TV mindestens 1 mal.
So weit ich mich erinnern kann war das so, dass man die Wohnung im "gleichen" Zustand hinterlassen muss, wie man sie auch vorgefunden hat. Das heißt, dass das renouvieren nur so weit nötig ist, dass sie wieder so neu aussieht wie vorher.
In meinen MVn steht das sinngemäss so drin.
lass mich mal überlegen....
ich habe vorgestern ein Angebot geschrieben.
einreihigen unterverteiler wechsel, gegen 2 reihigen.
herdkabel, spülmaschinenkabel, backofen und Kühlschrank.
Leitungen ca 10 meter über den Flur.
vom selben verteiler ca 12 meter in die andere Richtung zum bad, für Waschmaschine.
Sicherungen nebst FI, steckdosen
Angebot: 2800.-
Bei mir ginge das preiswerter: Ich liesse mir von div. Fachbetrieben Angebote machen.![]()
Bis jetzt haben wir die Stromkosten geteilt. Mein Nachbar wollte und will das Geld bar haben. Ich bekam dafür eine Quittung. Nun hat er mir seit 3 Monaten keine Quittung mehr gegeben. Nach Aufforderungen dieses zu tun ist leider bis jetzt nix passiert.
Ähem, wie naiv bist Du eigentlich?
Wozu hast Du zwei Hände?: Die eine zum Überreichen des Geldes, die andere zum Entgegennehmen der Quittung...
... sondern die Außentüre der Kellerräume ist, worüber man dann in den Garten gelangt und diese Gartennutzung ist auch im Mietvertrag geregelt
Das heisst zugesagt? Und nur über den Keller zugängig? Darauf käme es an.
Ich würde ihr ein Einwurfeinschreiben schicken und zeitnahe Behebung dieses Mangels einfordern, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB hinweisen.
Hallo el-nino,
ich halte die Klausel für gültig, da Du im (hoffentlich) vollem Bewustsein diese Wohnung im damaligen Istzustand angemietet hattest.
Hallo Floydson,
meine Stellungnahme mag vielleicht etwas schroff ausfallen, aber beruht auf vielen Erfahrungen.
"Meine Freundin und ich haben zum 01.04. eine Altbau-Wohnung als neue Mieter übernommen."
- Von wem, Vormieter, Makler, Vermieter?
""Der Mieter übernimmt die Wohnung im gegenwärtigen Zustand.""
- "Prima..."![]()
"Bei Übergabe (ebenfalls in den Abendstunden) stellte sich der Zustand der Wohnung deutlich anders dar: Insbesondere der wirklich schöne Stuck zeigte sich deutlich verschmutzt / verfärbt. Auf Nachfrage hiess es seitens des Maklers, daß wir den Stuck säubern könnten. Um es kurz zu machen: Wir haben uns bei Übergabe durch den Makler und Vormieter unter Druck setzen lassen und im Endeffekt ein Übergabeprotokoll unterschrieben, dass die Realität nicht abbildet."
- "Prima..."![]()
"So ist bei Mängeln nur aufgeführt, dass der "Dielenboden" Abnutzungserscheinungen enthalte sowie die Zählerstände. Das Übergabeprotokoll wurde elektronisch auf Tablet gemacht und dort von uns unterschrieben. In der später zugestellten Email mit Übergabeprotokoll als PDF sind einige formelle Fehler: Unter "Wohnungsdaten" steht eine falsche Adresse, Unterschriften von Vor- und Nachmieter sind vertauscht etc."
- Spitze Frage: Gehört das ÜP überhaupt zu dieser Wohnung?
"Bei erneuter Kontaktaufnahme mit dem Makler hiess es, ..."
- Dass Euer Mietvertragspartner doch wohl der Vermieter sei, oder?
"..., hat der Makler versprochen, ...
- Wieso sollte er, hat er etwa seine Provision noch nicht erhalten?
"Mir ist klar, dass wir uns insgesamt etwas blauäugig ..."
- Nicht nur etwas...
"Ich habe heute eine eigene Mängelliste angefertigt und mit Fotos dokumentiert (3 Tage nach Übergabe). Ist es sinnvoll, nachträglich eine Ergänzung des Übergabeprotokolls an den Makler zu versenden, ggf. mit Hinweis auf die formellen Fehler und fehlende Helligkeit bei Übergabe?"
- Der Zug war bei Übergabe der Mietsache an Euch abgefahren.
"Sollte ich unabhängig davon das Übergabeprotokoll aufgrund der formellen Fehler bemängeln?"
- Kannste natürlich machen...
"Unsere Hauptanliegen sind Säuberung / Renovierung des Stucks, Reparieren der Türen und Reparatur der Gegensprechanlage. Ist es sinnvoll, eine eigene Reparatur / Renovierung anzubieten gegen Zahlung / Mietnachlass?"
- Kannste ja machen...
"Oder sollten diese Mängel tatsächlich vom VM vorgenommen werden?"
- Der hat dazu keine Verpflichtung.
Hallo Amatitlan,
jetzt, also nachdem Du bereits eingezogen bist, kann der VM garnichts mehr von Dir verlangen - es sei denn, es wurde explizit im MV vereinbart.
ToboTheRibbler,
da Ihr Zweibeiden ja Partei seid, solltet Ihr noch eine dritte Peson mitnehmen.
Das Original, welches auch Euer Zeuge gelesen hat, den VM in die Handdrücken und bitten, auf der Kopie den Empfang zu bestätigen (Original erhalten, Datum, Unterschrift(en)). Sollten sie die Annahme verweigern, das Original in den Briefkasten einlegen oder in deren Wohnung werfen.
"Mietvertrag vom Datum fristgerecht zum 30.06.2015 kündigen."
Hallo Weejas,
was hat denn die Vermieterin gesagt, als Du sie auf diesen Sachverhalt angesprochen hattest?
Ich gebe es nicht gerne zu, aber ich bin mit der Verwaltung und Organisation meines Mietshauses total überfordert.. Geht es jemandem genauso oder hat jemand Tipps für mich?
Hallo Timo,
meine Antwort fällt auch nicht sonderlich intelligenter aus als die meiner Vorredner.
Ich empfehle Dir, Dich in einem Mieterforum anzumelden und dort Deine speziellen Fragen zu stellen.
Hallo leska13,
ich schliesse mich @sense's Aussage an. Dass Dir @Kolinum's Aussage nicht gefällt - bzw. sie nicht sonderlich aufbauend ist - kann ich schon nachvollziehen, denn soo weit von der Realität ist sie leider nicht entfernt.
Wie lautet denn die Begründung der Eigenbedarfskündigung?
Danke, auch Euch (trotzdem) Frohe Ostern!
Ich bin dort bereits seit dem 31.3. raus und bis zum 31.5. folgen von 6 Parteien insgesamt noch 3 weitere.... aber das mit dem Wasser finde ich zu herbe, hauptsache wir haben den Kippenautomat an der Hauswand und die Dauerbeleuchtung... wer braucht da schon Wasser....
Weilt denn der Vermieter noch unter den Lebenden...? *grübel*
Bei solch liebenswerten Vermietern muß ich allerdings meine Meinung revidieren.
Auf einen groben Klotz gehört auch ein roter Keil.
Rot ist bspw. Kupfer, also zu weich...:p
Im Mietvertrag wird der Mieter Besitzer, der Vermieter bleibt jedoch Eigentümer. Der Mieter erhält also die tatsächliche Sachherrschaft, kann aber den gemieteten Gegenstand nicht als Aktivposten (Vermögen) in seiner Bilanz verbuchen. Dies kann nur der Vermieter (Eigentümer). Daraus wird deutlich, dass Eigentum ein Vermögensrecht ist.
Darum dreht es sich doch garnicht, sondern um diese mglw. sittenwidrige Vereinbarung...:o
Kindergartenniveau? Finde ich nicht wirklich, denn die Kosten werden ja auf den Mieter umgelegt!!! Aber toll, unser Eigentümer zahlt nicht mal die Wasserrechnungen, so dass wir ab dem 7.4. ohne Wasser dastehen, dafür haben wir weiter 24 Std. Dauerbeleuchtung....
Dann könnt Ihr die Wasserrechnungen bezahlen und das von der Miete abziehen.
tomatenmark:
"der Vermieter, der mir meinen Mietvertrag angeboten hat, hat mich am gleichen Tag dazu gebracht, dass ich eine weitere vom MV unabhängige Erklärung unterschreibe, was ich auch getan habe,"
- Naja...
"Es war eine "Einverständniserklärung", die wie folgt lautete:
<< Ich ......., wohnhaft ......., bin damit einverstanden, wenn ich mit 2 Mietzahlungen in Verzug bin oder mehrfach gegen die Hausordnung verstoße, meine Wohnung mit der Anschrift ......., zum 15. des darauf folgenden Monats durch den Vermieter, ......., in Besitz genommen wird.
Ich bin über den Sachverhalt der Inbesitznahme aufgeklärt worden.>>"
- Und wie stellt er sich das vor? Ich vermute, dass dem VM dann, wenn Du gekündigt wurdest, die Mietsache herauszugeben hast UND er notfalls Gewalt anwenden darf, hat er vielleicht schlechte Erfahrungen gemacht? (Bei einer berechtigten Kündigung hast Du ihm auf Verlangen sowieso die Mietsache herauszugeben, logo.)
"Aber ich denke mal es ist relativ klar, was er mit Inbesitznahme meint: Er verschafft sich Zugang und verweigert ihn mir dann oder schlimmeres."
- Tja, so sieht es wohl aus...
"Meine Frage an euch ist: Ist dieser Vertrag wirksam?"
- Du meinst Erklärung... - Hier verlassen wir nun wohl das Thema dieses Forums - Mietrecht.
Ich glaube aber kaum, dass Du rechtswirksam einer Gewaltanwendung zustimmen kontest - aber: Hier wären Rechtsanwälte gefragt, keine Hobby-Mieter oder -Vermieter.
Schau' mal hier: https://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=zustimmung+zur+gewaltanwendung+stgb&gbv=2&oq=zustimmung+zur+gewaltanwendung+stgb&gs_l=heirloom-hp.12...2390.15422.0.18093.35.14.0.21.5.0.172.1921.1j13.14.0.msedr...0...1ac.1.34.heirloom-hp..17.18.1999.08zT5F_OW1Y
Dieser Dame würtde ich aber schon die Modernisierungskosten berechnen.
Ich nicht. Bin ja nicht so böse wie Du aussiehst.:p
Hallo Max,
wenn ich das richtig sehe, ist er immer noch Dein Mieter und schuldet Dir die vereinbarte Miete.
Du könntest also allmählich mal das gerichtliche Mahnverfahren starten.
Handelt es sich um "normale" Tapete (z.b. Raufaser)?
Wenn ja, kannst Du das problemlos selbst machen. Kauf Dir eine Rolle Tapete, miss die Fehlstellen an der Wand aus und schneide die entsprechend aus.
Zur Vermeidung von sichtbaren Kanten reissen.
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